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HarabeliH

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Aktuell

  • Lage des Hotel Marmara in Antalya
    HarabeliH Harabeli

    Da wohnst du ja in einer hübschen Gegend mit saftigen Immobilienpreisen. Respekt! 😉

    Türkei (alt)

  • In den Urlaub ohne Versicherung..!?
    HarabeliH Harabeli

    Es gibt Reise-Krankenversicherungen, deren Bedingungen weniger streng sind als die des ADAC und keine Vorerkrankungsklauseln haben. Je nach Krankheit des Vaters würde ich mir an deiner Stelle auf jeden Fall medizinischen Rat einholen und dabei auch auf das Reiseland Tunesien hinweisen. Klär vorher ab, ob dein Vater auch in TN die Hilfe bekommen könnte, die er möglicherweise braucht. TN ist nicht Italien oder Deutschland.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Fehlender Reise-Sicherungsschein
    HarabeliH Harabeli

    Der Veranstalter will partout keinen Sicherungsschein rausrücken. Also ist er nicht gegen Insolvenz versichert. Das bedeutet, er ist kriminell. Was wiederum bedeutet, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass er in auch nur in einem einzigen anderen Bereich seriös arbeitet.

    Also: Himmelfahrtskommando. Finger weg und anzeigen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Was sollte auf jeden Fall im Reisekoffer sein???
    HarabeliH Harabeli

    Geierlein wrote:
    Wir haben immer im Koffer:

    eine Flasche Maggi Würze - sowas fehlt in der Türkei und man bekommt plötzlich viele Kontakte, die welche das auch nicht mithaben und mal Geschmack brauchen! Vorsicht, wieder mit aufs Zimmer nehmen!!!!

    Maggi mit im Urlaub????????
    Hihi Geier, du hast aber Humor!!! So einen guten Witz habe ich seit Man spricht deutsh von dem Polt nicht mehr gehört. Danke dafür! 😆 😆 😆

    Türkei (alt)

  • Alles zum Thema überbuchte Hotels
    HarabeliH Harabeli

    Nein, Agapanthus, wenn die Bude voll ist, ist sie voll. Es ging mir darum, wie ein Kunde sich dazu verhält, wenn er von einer Überbuchung getroffen wird. Und da sieht es so aus, dass der Kunde nach seinen Bedürfnissen entscheidet, ob durch eine Umquartierung in ein Ersatzhotel eine Veränderung des Gesamtzuschnitts der Reise eintritt. Und so kann er auch ein Hotel mit mehr Sternen und einer besseren Ausstattung ablehnen, wenn für ihn entscheidende Merkmale dort fehlen. Er kann, falls er sich mit dem Veranstalter nicht auf ein passendes Ausweichhotel einigen kann, von der Reise zurücktreten. Auch, wenn ihm der Umstand der Überbuchung erst am Ankuftsflughafen oder im Transferbus eröffnet wird.

    Da das aber mit sehr viel Ungemach verbunden ist (für den Kunden, aber auch für den Veranstalter 😆 ), habe ich vorgeschlagen, wenige Tage vor Abreise - wenn dem Hotel die Gästeliste vorliegt - bei dem Hotel auf den Busch zu klopfen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zum Thema überbuchte Hotels
    HarabeliH Harabeli

    Niemand muss eine Umquartierung akzeptieren, denn was gleichwertig ist, bestimmt der Kunde. Wenn ich also ein 4*-Hotel am Sandstrand gebucht habe und man will mich ins 5*-Hotel am Kiesstrand in einem anderen Ort verfrachten, muss ich das nicht hinnehmen.

