@vonschmeling
Die Bestätigung wurde nur inform einer Rechnung per eMail und nachdem die Belastung auf der CC erfolgte zugestellt.
Ich habe das Zustandekommen des Vertrages mit dem falschen Aufenthaltsdatum nun angefochten, da Meiers, obwohl sie das
Telefonat, in dem wir die Buchung besprochen haben, aufgezeichnet haben, und sie selbst gestern noch telefonisch eingeräumt haben, dass es sich um einen Eingabefehler handelt, darauf bestehen, dass ich mich innerhalb von drei Tagen nach Zugang der Rechnung hätte melden müssen. Ich habe Meiers daraufhin mitgeteilt, dass ich das ja getan hätte. Rechnungs-eMail geöffnet am 03.02. und Meiers am 04.02. informiert. Meiers besteht aber darauf, dass ich mich ab Übersendung der Rechnung am 28.1. innerhalb von drei Tagen hätte melden müssen.
Habe Meiers nun bis morgen letztmalig eine Frist gegeben, den Vertrag, so, wie telefonisch besprochen, zu erfüllen.
Ich verstehe wirklich nicht, warum Meiers jetzt so einen Zirkus macht. Ich bin zur Erfüllung des Vertrages meinerseits ja bereit, allerdings zum richtigen Aufenthaltsdatum!
goldsprosse
Beiträge
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Schreibfehler des RV = Abnfechtungsgrund? -
Schreibfehler des RV = Abnfechtungsgrund?Hallo Ihr Lieben!
Vielen Dank für Eure Antworten!
habe natürlich gleich per Kreditkarte bezahlt.
Sieht im Moment nicht gut aus.
Die Zahlung ist aber schon erfolgt, bevor ich die Buchungsbestätigung/Rechnung bekommen habe.
Ich ärgere mich natürlich über meine eigene Dummheit, aber auch, dass der RV
für ein Hotel, das 624,- € kostet, nun noch zusätzlich 374,-€ Umbuchungsgebühr haben will, obwohl der Fehler eindeutig beim RV liegt.
Inzwischen habe ich ihn immerhin schon auf 180,- € Umbuchungsgebühr runtergehandelt,
finde das aber immer noch irgendwie ziemlich blöd. -
Schreibfehler des RV = Abnfechtungsgrund?Hallo liebe Holidaychecker!
Mir ist etwas ziemlich dummes passiert:
Am 27.1. telefonisch ein Hotel in BKK gebucht für den 14.-18.2.
Am 28.1. übersendet der RV die rechnung und Buchungsbestätigung mit
einem falschen Reisedatum, nämlich 16.-20.2.
Gemerkt habe ich es erst am 3.2. und am 4.2. sofort den RV informiert.
Dieser will nun eine erhebliche Umbuchungsbühr.Kann ich die Buchungsbestätigung wegen des offensichtlichen Schreibfehlers anfechten?
Zeugen für die telefonische Buchung habe ich! -
Schreibfehler beim Reisepreis - Wer zahlt die Storenokosten?Hallo,
habe von der Kreuzfahrt-Zentrale, bei der ich mir das Angebot nochmal rückbestätigen lassen wollte, eine E-Mail bekommen, dass es ja offensichtlich sei, dass der Preis nicht stimmen könnte.
Also, diese Penthouse-Kabine soll 1.970,- € pro Person und Woche kosten.
Das ist mir dann doch bisserl zu happig
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Schreibfehler beim Reisepreis - Wer zahlt die Storenokosten?Moin Leute!
Bin heute im Internet auf folgendes Kreuzfahrtangebot gestossen, das mich ein wenig stutzig machte:
8tägige Karibikkreuzfahrt ab Miami mit 5 Sterne-Schiff Norwegian Pearl vom 04.01.-11.01.2009 in Penthouse-Kabine für 197,- € p.P. Die günstigste Innenkabine kostet hier schon mehr als 500,- €.
Habe eine unverbindliche Buchungsanfrage gestellt und darum gebeten, Kabinenkategorie und Preis rückzubestätigen.
Sollte ich die Bestätigung bekommen, würde ich die Kreuzfahrt buchen wollen.
Grundsätzlich könnte der Reiseveranstalter jedoch auch nach erfolgter Buchungsbestätigung den Reisevertrag noch unter Berufung auf § 119 BGB (Anfechtung wg. Irrtum) anfechten, oder? Und was wäre, wenn ich zum Zeitpunkt der Anfechtung schon Flüge gebucht habe. Wer kommt für die Stornogebühren für die Flüge auf, die separat gebucht werden sollen?Würde mir dieses Schnäppchen ungern entgehen lassen
