Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
Günter/HolidayCheckG

Günter/HolidayCheck

@Günter/HolidayCheck
Admin Experte Fuerteventura
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Günter/HolidayCheck
  4. Beiträge
Über
Beiträge
16.8k
Themen
598
Geteilt
0
Gruppen
3
Follower
6
Folge ich
5

Beiträge

Aktuell

  • Pauschalreise vs. einzeln buchen
    Günter/HolidayCheckG Günter/HolidayCheck

    @ ein-engelchen: In dem von Kourion verlinkten Thread findest Du auch Hinweise dazu, inwiefern Du bei einer Pauschalreise abgesichert bist, was eben bei Einzelbuchung im Falle eine Falles nicht gegeben ist.
    Klar kann das jeder machen wie er will. Aber die Infos dazu sind ganz sicher für viele interessant.
    Wir machen dann hier zu

    Türkische Riviera

  • Pauschalreise oder individuell- Fragen zu allen Destinationen
    Günter/HolidayCheckG Günter/HolidayCheck

    Ich füge hier noch einen Ausriss aus einem anderen Thread , die ein Teil meiner Antwort auf den Hinweis eines Users war.
    Den Diskusionverlauf kann man hier komplett nachlesen, klick
    Mir ist schon klar, dass die erfahrene Urlauber die Einzelbucher sind- leicht darüber lächeln werden. Aber wir haben hier eben auch weniger erfahrene User.
    Wenn man getrennt buchen will, dann kann es vielleicht nützlich sein, die folgenden Hinweise in die Überlegungen mit einzubeziehen.

    Das ist der Ausriss den ich gerne zum Thema anbiete:
    ",,,Gerade bei Pauschalreisen hat der Veranstalter die Aufgabe, diese von A-Z abzuwickeln, bei Problemen wie z.B. Flugausfällen, Problemen im Hotel,ja auch eine Reiseleitung vorzuhalten.Gibt es ausserordentliche Situationen wie Naturkatastrophen , auch dann ist der VA für Dich da.Das hast Du bei einer getrennten Buchung eben nicht.Oder nur in ganz geringem Umfang.Die Sicherheit einer Pauschalreise für den Kunden ist das immer noch Beste was der touristische Markt zu bieten hat.Dazu gehört auch die Sicherheit bei einer anderen Katastrophe , der Pleite eines Veranstalters.
    Und dagegen ist man eben bei der Buchung von Einzelbausteinen wie Hotelbuchung (und Flug) separat-- nicht geschützt und geht leer aus.
    Stichwort FTI und DRSF Erstattung."

    Allgemeine Fragen

  • Pauschalreise oder individuell- Fragen zu allen Destinationen
    Günter/HolidayCheckG Günter/HolidayCheck

    Genau Bienekind. Das Thema der Headline- hab sie jetzt ergänzt- ist ja neutral, was die Destination betrifft..So haben wir dann einen Thread für alle Destinationen.
    Und alle Infos bleiben wieder schön zusammen.

    Allgemeine Fragen

  • Hat jemand ähnliche Probleme mit Lastminute.de? Namenskorrektur seit Juni offen
    Günter/HolidayCheckG Günter/HolidayCheck

    Danke, du_darfst.. Dann können wir den falsch eingebauten Thread auch zumachen

    Reiseveranstalter

  • Makundu
    Günter/HolidayCheckG Günter/HolidayCheck

    Tante Geli, auch an Dich die Frage : Wie bist Du denn an diesen Uralt-Thread gekommen? Die letzten Beiträge waren von 2014--!
    Schon ein Weilchen her.😊

    Malediven

  • Liegen am Playa Flamingo und anderen Stränden
    Günter/HolidayCheckG Günter/HolidayCheck

    Ok dann machen wir hier auch zu. die Headline war ja "Liegen am Flamingo und anderen Stränden".Und war eigentlich kein hotelbezogener Thread .Das mit den Liegen kann ja zu anderer Zeit wieder völlig anders aussehen. Vielleicht gibts dann auch wieder mal eine Blaue Flagge mehr.😏 Die verbliebene zwei für Lanzarote sind schon recht mager!
    @margarete50 --bitte gib doch nach dem Urlaub eine Hotelbewertung bei uns ab, dann haben wir die einzelnen Punkte alle schön aufgegliedert und am richtigen Ort. Somit haben auch viele interessierte Urlauber ein mehr an Info.Hier würde das kaum Sinn machen, eben wiel die Headle nicht hotelbezogen ist.
    Dankeschön für die Beiträge.Wir schliessen dann auch ab

