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  • Speedboat von Lignano Sabbiadoro nach Venedig?
    GupslingerG Gupslinger

    Hallo,

    wir sind in der ersten September Woche mal wieder in Lignano Sabbiadoro und möchten zum ersten Mal auch einen Trip nach Venedig machen und sind da sehr unschlüssig, wie wir die Reise dorthin antreten.

    Meine Kollegin meinte, sie wäre vor ein paar Jahren direkt von Lignano mit dem Speedboot nach Venedig gedüst. Darüber finde ich im Internet jedoch nichts. Habt ihr das schon einmal gemacht?

    Mit dem Auto zum Bahnhof und dann mit dem Zug weiter ist mir vielleicht mit einem 6-jährigen Kind zu mühsam, oder funktioniert das reibungslos? Bin aufgrund meiner Pendlerei etwas gebranntmarkt was Öffis angeht 😉

    Direkt mit dem Auto in ein Parkhaus nach Venedig wäre die dritte Option. Doch kann ich vom Parkhaus zu Fuß in die Innenstadt nach Venedig gehen oder bin ich auch hier auf Öffis angewiesen?

    Danke an alle, die sich die Zeit nehmen um zu antworten 🙂

    Venedig, Verona

  • Reiserücktritt am Feiertag
    GupslingerG Gupslinger

    Danke für eure Inputs!

    Aktueller Stand: Holidaycheck beharrt auf die 65% Stornokosten. Allerdings habe ich heute von Ferien Touristik eine E-Mail bekommen, dass ich meinen Urlaub mit 25% Stornokosten stornieren kann, dieses Angebot gilt aber nur bis 31.05.2020. Ich vermute mal, dass die so noch probieren Geld zu bekommen da sie wissen, dass der Urlaub wahrscheinlich nicht stattfinden wird.

    Trotzdem ist mir das Risiko zu hoch und ich würde stornieren. Dachte aber, dass ich bei Holidaycheck stornieren muss, immerhin habe ich dort ja die Reise gebucht? Was passiert nun wenn ich das Angebot von Ferien Touristik annehme? Kann dann noch eine Forderung von Holidaycheck kommen?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiserücktritt am Feiertag
    GupslingerG Gupslinger

    @wuelfi71 sagte:

    Gupslinger musste klar sein, dass sein Storno dem Veranstalter nicht mehr innerhalb der 30 Tage Frist zugehen konnte. Klarer Fall von zu hoch gepokert.

    aber laut meiner Milchmädchen-Fingerabzähl-Rechnung wäre Tag 30 ja Freitag, der 22.05.2020 gewesen. Storniert habe ich den Urlaub am 21.05.2020 mittels Fax und Mail.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiserücktritt am Feiertag
    GupslingerG Gupslinger

    Abflug ist am 21.06.2020. Storniert wurde am 21.05.2020.

    Wenn ich einen Kalender zur Hand nehme und mit dem Finger die Tage abzähle, komme ich auf folgendes Ergebnis:
    21.05.2020 bis 31.05.2020 = 11 Tage
    01.06.2020 bis 20.06.2020 = 20 Tage

    Wie kommst du also darauf, dass ich bereits am 19.05.2020 stornieren hätte müssen? Eigentlich müsste doch der 22.05.2020 der letzte Tag für das Stornieren mit den 30% Stornogebühren sein?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiserücktritt am Feiertag
    GupslingerG Gupslinger

    Sorry für die unklare Info.

    Es geht um die Öffnungszeiten des Veranstalters. Allerdings finde ich diesen Passus betreffend der zeitlichen Eingrenzung einer Stornierung in den AGB's nicht.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiserücktritt am Feiertag
    GupslingerG Gupslinger

    Hallo miteinander,

    Wir waren eigentlich Ende Juni 2020 von Wien nach Ägypten geflogen. Da wir aber diese Reise mit Kleinkind nicht antreten möchten, machten wir von dem Recht der Urlaubsstornierung Gebrauch. Dazu hätten wir die 30% Stornokosten bis zum 30. Tag vor Reiseantritt in Kauf genommen.

    Am 30. Tag vor Reiseantritt haben wir per Mail und Fax storniert (Storno wurde an Holidaycheck und Ferien Touristik geschickt) . Das war letzten Donnerstag, ein gesetzlicher Feiertag. Wir haben deshalb so lange gewartet in der Hoffnung, dass die Reisewarnung verlängert wird.

    Nun bekam ich heute seitens Holidaycheck die Antwort. Die Storno wurde nicht durchgeführt, da man nur während der Öffnungszeiten des Reisebüros stornieren kann. Wir können aber gerne jetzt stornieren und 65% Stornokosten bezahlen...

    Zitat Mail: Bitte beachten Sie, dass wir die Stornierung nur während der Öffnungszeiten des Veranstalters durchführen können.

    Nun habe ich mir die AGB's von Ferien Touristik durchgelesen. Dort steht unter Punkt 4:

    4.1 Der Kunde/Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.

    Kann mir eventuell hier jemand erklären wo das steht, dass man nur zu einer bestimmten Uhrzeit kündigen kann? Ist das rechtlich OK?

    Danke im Voraus für eure Hilfe!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    GupslingerG Gupslinger

    @vonschmeling sagte:

    @Gupslinger
    Der Veranstalter muss informieren sobald er weiß ob er die Reise durchführen kann.

    Das ist mir schon klar, aber gibt es hier ein zeitliches, rechtliches Limit? Ein Reiseveranstalter kann zB ja n icht 24 Stunden vor Reiseantritt sagen: Überraschung, Sie reisen morgen nun doch nach Ägypten.

    Allgemeine Fragen

  • Corona (Covid-19) in Ägypten - Infos & Reisehinweise
    GupslingerG Gupslinger

    @ahotep
    XXX Schreib doch einfach ein @... man braucht das nicht alles zitierenXXX

    Danke! Und sorry für die Threadverwechslung 😀

    Archiv (nur lesen)

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    GupslingerG Gupslinger

    Guten Morgen!
    Wir würden am 21.06.2020 nach Hurghada fliegen. Laut Reiseveranstalter (Ferien Touristik) ist weder eine Stornierung noch eine Gutscheinausstellung möglich (wir möchten mit einem Kleinkind nicht fliegen!). Die Reisewarnung ist bis 14.06.2020 aufrecht. Bis wann muss der Reiseveranstalter rechtlich eigentlich bekannt geben ob die Reise nun stattfindet oder nicht? Erst am 15.06.2020? Weder beim Holidaycheck Kundenservice noch bei dem von Ferien Touristik erhalte ich auf die Frage eine Antwort. Vielleicht kann mir von euch ja jemand Auskunft geben. Ich hoffe es

    Allgemeine Fragen

  • Corona (Covid-19) in Ägypten - Infos & Reisehinweise
    GupslingerG Gupslinger

    Guten Morgen!

    Wir würden am 21.06.2020 nach Hurghada fliegen. Laut Reiseveranstalter (Ferien Touristik) ist weder eine Stornierung noch eine Gutscheinausstellung möglich (wir möchten mit einem Kleinkind nicht fliegen!). Die Reisewarnung ist bis 14.06.2020 aufrecht. Bis wann muss der Reiseveranstalter rechtlich eigentlich bekannt geben ob die Reise nun stattfindet oder nicht? Erst am 15.06.2020? Weder beim Holidaycheck Kundenservice noch bei dem von Ferien Touristik erhalte ich auf die Frage eine Antwort. Vielleicht kann mir von euch ja jemand Auskunft geben. Ich hoffe es 😀

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