    Wenn man nicht von einer Umquartierung überrascht werden will, hilft es manchmal, wenn man ca. 2 Tage vor der Anreise im gebuchten Hotel anruft (dann ist die Meldung der Incoming-Agentur schon da) und scheinheilig fragt, ob man denn ein Nichtraucherzimmer, Zimmer in Haus A, Zimmer zum Pool raus etc. haben könnte. Wenn die dann sagen, sorry, aber einen Herrn Schmitz gebucht mit XY haben wir nicht, dann heißt es, beim Veranstalter nachbohren.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • The Kumul de Luxe Resort
    HarabeliH Harabeli

    ... Zumal das Kumul in ein Naturschutzgebiet reingepflanzt wurde. Jetzt könnt ihr natürlich sagen, der ganze Tourismus an der TR Riviera ist Naturzerstörung ohne Ende, aber das Kumul ist ein besonders krasser Fall, weil es wirklich m i t t e n in die Landschaft geknallt wurde, mehr als 500 m von der bestehenden Bebauung in Gündogdu (Lindita Hotel und Privathäuschen daneben) entfernt.

    Türkei (alt)

  • keine Lebensmittel mit aufs Zimmer
    HarabeliH Harabeli

    Gute Gundi, dann sei doch so gut und trag mal was zum Thema bei! Was sind denn deine Erlebnisse? Hat man dich schon mal mit ner Dose Bier aus dem Supermarkt erwischt und du musstest es auf der Stelle trinken oder in den Gulli kippen?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Trotz Anschlags-Drohungen beliebt wie noch nie
    HarabeliH Harabeli

    Naja, Geier, so toll ist es um unsere Minderheiten in Deutschland auch nicht bestellt. Herrn Tillichs Sorben haben es relativ gut, das stimmt, aber was ist mit den deutschen Sinti? Oder den Juden in Deutschland?

    Das soll allerdings in keiner Weise die unsägliche Haltung der Türkei zu den nichttürkischen Volksgruppen rechtfertigen. Deshalb auch Widerspruch an Riviera: Willst du ernsthaft behaupten, die paar Alibi-Zugeständnisse, die die Erdogan-Regierung den Kurden gemacht hat, seien eine substantielle Verbesserung? Mit ein paar verächtlich hingeworfenen Brosamen wird sich die Lage nie befrieden lassen.

    Türkei (alt)

  • Schreck !!Side
    HarabeliH Harabeli

    Ich betrachte die Überwachung öffentlicher Plätze als unsinnig, und zwar aus folgenden Gründen:

    Straftaten lassen sich dadurch nicht verhindern. Kameras erleichtern nur im günstigsten Fall die Aufklärung.

    Selbstmordattentätern kann es egal sein, was hinterher vielleicht auf irgendwelchen Videodokumenten zu sehen ist. Sie verlustieren sich zu dem Zeitpunkt bereits mit den berühmten 40 Jungfrauen.

    Die Schnüffelwut des Staates Türkei, der sich in Sicherheitsfragen in der Vergangenheit als ebenso rabiat wie inkompetent gezeigt hat, betrachte ich eher als Sicherheitsrisiko denn als Sicherheitsgewinn.

    Türkei (alt)

  • was soll ich machen??
    HarabeliH Harabeli

    Liebe Sina, irgendwie dachte ich, die Ironie sei erkennbar gewesen. :? Natürlich liegt es mir fern, User ernsthaft als "Schnösel" zu bezeichnen. Dass Suppentopf zuweilen partybedröhnt war, geht jedoch aus einem seiner/ihrer Postings hervor. Kann man ihr/ihm unter den geschilderten Umständen ja auch nicht wirklich verdenken. 😛

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • was soll ich machen??
    HarabeliH Harabeli

    Du machst hier eine Riesenwelle, schreist Zeter und Mordio, das Mindeste, was du erwarten könntest, sei, dass es keinen Schimmel gebe und jetzt?!
    Die Bude war nach deiner AUssage voller Schimmel und du hast nicht reklamiert?! Kein Sterbenswörtchen? 😱 😱 😱

    Haben dich ein paar schnöselige User hier so verschreckt? Leute, Leute, das war wirklich nicht nett von euch. Jetzt habt ihr den armen Suppentopf so eingeschüchtert, dass er sein partybedröhntes Haupt 14 Viertelnächte in einem schimmeligen Zimmer zur Ruhe gebettet hat. Pfui, wie gemein! 😞

