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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    HC-Mitglied2716142H HC-Mitglied2716142

    @reisender-12345 sagte:

    Ich habe mich angemeldet bei Thomas-Cook.insolvenz-solution.de und habe auch eine TC Nummer (...)
    Mit der TC Nummer kann ich mich einloggen. Also die Übersicht der Hauptforderung

    Das hört sich danach an, dass Du Dich im Gläubigerbereich des Insolvenzverwalters korrekt angemeldet hast und möglicherweise dann auch durch einen Klick auf den Button "Thomas-Cook-Bundportal" unten auf der Seite auf die Forderungsseite mit der Auflistung der "Insolvenzforderungen aus Pauschalreiseverträgen, zu denen die Inanspruchnahme einer Ausgleichszahlung angemeldet werden kann" kommst. An dieser Stelle hättest Du dann das Anmeldeverfahren mit dem Ausdruck der ganzen Seiten, die zu unterschreiben sind, durchlaufen müssen. Ich bin mir eigentlich relativ sicher, dass erst dann die Anmeldung beim Bundportal als abgeschlossen gilt. Aber Du kannst ja einfach mal versuchen, ob alleine die Registrierung möglicherweise schon als Anmeldung gilt und Du die Anmeldeprozedur jetzt noch durchlaufen kannst (gibt's dazu noch den Button bei der Hauptforderung?). Ansonsten hast Du wahrscheinlich Pech gehabt. Hattest Du denn die komplette Reise bezahlt oder lediglich eine Anzahlung geleistet (dann wäre der 73,62%-Schaden ja nicht allzu groß)?

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    HC-Mitglied2716142H HC-Mitglied2716142

    ...mit anderen Worten, wer 26,38% seines Schadens direkt von Zurich/KAERA ausgezahlt bekommen hat, gehört entweder zu den wenigen, die ihren Schaden erst sehr spät vom 09.10. bis 15.11.20 beim Bundportal angemeldet haben, oder zu denen, die ihren Schaden gar nicht beim Bundportal angemeldet haben. Alle anderen, die ihren Schaden vor dem 09.10.20 beim Bundportal angemeldet haben, erhalten direkt von Zurich/KAERA lediglich 17,5% ihres Schadens ersetzt und den Rest vom Bund. Und denen sind darum natürlich auch die zusätzlichen 8,88% durch KAERA nicht etwa entgangen, sondern denen stehen diese 8,88% ganz einfach nicht zu.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    HC-Mitglied2716142H HC-Mitglied2716142

    So ist es richtig, @Haberling. Für gut einen Monat gilt diese 26,38%-Regelung bzgl. der Zahlung durch die Bundesregierung. Um ganz genau zu sein, ist der Stichtag nicht der 12.10.20, sondern der 09.10.20, wie man hier nachlesen kann. Ich gehe allerdings davon aus, dass diese 26,38%-Regelung bzgl. der Erstattung durch die Bundesregierung nur einen sehr kleinen Teil der Geschädigten betrifft, weil sich der Großteil der Geschädigten vermutlich weit vor dem 09.10.20 beim Bundportal angemeldet hat. Wer sich aber besonders viel Zeit gelassen hat (mehr als 5 Monate nach dem frühest möglichen Termin 06.05.20) und seine Ansprüche erst sehr spät (vom 09.10. - 15.11.20) beim Bundportal angemeldet hat, der erhält von der Zurich-Versicherung (abgewickelt von KAERA) 26,38% und vom Bund die restlichen 73,62% seines Schadens erstattet.
    Und wer sich bis zum 15.11.20 beim Bundportal gar nicht angemeldet hat, der erhält lediglich die 26,38% seines Schadens von Zurich/KAERA erstattet und von der Bundesregierung nichts...

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    HC-Mitglied2716142H HC-Mitglied2716142

    @tml2116 sagte:

    Wenn er 2 mal Geld von der Kaera bekommen hat kann er sich davor jedenfalls nicht beim Bund angemeldet haben, weil die, die schon beim bund angemeldet waren bekommen diese zusätzlichen 8% doch auch vom bund und nicht extra von der kaera oder hab ich das falsch im Kopf?!

