Auch ohne vorgeschobenen Grund würde allein das Bestehen der Schwangerschaft jetzt nicht mehr als Rücktrittsgrund bei der Reiserücktrittsversicherung gelten, da der Zustand ja bekannt ist.
Bucht ihr und tritt eine Komplikation im Rahmen der Schwangerschaft auf, so kann der Versicherungsschutz hingegen wiederum gegeben sein.
Vielleicht wäre es allerdings klug, eine andere Versicherung zu wählen als die jetzt in Anspruch genommene ...