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flug+Hotel bei verschiedenen Anbietern buchen
    HarabeliH Harabeli

    Ja, glücklicherweise kann einem das bei Pauschalreisen nicht passieren. Da klappt immer alles perfekt (auch ironie)

    Allgemeine Fragen

  • Schönste Stadt der Welt gesucht!
    HarabeliH Harabeli

    Ganz eindeutig Unna. 😛

    Allgemeine Fragen

  • Schreck !!Side
    HarabeliH Harabeli

    Videoüberwachung gaukelt Sicherheit nur vor, denn um Anschläge wirklich zu verhindern, bräuchte man eine völlig lückenlose Überwachung nicht nur der Fußgängerzone von Side, sondern jedes Quadratmeters, drinnen und draußen. Und genug Leute, die ständig auf Bildschirme glotzen.

    Also glaubt schön an den Weihnachtsmann und daran, dass die Schnüffelei eines totalitären Staates euch schützt. 😛

    Türkei (alt)

  • Recht bei nichtinformierter Flugzeitenverschiebung
    HarabeliH Harabeli

    Tja Erika, dass ist eines der Mysterien...

    Kann ich dir auch nicht erklären, vielleicht haben sie ihre Praxis der Rechtsprechung angepasst. Vor einem Jahr drohte z.B. Germanwings noch in seinen AGBs, ohne Rückbestätigung gebe es keinen Anspruch auf Beförderung. Ein deutliches Indiz für die Richtigkeit der Annahme des LG Düsseldorf. So könnte man nämlich 24 Stunden vor Abflug die Plätze von Kunden, die nicht rückbestätigt haben, nochmal verkaufen.

    Jetzt ist diese Klausel aus den ABBs von Germanwings verschwunden und sie sind genauso zuckersüß wie die der LH.

    9.1.1 Die Flugzeiten, die in den Flugplänen angegeben sind, können sich zwischen dem Datum ihrer Bekanntmachung und dem tatsächlichen Abflugdatum ändern. Wir können sie Ihnen nicht garantieren.

    9.1.2 Bevor wir Ihre Buchung entgegennehmen, werden wir Ihnen die flugplanmäßige Flugzeit, die zu diesem Zeitpunkt gültig ist, mitteilen und sie wird auf Ihrem Flugschein angegeben. Möglicherweise müssen wir die flugplanmäßige Flugzeit nach Übermittlung Ihrer Buchungsbestätigung jedoch ändern. Wenn Sie uns eine Möglichkeit angeben, Sie zu kontaktieren, werden wir uns bemühen, Ihnen solche Änderungen mitzuteilen. Wenn nach Erwerb Ihres Flugscheins eine gravierende, für Sie nicht annehmbare Änderung im Flugplan vorgenommen wird und es uns nicht möglich ist, Sie auf einen entsprechenden anderen Flug umzubuchen, haben Sie in Übereinstimmung mit Artikel 10.2 Anspruch auf eine Rückerstattung des Beförderungsentgeltes.

    http://www.germanwings.com/de/Allgemeine-Befoerderungsbedingungen-Germanwings.htm

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • keine Lebensmittel mit aufs Zimmer
    HarabeliH Harabeli

    Das waren keine beliebigen Beiträge, sondern zwei deiner jüngsten Einlassungen in diesem Thread. Nun spring doch einfach über deinen Schatten und gib zu: Du hast dich vergalloppiert und bist ins Schwimmen geraten, weil wir hier nachgebohrt haben. Kann ja mal passieren. Aber eines hätt ich dann doch noch gern gewusst: Du sagtest, seit einem Jahr miedest du die Türkei als Urlaubsland. Hat das was damit zu tun, dass es nicht geschafft hat, trotz bekannter Mobilität der anatolischen Platte, im geographischen Europa anzukommen?