    Doch, @tml2116 hat das nicht nur nicht falsch im Kopf, sondern das ist zu alledem auch noch völlig richtig. Zur Info: Über die 17,5% hinaus gehende Ansprüche gegen Zurich/KAERA hat jeder, der sich beim Bundportal korrekt angemeldet hat, an die Bundesrepublik abgetreten; Auszug aus Anmeldeformular:
    "Hiermit trete ich/treten wir meine/unsere bestehenden und zukünftigen Erstattungsansprüche wegen (a) ausgefallener Reiseleistungen und/oder (b) Zahlungen im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen (...), die mir/uns im Zusammenhang mit dem auf Grund der Insolvenz des Reiseveranstalters nicht bzw. nicht vollständig durchgeführten Pauschalreisevertrag (...) aufgrund des Kundengeldabsicherungs- vertrags nach § 651r BGB gegen die Zurich Insurance plc. zustehen, an die Bundesrepublik Deutschland ab. Die Abtretung umfasst lediglich den Forderungsteil, der die für den ersten Zahlungslauf der Zurich festgesetzte Quote von 17,5% des Forderungsbetrages übersteigt."

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  • ETI- Express Travel International
    HC-Mitglied2716142H HC-Mitglied2716142

    @fastest115 sagte:

    Jemand eine Idee wie man das ohne ETI machen kann oder MUSS ich ggf dann in den sauren Apfel beissen und nochmal über ETI buchen, wenn es das Hotel sein soll???

    Die Frage kann außer Dir keiner Dir beantworten. Wenn das Hotel nur über ETI buchbar ist, kannst nur Du alleine abwägen, ob Dir ausgerechnet dieses Hotel tatsächlich so wichtig ist, dass Du es trotz Deiner schlechten Erfahrungen mit ETI wieder über ETI buchst. Diese Risiko-Abwägung kann Dir keiner abnehmen. Wenn ich an Deiner Stelle wäre, würde ich mir ein anderes Hotel in Ägypten über einen anderen RV suchen (wenn es denn unbedingt Ägypten sein muss); die Auswahl ist ja groß genug.

    @guenter-holidaycheck sagte:

    Wir wissen es auch nicht-- aber der gewählte Weg könnte womöglich ?) einen Ankauf eines Teils der Verbindlichkeiten andeuten... ?
    Aber das ist wirklich nur eine Überlegung und daher reine Spekulation.

    Denkbar ist natürlich alles, aber der Ankauf so kleiner Bestandteile von Verbindlichkeiten erscheint mir etwas mühsam. Dann wäre es m.E. sinnvoller, ganze Pakete direkt bei ETI aufzukaufen, ohne dabei jeden Reisenden noch extra mit einzubinden.

    Reiseveranstalter

  • ETI- Express Travel International
    HC-Mitglied2716142H HC-Mitglied2716142

    ... mal abgesehen davon, dass eine vertragliche Mitwirkung Deinerseits überhaupt nicht erforderlich ist, wenn ETI dazu bereit ist, Right Now einen "120%-Gutschein" zu verkaufen. ETI könnte diesen Deal nämlich ganz einfach eigenständig abwickeln und parallel dazu – also davon völlig unabhängig – Dir Dein Geld zurückerstatten. Wenn ETI nur wollte ...