    Lanzarote

  • TUI & XTUI Teil II
    Günter/HolidayCheckG Günter/HolidayCheck

    Früher hat ein Reiseveranstalter auch mehr verdient an einer Pauschalreise. Heute ist man auch bei einer TUI schon glücklich , wenn man am Ende des Tages zwischen zwei und drei Prozent an jeder Pauschalreise verdient. Eher 2 %. Das ist ein hart umkämpfter Markt und jeder Euro- wie z.B für die Erstellung eines Booklets wird dann eingespart.
    Eingespart wird auch bei der Reiseleitung , die man oft nicht mehr braucht.Da reicht eine App doch vollkommen aus. Wer in ein Flag-Hotel , z.B. eines der TUI kommt -der hat sie noch , weil die örtliche Incoming der TUI dort ständig residiert.
    Was die Hotelvoucher betrifft:
    Da kommt es wohl auch darauf an, welche Herkunft der Hotelteilteil einer Pauschalreise hat.Oder ob - was immer mehr der Fall ist-- ein Hotel direkt an einen Großhändler angebunden ist.
    In ganz vielen Fällen kommen die Hotels eben von Bettenbanken wie MTS Globe, Hotelbeds, ja, auch Booking -und anderen. Man bucht was man gerade braucht zum Flug dazu --und erspart sich so teuere Garantiekontingente.
    Das erledigt dann der Großhändler direkt und selbst
    Bedeutet: Er gibt den Hotels die Garantien, macht denen auch eigene Vorauszahlungen. Viel schlanker und und kostengünstiger für einen VA
    Und dennoch muss am Ende der Preis für den VA stimmen.Die Konkurrenz schläft ja nicht.
    Größter Partner der TUI beim Hoteleinkauf ist übrigens MTS/Globe vor Hotelbeds.
    Zurück zu den Hotelvouchern:
    Ich finde die Dinger grausig, passen eigentlich nicht mehr in die Zeit. Aber da kommt es eben auch darauf an, wie der Leistungsträger Hotel technisch aufgestellt ist. Das Thema wird sich irgendwann erledigen.
    @Wukovits:
    Ich stimme Dir da leider nicht zu. Es geht nicht nur darum, "den Kunden am Urlaubsort abzuliefern".Gerade bei Pauschalreisen hat der Veranstalter die Aufgabe, diese von A-Z abzuwickeln, bei Problemen wie z.B. Flugausfällen, Problemen im Hotel,ja auch eine Reiseleitung vorzuhalten.Gibt es ausserordentliche Situationen wie Naturkatastrophen , auch dann ist der VA für Dich da.Das hast Du bei einer getrennten Buchung eben nicht.Oder nur in ganz geringem Umfang.Die Sicherheit einer Pauschalreise für den Kunden ist das immer noch Beste was der touristische Markt zu bieten hat.Dazu gehört auch die Sicherheit bei einer anderen Katastrophe , der Pleite eines Veranstalters.
    Und dagegen ist man eben bei der Buchung von Einzelbausteinen wie Hotelbuchung (und Flug) separat-- nicht geschützt und geht leer aus.
    Stichwort FTI und DRSF Erstattung.

    Reiseveranstalter

  • Liegen am Playa Flamingo und anderen Stränden
    Günter/HolidayCheckG Günter/HolidayCheck

    Mal so als Sidestep:
    Geht man mal nach den Blauen Flaggen, die ja einiges, nicht nur über die Wasserqualität aussagen -- und international anerkannt sind, dann hat Lanzarote in 2025 4 davon in 2025 nicht mehr bekommen.
    Nur El Reducto und Playa Blanca bleiben weiterhin ausgezeichnet. Vier andere Strände auf Lanzarote haben die Blaue Flagge verloren
    Den ganzen Artikel lesen, hier , klick (Darin werden auch die anderen Kanareninseln/Thema Blaue Flaggen, samt Veränderungen erwähnt..

    Blaue Flagge Wikipedia zum Nachlesen , klick mal

    Lanzarote

  • Welches Hotel/Destination?
    Günter/HolidayCheckG Günter/HolidayCheck

    Willkommen bei uns im HC Forum . Der Beitrag wurde aus dem Malediven -Forum hierher verschoben. Da passen die diversen Fragen besser:

    Allgemeine Fragen

  • Paris Informationen
    Günter/HolidayCheckG Günter/HolidayCheck

    Und da der erste - vor 10 Jahren --auch schon rein werbetechnisch war...dann machen wir schnell zu.
    Der Thread hier wird in Kürze komplett archiviert..

