Hallo zusammen, danke für eure Beiträge.
Natürlich bleibt einem kaum etwas anderes übrig, als das Ganze unter Lebenserfahrung zu verbuchen, denn als Einzelperson hast du kaum eine Chance gegen Avis und auch gegen das Kreditkartenunternehmen. Bezeichnenderweise haben meine Bekannten, denen das drei Tage später auf Palma passierte, ihr Geld zurückbekommen, weil sie über ein Reisebüro gebucht hatten und dieses interveniert hat. Ein Reisebüro hat sowohl gegenüber dem Autovermieter als auch gegenüber Eurocard eine gewisse wirtschaftliche Macht, die du als Einzelperson nicht hast.
Abgesehen davon finde ich es aber das Mindeste, dass Avis mich sofort nach diesem Vorfall benachrichtigt hätte und sich nicht erstmal grosszügig mit 590 Euro von meinem Kreditkartenkonto bedient, für einen angeblichen Schaden von 230 Euro. Die Differenz plus "Belege" habe ich erst fast drei Monate später erhalten. Als "Beweis" müsste man ja mindestens ein Foto erwarten und nicht etwas schnell Dahingekritzeltes ohne Angabe einer Uhrzeit.
Auch die Frage, ob ich beweisen muss, dass ich keinen Schaden am Auto hatte oder Avis beweisen muss, dass ich einen Schaden am Auto hatte, ist strittig. Da ich allein war, kann ich Ersteres natürlich nicht beweisen. Nach Schweizer Recht müsste Avis beweisen, dass an dem Auto ein Schaden war, aber hier gilt vermutlich spanisches Recht.
Ich habe die Rechtsberatung einer Konsumentenschutzsendung des Schweizer Fernsehens konsultiert, die ebenfalls der Meinung sind, dass die von Avis nachträglich gesandten Belege keinesfalls Beweise sind. Als Beweis müsste man ein Foto und die Unterschrift einer neutralen Person, z.B. eines Polizisten, erwarten. Die Papiere sind ja nur von Avis selbst ausgestellt - auch die Werkstattrechnung. Die Rechtsberatung hat mich auch ermutigt, das nicht zu akzeptieren und mich nochmal bei Avis Schweiz zu beschweren. Aber natürlich nimmt man sich wegen 230 Euro schlussendlich keinen Anwalt und das wissen die bei Avis sicher auch.
Sicher kann es sein, dass das Auto am Kotflügel beschädigt wurde, nachdem ich es um 7.00 Uhr abgestellt habe - und man haftet bis zur Öffnungszeit der Station, deshalb wäre die Uhrzeit auf dem Protokoll wichtig, aber auch da ständen meine Chancen dann wohl schlecht. Es kann aber eben auch sein, dass es gar keinen Schaden gegeben hat. 230 Euro für einen zerbeulten Kotflügel inkl. neu lackieren scheint mir wenig. Und dass drei Tage später das Gleiche nochmal passiert, ist auch komisch. Deshalb wollte ich eben auf diesem Wege über das Forum mal hören, ob jemandem schon mal Ähnliches passiert ist.
Meine spanische Freundin hat schon diverse Male versucht, die Dame beim Kundendienst Avis in Madrid zu erreichen, aber sie lässt nach mehrmaligem Klingeln immer nur ein Bändchen laufen, sie sei nicht zu erreichen. Auch nicht so überzeugend.
Auch meine Freundin sagt, es sei ihr als Spanierin zwar unangenehm das zu sagen, aber sie hätte schon von zahlreichen ähnlichen Fällen gehört und man müsse - wie hier auch in der Diskussion angeführt - sowohl vorher als auch nachher immer eine Unterschrift der Mietwagenfirma einholen.
Ich habe auch den Betrag bei Eurocard reklamiert und dann nach sechs Wochen ein Chargeback erhalten. Kurz vor Weihnachten kamen dann diese Papiere von Avis Madrid, und dann hat Eurocard gesagt, sie müssten das als Belege akzeptieren und das Chargeback rückgängig machen. Wie gesagt, die von mir konsultierte Rechtsberatung ist anderer Meinung. Auch die Erfahrung mit Eurocard war mir eine Lehre, dass du mit der Angabe deiner Kreditkarte quasi entmündigt bist und nicht mehr selber entscheiden kannst, welche Ansprüche du anerkennst.
Gruss aus der Schweiz
guhi