    Reiseveranstalter

  • ETI- Express Travel International
    HC-Mitglied2716142H HC-Mitglied2716142

    xxx ein Zitat ist entbehrlich ... xxx

    @luedo09

    Eine anstandslose umgehende Rückerstattung einer in Vorkasse eingeforderten Zahlung sollte bei einer nicht erbrachten Leistung für ein seriöses Unternehmen eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Die zwingend erforderliche Rückerstattung an Bedingungen bzw. an ein undurchsichtiges Gutschein-Konstrukt mit einem angeblichen Rückzahler zu knüpfen, der nicht der eigentliche Vertragspartner ist, oder aber sogar – bei Nichtannnahme dieses Konstrukts – damit zu drohen, dass sich für diesen Fall die dringend fällige Rückzahlung zusätzlich um weitere unbestimmte Zeit ("könnte" nach 3-4 Monate erfolgen) verzögert, hört sich dagegen alles andere als seriös an. Ich zumindest hätte hier ein ungutes Gefühl (da muss man sich notgedrungen erstmal stundenlang mit dem Kleingedruckten beschäftigen etc.) und würde darum zunächst noch einmal ETI anschreiben und mit 14tägiger Fristsetzung die sofortige Rückerstattung auf direktem Wege einfordern. Gleichzeitig würd' ich mich mit der ETI-Mail nochmal an mein Reisebüro wenden, dass auch von dieser Seite zusätzlicher Druck auf ETI ausgeübt wird. Zudem kann man sich natürlich auch an die Verbraucherzentrale wenden, um zu erfahren, wie deren Empfehlung aussieht und ob da ggf. ähnliche Fälle bekannt sind. Und wenn Du einen Reise-Rechtsschutz hast, fällt ggf. der Weg zum Anwalt (Beratung, ETI-Anschreiben, evtl. Klage etc.) natürlich leichter...

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    HC-Mitglied2716142H HC-Mitglied2716142

    Macht Euch nicht verrückt! Und bringt nicht alles durcheinander! Es ist völlig normal, dass dort das Feld "Stammdaten bearbeiten" steht. Das heißt nicht, dass Ihr die Stammdaten bearbeiten müsst, sondern dass Ihr die Stammdaten bearbeiten könntet, wenn Ihr wolltet/müsstet. Wenn Ihr dann auf Stammdaten bearbeiten klickt, ist auch das besagte rote Kästchen bzgl. Bankverbindung völlig normal, das zum Inhalt hat, dass eine nachträgliche Änderung der Bankdaten zur Folge haben könnte, dass bereits unterschriebene Dokumente erneut heruntergeladen, unterschrieben und im Bundportal neu hochgeladen werden müssen. Dies Kästchen ist offensichtlich als kleiner Warnhinweis gemeint und deswegen rot, damit man sich eine leichtfertige Änderung diesbezüglich genau überlegt, da dies offenbar – aufgrund des erneuten Unterschreibens und Hochladens der Dokumente – den gesamten Auszahlungsprozess hinauszögern könnte. Ich würde an Eurer Stelle also hier nur Änderungen vornehmen, wenn Ihr hier wirklich falsche Angaben gemacht habt (Zahlendreher o.ä.). Ansonsten: Finger weg. Und weiter Geduld haben. Viel Erfolg, alles wird gut.

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  • Corona/ Infos für alle Kanarischen Inseln
    HC-Mitglied2716142H HC-Mitglied2716142

    @guenter-holidaycheck sagte:

    weil die neue Regelung - 23.11. PCR- einen massiven Nachfrage-Rückgang ausgelöst hat-- und das in der für alle Beteiligten extrem wichtigen Wintersaison.....

    Fahre seit 25 Jahren jedes Jahr im Dezember/Januar auf die Kanaren (vor allem Gran Canaria / Fuerteventura / Teneriffa). Motto: Raus aus der Kälte, rein in die Sonne. Unter diesen Chaos-Bedingungen: No way für mich. Auch wenn mir das Herz blutet...

    Gran Canaria

  • Corona/ Infos für alle Kanarischen Inseln
    HC-Mitglied2716142H HC-Mitglied2716142

    ... dann mal ganz schnell beim AA durchklingeln und denen mal den Marsch blasen, dass die gefälligst zu schreiben haben "Die Testung darf höchstens 3 Tage vor Einreise vorgenommen worden sein." Wär' doch sooooo einfach. Aber nee, die sind da scheinbar zu blöd, das eindeutig zu formulieren, oder wie kommt man auf die irre Idee zu schreiben "Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein." Eben alles Amateure unterwegs – außer @Haberling natürlich.