    Archiv (nur lesen)

  • Gültigkeit des Reisepasses
    Günter/HolidayCheckG Günter/HolidayCheck

    Vielen Dank Bienekind, dann können wir hier abschliessen

    Türkische Riviera

  • Belohnungen
    Günter/HolidayCheckG Günter/HolidayCheck

    Immer ganz hilfreich wenn auch von Userseite solche Hinweise kommen.Danke auch von mir, edithe.
    Das wird auch sehr konsequent so durchgezogen.

    Zum Abschluß dieses Threads noch ein weitererer Link auf die Seite:
    "Gemeinsam gegen Fakebewertungen "Klick
    Wer sich ausführlicher über das Thema informieren möchte, der findet dort Hinweise zu den Partnern. Es gibt weitere , interessante Beiträge zur Aktionsgemeinschaft und einiges mehr.
    (Im Impressum der verlinkten Seite findet ihr die Holidaycheck AG)

    Das sollte es jetzt zu diesem Thema hier im Forum auch gewesen sein. Die Gründe hatte ich oben schon genannt.
    Nochmal die zwei Wege für Meldungen:
    Für Auffäligkeiten bei Bewertungen gibt es dort direkt einen Melde --Button. Die ausgefüllte Meldung geht direkt an den richtigen Bereich .
    Oder man schreibt eben via Mail an :service@holidaycheck.de

    Danke für die Beiträge. Wir schliessen dann ab.

    Allgemeine Fragen

  • Belohnungen
    Günter/HolidayCheckG Günter/HolidayCheck

    Danke , Ahotep. Wir haben seit Jahren eine klare Aufgabenteilung in der Company:
    Zu Bewertungen schreiben wir nichts, weil die Prüfung der Bewertungen und deren Behandlung-- auschliesslich in den Händen einer eigenen Abteilung liegt.
    Ich bitte um Verständnis, dass wir von der Forenseite her--Einzelfragen zu Bewertungen nicht beantworten.
    Unsere Spezialisten kann man auch direkt über die Mailadresse service@Holidaycheck.de kontaktieren.
    Und-- man kann direkt bei den Bewertungen Meldungen an die zuständige Abteilung abgeben.
    Wenn in Ausnahmefällen nicht immer sofort eine Antwort erfolgt- dann bitte nicht vergessen, dass wir momentan Tausende von Bewertungen täglich hereinbekommen.

    Was ich gerne tun kann ist, den verbindlichen Code of Conduct einzufügen . Dieser regelt strikt und verbindlich die Zusammenarbeit mit den Hoteliers.Der Text ist auf die ZUsammenarbeit mit den Hotels ausgerichtet.
    Hier kommt er - bewusst als Copy& Paste eingefügt - den Link darauf füge ich unten noch ein
    =================

    Code of Conduct

    Der Code of Conduct ist der Verhaltenskodex für Hoteliers**, der festlegt, welche Möglichkeiten und Restriktionen im Umgang mit Hotelbewertungen bei HolidayCheck bestehen.**

    Erlaubt:

    • Einsatz des kostenfreien HolidayCheck Review-Tools, mit Hilfe dessen Gäste nach ihrer Abreise an die Abgabe einer Bewertung erinnert werden, oder von Systemen von Drittanbietern, die in gleicher Weise funktionieren.

    Grundsätzlich sind die Hotel-Profil-InhaberInnen für die Aktivitäten der von ihnen oder ihren Mitarbeitern beauftragten Dienstleister verantwortlich, wenn sich diese Aktivitäten auf die Inhalte auf ihrem HolidayCheck-Profil auswirken. Sie müssen sicherstellen, dass die von ihnen beauftragten Dienstleister im Einklang mit den HolidayCheck-Richtlinien handeln.