    Können wir jetzt davon ausgehst, dass du jetzt statt in Antalya oder Istanbul in den europäischen Metropolen Prishtina, Tirana oder Chisinau Urlaub machst?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • keine Lebensmittel mit aufs Zimmer
    HarabeliH Harabeli

    Es empfiehlt sich, Europa und EU nicht zu verwechseln.

    Die Türkei gehört nicht zu Europa, weder geographisch noch politisch, womit ich hier die EU meine.

    Was gildet denn nu, Erika?

    Oder hast du dich irgendwo verheddert?

    Frau Türkei-Expertin, nun mal Klartext, bitte, bitte! Wo ist der Zusammenhang zwischen Taschenkontrollen, Atlas, EU-Europa und Nicht-EU-Europa?

    Und wieso sind Antalya, Istanbul und Ankara auf den ersten Blick europäische Städte? Und auf den zweiten nicht? Wo doch 2 1/2 von diesen drei Städten außerhalb von Atlas-Europa liegen?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Recht bei nichtinformierter Flugzeitenverschiebung
    HarabeliH Harabeli

    Dass ich bei Gericht schlechte Karten hätte, bezweifle ich:

    17.1 Das LG Düsseldorf hat im Anschluß an das LG Frankfurt a.M.darauf hingewiesen, daß die Bestätigung des Rückfluges allein den Zweck hat, der Fluggesellschaft eine optimale Auslastung ihrer Kapazität zu ermöglichen, indem sie nicht bestätigte Plätze an andere Reisende vergibt. Zweck der Rückbestätigung sei es aber nicht, der Fluggesellschaft mehr Flexibilität durch die Verlegung der Abflugzeiten zu verschaffen. Ebenso hat das AG Hamburg115 entschieden.

    17.2 Das AG Charlottenburg hat die Auffassung vertreten, daß ein Reiseveranstalter über seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Pflicht des Reisenden zur Rückbestätigung des Fluges nicht wirksam vereinbaren kann. Das Urteil wurde vom LG Berlin bestätigt. Beide Gerichte vertreten die Auffassung, daß eine Klausel, wonach der Reisende seinen Anspruch auf Rückbeförderung verliert, wenn er sich den Rückflug nicht binnen einer bestimmten Frist hat bestätigen lassen, gegen § 9 Abs. 1 AGBG verstößt.

    Quelle: http://www.ronald-schmid.de/p1998_NJW_29.html

    Die können in ihre AGBs viel reinschreiben, aber Gesetze können sie damit nicht außer Kraft setzen.

    Die Lufthansa bestreitet zwar in ihren AGBs http://www.lufthansa.com/online/portal/lh/cmn/generalinfo?l=de&nodeid=1761532#9 , dass die Flugzeiten Teil des Vertrags seien, eine Pflicht zur Rückbestätigung ist aber nicht in den AGBs enthalten. Vielmehr verspricht die Lufthansa unter Punkt 9.1.2:

    Wenn Sie uns eine Kontaktadresse mitteilen, so werden wir uns bemühen, Sie über solche Änderungen zu informieren. Wenn wir nach dem Flugscheinkauf eine nennenswerte Änderung der Abflugzeit vornehmen, die für Sie nicht annehmbar ist und wir Sie nicht auf einen für Sie annehmbaren Flug umbuchen können, so haben Sie Anspruch auf Erstattung nach den Bestimmungen des Artikels 10.2

    Übrigens: Es wäre sehr hilfreich, wenn du deine Verweise auf die AGBs von AB (Air Berlin?) und Lufthansa verlinken könntest. Das erspart Sucherei.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Recht bei nichtinformierter Flugzeitenverschiebung
    HarabeliH Harabeli

    Nein, hema2812, bei Linienflügen sind die Flugzeiten Bestandteil des Reisevertrags. Deswegen muss man sie auch nicht rückbestätigen. Es ist ratsam, um sich Ärger zu ersparen, aber verpflichtet ist man nicht. Auch wenn manche Billigairlines das gern hätten. 😛

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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