@Reiseamazone1970
AG Kleve, Urteil vom 20.01.1999, Az.: 3 C 564/98
Änderung des Abflugortes von Paderborn auf Münster durch den Reiseveranstalter. Führte zu einer Minderung in Höhe von 5 % des Tagespreises pro Stunde.
Solange kein Grundsatzurteil in einem solchen Fall gesprochen wird, hilft dir das wenig.