    •  Versand von Newslettern oder Hinweisen in der Hauspost/Gästezeitung
    •  Einsatz von Bewertungskärtchen oder einem Hinweis auf der Rechnung 
    • Persönliche Aufforderung des Gastes während seines Urlaubs eine Bewertung abzugeben. Die Bewertung muss vom Gast dabei bewusst, unbeeinflusst und eigenhändig verfasst und eingesendet werden.
    • Bereitstellung von Geräten zum Verfassen von Bewertungen im Hotel (z.B. Bewertungsterminals und Tablets)
    •  Bewertungstage und -aktionen im Hotel, bei denen Gäste die Möglichkeit haben, Hotelbewertungen direkt eigenhändig zu schreiben und abzugeben.
    • Über derartige Aktionen ist die HolidayCheck AG vorab per E-Mail zu informieren: service@holidaycheck.com 

    Nicht erlaubt:

    1. Einkauf von Bewertungen
    Das Werben mit Bewertungen, die bei Review- und oder Reputation Management Agenturen oder vergleichbaren Dienstleistern eingekauft und bei diesen von Personen verfasst wurden, die zum bewerteten Zeitraum nicht Gast des Hotels waren, ist nicht erlaubt. Da solche Handlungen auch in vielen unserer Kernmärkte gegen geltendes Recht verstoßen, behalten wir uns insbesondere bei diesen Verstößen neben weiteren Maßnahmen ausdrücklich auch rechtliche Schritte gegen die Verursacher vor. 
    2. Einsatz von Systemen, welche die Veröffentlichung von Bewertungen abhängig von der Zufriedenheit steuern (Review Gating)
    Nicht erlaubt sind Systeme, die eine Weiche nutzen, um z.B. kritische Bewertungen herauszufiltern. Die Benutzeroberfläche und die Erfahrung bei der Abgabe positiver und negativer Bewertungen müssen identisch sein (z.B. verstößt es gegen unsere Richtlinien, wenn ein Gast nur auf eine Bewertungsseite geleitet wird, wenn er ein positives Erlebnis schildert, bei kritischer Erfahrung aber in einen anderen Kanal gelenkt wird.)
    3. In Aussicht stellen von materiellen Anreizen für die Abgabe einer Hotelbewertung, sofern diese Incentives in unangemessenem Verhältnis zum Aufwand für die Bewertungsabgabe stehen (einen Wert im einstelligen Eurobereich überschreiten) und oder nur in Abhängigkeit vom Inhalt einer Bewertung gewährt werden. 
    4. Übernahme der Bewertungsabgabe für den Gast durch Dritte
    Die Eingabe eines Bewertungstextes und oder von Bewertungsratings (z.B. Diktieren oder Eintippen einer Bewertung für den Gast) und auch das Einsenden einer Bewertung auf dem Gerät des Gastes oder dem hoteleigenen Device durch Dritte (z.B. MitarbeiterInnen, Agenturen) ist nicht erlaubt. Dies schließt auch das Einsammeln von Bewertungen mittels Papierfragebögen mit anschließender Übertragung der Bewertungen durch Dritte mit ein. 
    5. Drängen des Gastes zur und Einflussnahme während der Bewertungsabgabe 
    Nicht erlaubt sind Handlungen, die den Gast unter Druck setzen, eine Bewertung zu schreiben oder ihn während der Bewertungsabgabe beeinflussen (z.B. permanente Aufforderung zur oder intensive Beobachtung bei der Bewertungsabgabe, Kommentieren oder direktes Hinterfragen des Gästeratings, wiederholtes und explizites Erbitten von Bewertungen mit Bestnoten sowie das Abfotografieren der Bewertung des Gastes). 
    6. Unter Druck setzen oder Drängen zur Änderung oder Löschung einer bereits abgegebenen Bewertung
    Nicht erlaubt ist es, einen Gast nach Abgabe seiner Bewertung zu kontaktieren (z.B. über Social Media Kanäle, E-Mail, Telefon oder das meinHolidayCheck Profil des Gastes) und ihn durch Drohungen oder auch das Inaussichtstellen von geldwerten Vorteilen zur Änderung oder Löschung seiner Bewertung zu bewegen.
    7. Bewertungen von Personen, die in einem persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnis zu den jeweiligen Hotelbesitzern, -betreibern oder Angestellten stehen (z.B. Ehe-/LebenspartnerInnen, Verwandte, FreundInnen, Angestellte, Geschäftspartner). Dies gilt auch dann, wenn diese die Hotelleistung in Anspruch genommen haben.
    8. Bewertung durch Personen, die keine Leistungen im Hotel in Anspruch genommen haben
    HINWEIS:
    Anreize für MitarbeiterInnen
    Wir raten dringend davon ab, für Ihre MitarbeiterInnen Anreize für das Sammeln von Bewertungen zu schaffen (z.B. einen Bonus anzubieten, für die Erwähnung in einer Bewertung oder für das Einsammeln der höchsten Anzahl von Bewertungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums), da diese erfahrungsgemäß schnell zu Verstößen gegen unseren Code of Conduct führen.
    Bei Verstößen gegen den Code of Conduct ist mit unmittelbaren Konsequenzen zu rechnen, die von Warnhinweise auf dem Hotelprofil, über rechtliche Schritte bis zum Ausschluss von der Vergabe des HolidayCheck Awards und “Recommended on HolidayCheck” sowie der Aberkennung vorhandener Auszeichnungen reichen können.
    Falls Sie unsicher sind, ob Ihre Vorgehensweise regelkonform ist, kontaktieren Sie uns unter:
    Service@Holidaycheck.de