    Gran Canaria

  • Corona/ Infos für alle Kanarischen Inseln
    HC-Mitglied2716142H HC-Mitglied2716142

    72 Stunden bedeutet nach meiner Logik 72 Stunden. Wenn man der Logik folgt, muss man sich nicht noch mal gesondert zum Thema "welche Uhrzeit" äußern (AA: "Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein."). Wenn es datumsmäßig gemeint wäre, hätte man als Vokabular wohl nicht "72 Stunden" gewählt, sondern "3 Tage".

    Gran Canaria

  • Corona/ Infos für alle Kanarischen Inseln
    HC-Mitglied2716142H HC-Mitglied2716142

    @DerewigReisende, das stimmt schon, dass das da steht. Aber das widerspricht nicht dem, was ich gesagt habe. Denn die Begründung hast Du vergessen, mit zu zitieren, nämlich dass die Kontaktpersonennachverfolgung nicht etwa deswegen auf Flügen ausgesetzt worden ist, weil der Kontakt mit einem Corona-positiven Menschen auf Flügen plötzlich völlig ungefährlich ist, sondern weil "die Kontaktpersonennachverfolgung auf Flügen (...) sehr zeit- und personalaufwändig" ist. Und warum ist das sehr zeit- und personalaufwändig? Weil die Kontaktpersonen (Fluggäste) einfach am Flughafen durchgewunken werden und sich danach in alle Himmelsrichtungen verstreuen mit entsprechend unzähligen neuen Kontakten im Urlaubsland.

    Deswegen ja mein Hinweis: Wenn die Kanaren sich sinnvoll vor Corona-Infizierten schützen wollten (und nicht nur öffentlichkeitswirksam), ist das angedachte Hygienekonzept (Testzentren und Isolationsbereiche am Flughafen) zu kurz gesprungen. Gibt aus meiner Sicht nur zwei Möglichkeiten: Entweder den ganzen Flieger in Quarantäne (wenn ein Corona-Infizierter im Flieger war) oder – und das wäre sicherlich die sinnvollere Variante – darauf bestehen, dass LVUs Fluggäste ohne negativen Corona-Test erst gar nicht mitnehmen dürfen (also: kein Check-in egal in welchem Land ohne Negativ-Test). Ansonsten Sanktionen gegen das LVU.

    Gran Canaria

  • Corona/ Infos für alle Kanarischen Inseln
    HC-Mitglied2716142H HC-Mitglied2716142

    Hier noch ein Link zum Thema Kontaktperson: RKI - Coronavirus SARS-CoV-2 - Kontaktpersonen-Nachverfolgung bei Infektionen durch SARS-CoV-2

    Gran Canaria

  • Corona/ Infos für alle Kanarischen Inseln
    HC-Mitglied2716142H HC-Mitglied2716142

    Wenn man's genau nimmt: Ganz zu Ende gedacht scheint das Hygiene-Konzept der Kanaren noch nicht. Wenn die Kanaren davon ausgehen, dass auch Corona-positive Menschen aus den Fliegern steigen, die man dann in Isolationsbereiche stecken will, kann man normalerweise nicht alle anderen aus dem Flieger einfach durchwinken. Sondern müsste eigentlich den kompletten Flieger gleich mit in Quarantäne schicken (Stichwort "Kontaktperson").

    Gran Canaria

  • Corona/ Infos für alle Kanarischen Inseln
    HC-Mitglied2716142H HC-Mitglied2716142

    Also, um mal zu versuchen zu schlichten: Wer ohne PCR-Test einreist, muss dem Artikel nach wohl damit rechnen, Sanktionen ausgesetzt zu sein (Kann-Strafe bis zu 6000 Euro). Aber alleine die Tatsache, dass man auf kanarischen Flughäfen offensichtlich davon ausgeht, dass es Fluggäste gibt, die ohne PCR-Test aus dem Flieger steigen (siehe Teststationen auf den Flughäfen, Isolationsbereiche etc.), impliziert, dass Leute, die Corona-positiv sind, im Flieger sitzen könnten und damit im Flieger andere anstecken können (was deren PCR-Test wiederum wertlos macht). Und das wiederum moniert bibikommt völlig zu recht.

    Gran Canaria
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