@vonschmeling sagte:
Sorry, aber ich nehme dich wahr als jemanden, der sich selbst gern lobt - wenn´s schon kein anderer tut. (...) während du dir schon mal wieder die Eier schaukelst ...
Das sagt der Richtige. Aber wenn Du Wert darauf legst, dass wir verkünden, wie wir uns gegenseitig wahrnehmen, bitteschön: Ich nehme Dich wahr als jemanden, der in diesem Fall (Flugausfall Flughafen Patras wg. Unwetter) - voller Hingabe und Überheblichkeit - sehr viel Unsinn erzählt hat:
@vonschmeling sagte:
Der jüngst von Du_darfst vorgestellte Sachverhalt hingegen hat herzlich wenig mit "Kulanz" gemein, hier bestehen glasklar Ansprüche an den Veranstalter und an die Airline. Zum einen ist das der matrielle Schaden, den die Schwiegereltern mit Belegen umgehend vom Veranstalter fordern sollten. Dann gibt es immaterielle Schäden zu kompensieren, mindestens die gem. VO(EG)261/04 durch die Airline.
Vorsorglich: Es spielt keine Rolle, dass die erste Verzögerung durch ein außergewöhnliches Ereignis verursacht wurde, das Luftverkehrsunternehmen kann sich mit einer solchen Argumentation keinesfalls exkulpieren. Unbeachtlich des Anspruchs gegen die Airline sind die zusätzlichen Kosten der Odyssee (und zwar mindestens diese!) vom Veranstalter zu tragen. Ich würde es als guten Ton betrachten, darauf noch einen großzügig bemessenen Reisegutschein aufzusatteln ...
@tuerkeifliegende sagte:
Ich Hoffe, dass die TUI es genau so sieht wie Du.
@vonschmeling sagte:
du verstehst es tatsächlich nicht, nicht wahr?
@tuerkeifliegende sagte:
Wir werden sehen, sofern wir Rückmeldung bekommen.
@vonschmeling sagte:
Ich nehme an, dein Fall war völlig anders gelagert als der, den Du_darfst hier vorgetragen hat?
In letzterem geht es nicht um Kulanz sondern um die weitgehende nachträgliche Gleichstellung der Geschädigten.
@tuerkeifliegende sagte:
Warten wir doch erst einmal die Reaktion von Tui ab, Gegebenfalls werde ich mich Hier öffentlich bei der Tui entschuldigen, Im Falle des Falles.
@vonschmeling sagte:
Wie gesagt - das Krisenmanagment um den gegenständlichen Flug scheint enormes Potenzial nach oben gehabt zu haben, und wer mit 3 Tagen Verspätung in Wien anstatt in FRA bzw. STR abgeladen wird muss wahrlich nicht um Kulanz bibbern. Da gibt´s glasklar bezifferbare Ansprüche, wie ich ja bereits geschrieben habe.
(...)
Ich sehe mich daher nicht veranlasst, mit einem leisen Trommelwirbel auf deine vollkommen wirkungslose "Entschuldigung" wartend zu verharren sondern ziehe es vor, zum aktuellen Sachverhalt zu informieren - gerne auch ohne deine erzieherischen Maßnahmen b.t.w. ... Allem Anschein nach gibt es mehrere 100 Betroffene (Anm.: vom - von TUI/TUIfly nicht zu verantwortenden - Flugausfall wg. Unwetter), das nehme ich angemessen ernst.
@vonschmeling sagte:
Die Betroffenen des gegenständlichen Operatings haben Ansprüche längst vor einer Kulanz****, und das dürfte inzwischen auch jedem klar geworden sein, der dem spezifischen Ereignis einigermaßen sachlich entgegentritt!? (...) Eine einigermaßen brauchbare Herangehensweise für Geschädigte habe ich bereits abgeliefert, seine total nutzlose "öffentliche Entschuldigung" kann sich Tf meinethalben zur Zeit gepflegt an den Sombrero pinnen.
(...)
Konkret dreht es sich um ein ziemlich einschneidend grottiges Erlebnis mit TUI (Anm.: ein von TUI nicht zu verantwortender Flugausfall wg. Unwetter) - namentlich um einen Zwischenfall mit enormer Auswirkung und sehr eindeutigen Ansprüchen seitens der Betroffenen.
@vonschmeling sagte:
rhabarber rhabarber ... wo wurde dem zuwider gehandelt?
@vonschmeling sagte:
Falls sich hier Suchende bewegen, die sich über die Griechenland-Panne und ihre Handhabe informieren wollen, werden sie sich inzwischen im Strahl übergegeben bei den hier mit unfassbarer Verve vorgetragenen Begriffsverhunzungen.
Daher in aller Kürze:
Fluggäste, die mit 3 Tagen Verspätung in VIE anstatt an ihrem Zielflughafen abgeladen wurden können
einen Ausgleich aller materiellen Schäden (Beförderung, Unterkunft, Verpflegung) vom Veranstalter verlangen
einen Ausgleich immaterieller Schäden vom Luftverkehrsunternehmen.
Dies ist unter dem Titel "Schadenersatzforderung" zu verlangen und an das jeweilige Unternehmen zu richten.
@vonschmeling sagte:
An die Airline sind Forderungen gem. VO(EG)261/04 zu richten wegen der Verpätung. (...) Es spielt keine Rolle für den Anspruch, dass zunächst eine Behinderung des Flugverkehrs ursächlich war, damit kann sich das LVU meines Erachtens nicht exkulpieren.
@vonschmeling sagte:
Es geht vielmehr darum, einigen vermutlich ziemlich unentspannten Heimkehrern einigermaßen gängige Leitfäden zur Behandlung ihrer Problematik an die Hand zu geben. Vermutlich wird so manches Geschwurbel hier sie nur abstoßen?! Mir geht´s jedenfalls so: Ich habe ein Problem und gehe Schritt für Schritt die Lösung an.
Türkeifliegende hatte vorgeschlagen, zunächst mal auf die Reaktion von TUI zu warten.
Die Reaktion von TUI ist jetzt da.