@vonschmeling
Ja, ich fand Deine Überlegungen überzeugend und hatte sie auch in meinem Schreiben verwertet. Meine Rückmeldung galt auch in erster Linie Dir und sollte genau das bewirken, was es offensichtlich auch getan hat: Motivation für Dein weiteres Engagement und Deine sachlich fundierten Hilfen bei reiserechtlichen Fragen.
@jlechtenboehmer
Der Gutschein galt nur für eine weitere Flusskreuzfahrt, die wir, wie schon weiter oben gesagt, in 2018 nicht machen werden, da andere Ziele geplant und schon fest gebucht sind. Der kann bei der Entschädigungssumme aber durchaus eine Rolle gespielt haben.