Hallo ihr erhitzten Gemüter,
der Hotelier hat doch seine Vorstellungen über das was er haben will schon von sich gegeben, er will 80 % der Gesamt-Summe. Fact. So und nicht anders ist sein Verhalten zu werten. Die AGBH sagt 90 % sind zu zahlen, 10 % sind ersparte Aufwendungen (ungeachtet anderlautender Gerichtsurteile mit 80/20 %) vielleicht findet er diesen Passus auch noch und will dann auch das für ihn bessere anwenden.
Zu glauben dass man mit ihm eine "gütliche" Einigung erzielen kann ist ja sehr schön, aber dieser Glaube ist sehr stark rosa verfärbt. Leider weiß ich immer noch nicht ob Katrinas Schwester schon bezahlt hat.
Katrina wollte wissen was Sache ist in rechtlicher Hinsicht. Wie sie in dieser Sache dann weiter vorgeht, wird und muss sie selber entscheiden. Wenn sie alles zusammen hat an Infos wird sie selber entscheiden!!!! Wenn Katrina jedoch denkt, dass doch noch bessere Einigung freiwillig mit ihm zu erzielen ist, dann rohe Ei-Behandlung und Vorsicht.
Jedoch, der Vermieter darf nichts tun um zu verhindern, dass die gebuchte Vermietung nunmehr über eine andere, geeignete Partei erfolgen kann, wenn wir auch bei den Ausführungen von käserinchen lasen er muss keine Anstrengungen unternehmen (?). Aber auch hier gilt noch der alte Grundsatz von "Treu und Glauben".
Es ist das "l e g i t i m e" Recht beider Vertragspartner bei Kündigung den für ihn anfallenden (Geld-) Schaden so gering wie möglich zu halten, und so ist eben auch Katrinas Schwester berechtigt unter anderem Ersatzmieter vorzuschlagen - es ist eben wie im Mietvertrag, zum mindesten in weiten Teilen. Hier findet das Reiserecht so gut wie keine Anwendung, wenn von privat gebucht wird. Anders ist es - wie käserinchen andeutete - wenn ein Reisevermittler eingeschaltet war, hier aber nicht der Fall.
Es geht nur noch darum, kann Katrina das für Ihre Schwester die im Moment gewiss mit anderen Sorgen geplagt ist erledigen, muss der Vermieter/Zimmerzurverfügersteller Katrina als Ansprechpartner akzeptieren?
Ja, muss er, sobald der Mieter (Schwester/Schager) dieses dem Vermieter gegenüber schriftlich erklärt. Sein Pech wenn er in Katrina einen härteren Verhandlungspartner hat als in ihrer Schwester. Und alles nur noch schriftlich und jeweils mit Fristsetzung. Ich denke mails sind hier nicht das geeignete Mittel der Wahl. Wenn es geht macht es mindestens mit Fax weil es halt schnell gehen muss.
Katrina wenn man so ein Geschiss in Bearbeitung übernimmt, dann erntet man nie den Dank des Vaterlandes. Ich beneide dich in keinster Weise. Ich werde dir noch eine PN zukommen lassen und wünsche dir erstmal eine Gute Nacht und alles gute für deine Familie.
Ginus