"kiotari:" wrote:
Wie soll man denn das verstehen ?
Reisehummel ist der Reiseveranstalter und nicht der Reisevermittler .
Der Vertrag wurde nicht erfüllt also würde ich sehr wohl die Unkosten Reisehummel in Rechnung stellen
Dann viel Spaß dabei!
"Hajooo" wrote:
Reisehummel ist ja völlig auf meiner Seite, für Sie ist mein Fall auch das erste Mal, aber ich müsse mich in der Sache an das Hotel wenden, da reisehummel nur der Vermittler sie und diese habe ich mit den AGBs online so bestätigt und akzeptiert.
Hier steht klar und deutlich, dass Reisehummel nicht als Veranstalter tätig ist, sondern als Vermittler! Also als Online-Reisebüro. Und als solches kann es nicht für die entstandenen Kosten zur Kasse gebeten werden.
Es gibt nur zwei grundsätzliche Möglichkeiten:
der Fehler liegt beim Hotel
der Fehler liegt beim Reisenden
Insbesondere bei einer Spätanreise ist bekanntlich darauf zu achten, ob die Rezeption des Hotels rund um die Uhr besetzt ist. Bei kleinen Hotels, die nicht einmal einer namhaften Kette angehören, ist dies nämlich nicht selbstverständlich. Hier hätte der Wusch auf Spätanreise bereits bei der Buchung bekannt gegeben werden können, damit das Reisebüro dies im GDS oder in der Bestellmail (oder Fax) direkt an das Hotel hätte übermitteln können.
"Hajooo" wrote:
Da mir klar wurde, daß ich am 30igsten ziemlich spät anreisen werde, wollte ich gegen 15:30 im Hotel anrufen, daß ich/wir später anreisen.
Es ging niemand ans Telefon.
Also habe ich sofort eine Mail geschrieben, daß es später wird.
Hier wird gänzlich klar, dass man Reisehummel nicht verantwortlich machen kann. Denn der Kunde hat sich direkt mit dem Hotel in Verbindung zu setzen versucht, um die Spätanreise anzukündigen. Das konnte Reisehummel nicht wissen, weshalb sollte Reisehummel also dafür haften?
Nichts für ungut, aber das Reisebüro hat mit der ganzen Sache nichts zu tun!
"Hajooo" wrote:
Heut Abend kam dann der Anruf, daß ich aus der Sache raus sei, ich das Hotel zu einem anderen Termin oder eine andere reise auf meine Kosten bei reisehummel buchen könnte.
Ich bin echt verwundert...
Schließlich bin ich 500 Km durch Deutschland gefahren, stand im Regen vor einem gebuchten verschlossenen Hotel, musste mich in der Nacht verpflegen und soll jetzt froh sein, daß das Hotel nichts von mir fordert ?
Genau so schaut's aus!
Wenn ein Hotel keine Spätanreise ermöglicht (steht in deren AGB, auf deren HP, ...) oder auf entsprechende Anfragen nicht reagiert, dann kann man einfach nicht davon ausgehen, dass man nach 21:30 Uhr noch eingelassen wird. Wurde denn die konkrete Uhrzeit genannt und vom Hotel bestätigt? Sollte eine schriftliche Bestätigung auf die schriftliche Anfrage erfolgt sein, könnte das Hotel haftbar gemacht werden. Falls nicht, dann gelten die besagten AGB. Von daher kann der Reisende noch froh sein, dass das Hotel nicht auf den Kosten wegen "no-show" besteht. Klingt zwar hart, ist aber nun einmal Fakt...