Konkret geht es bei der Einstweiligen Verfügung darum, dass die Richter bei Ihrer Entscheidung das Kundeninteresse im Auge hatten:
"Der Kunde könne in dem 80seitigen, beanstandeten Preisteil zum Sommer 2005 keinen Endpreis beziffern."
Wie bereits geschrieben ist die Buchung und der Verkauf aber davon nicht betroffen. Bei den Winterkatalogen von "...Jack" soll das Preisteil jetzt verändert werden.
Viele Grüsse
Günter/HolidayCheck
Quelle:Traveltalk u.a.
