Genau so ist es, wobei das mit der Handhabe einer Krankenversicherung natürlich überhaupt nichts zu tun hat.
Der tagesaktuelle Kurs wird sowohl Belastungen als auch Erstattungen zugrunde gelegt, darauf weisen die AGB des Vermittlers unmissverständlich hin.
Somit gibt es in der Tat etwas Rechtliches, auf das booking.com sich berufen kann, und exakt das wird man dir mitteilen, wenn du dich an sie wendest.