    ============
    Und wie versprochen, der direkte Link darauf.
    Nachlesbar auch hier, klick mit einer dort weiteren interessanten Verlinkung

    Allgemeine Fragen

  • Einmal Kreuzfahrt und nie wieder?
    Günter/HolidayCheckG Günter/HolidayCheck

    Wen das interessiert, dann mal ganz kurz ein paar Infos dazu.

    Nimmt man mal die die zur Verfügung stehenden Zahlen/Quellen* , dann sieht das für die Kreuzfahrtbranche sehr gut aus:
    In 2024 haben 3 Millionen Deutsche ein Hochseekreuzfahrt gemacht und etwas über 840.000 eine Flusskreuzfahrt.
    Das sind aber nur die Zahlen für die Deutschen, die Zahlen aus der gesamten EU liegen bei 8 Mio (Hochsee und Fluss)
    (Die Nordamerikaner habe ich hier nicht berücksichtigt, da geht man übrigens von weiteren 20 Mio Gästen aus)
    Kreuzfahrten werden immer populärer. Das sieht man besonders daran , dass die Neukundenquote bei Aida oder TUI Cruises mit bis zu 50 Prozent hoch bleibt* Schon interessant.Und man rechnet weiter mit kräftigem Wachstum. Soll auch in 2025 ein deutliches Plus dazukommen

    *Quellen FVW/kurzer Snip, sowie diverse Brancheninfos

    Kreuzfahrten

  • Kenia Reise Fragen??
    Günter/HolidayCheckG Günter/HolidayCheck

    So isses nate1, Danke. Wir haben den Thread 8 Jahre nicht aktiv gesehen, den Link hab ich editiert. Und wenn wir ihn schon in Arbeit haben-- dann machen wir ihn zu, bevor die nächste Werbung eintrudelt☺

    Kenia

  • Koffer beschädigt
    Günter/HolidayCheckG Günter/HolidayCheck

    @du-darfst sagte:

    Und hier haben wir den zuständigen Thread für das Thema. Da solltest du dich anschließen mit deinem Anliegen und vorher erstmal ein wenig Eigenstudium. Vielleicht wirst du da schon fündig.Klick

    Es macht wenig Sinn, hier zwei Threads zu dem Thema zu haben Daher bitte den Beitrag dort --- siehe Verlinkung von Du_darfst--- (Danke dafür) einfügen. So bleiben die Infos kompakt, wie wir das alle auch gerne haben--zusammen.
    Tipps und Ratschläge dann gerne ebenfalls dort.Dankeschön.
    Hier schliesse ich ab

    Allgemeine Fragen

  • Kroatien
    Günter/HolidayCheckG Günter/HolidayCheck

    Ein Beitrag wurde wegen -siehe Forenregeln- Äuserungen bezüglich Verhaltensweisen anderer Nationen herausgenommen.
    Ein ganz klarer Verstoß, denn die Regeln wurden bei Anmeldung akzeptiert.
    Danke Kourion, wir machen dann auch rasch zu.

    Kroatien

  • HLX.com -Erfahrungen--
    Günter/HolidayCheckG Günter/HolidayCheck

    Den Hotevoucher bekommst Du wenn die Reise komplett bezahlt wurde.Die Buchungsbestätigung hat damit noch nichts zu tun.

    Reiseveranstalter
  • 1
  • 2
  • 9
  • 10
  • 11
  • 12
  • 13
  • 838
  • 839
  • 11 von 839

  • Inhalte melden
  • Veranstalter AGB
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Privatsphäre-Einstellungen
  • AGB
  • Impressum
© 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
  • Erster Beitrag
    Letzter Beitrag