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  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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    Anbieter von Pauschalreisen dürfen sich die endgültigen Flugzeiten nicht offen halten. Foto: Daniel Reinhardt. (Quelle: dpa)
    Hannover (dpa/tmn) - "Voraussichtlicher Abflug" oder "endgültige Flugzeit obliegt dem Veranstalter": Solche Klauseln fanden Verbraucher bislang in den Unterlagen für Pauschalreisen. Der BGH erklärte die Praxis für unzulässig und stärkt damit die Rechte der Urlauber.

    Aus Gründen des Urheberrechts wurde der Artikel entsprechend gekürzt!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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