@vonschmeling sagte:
War es Condor müssen die die Gebühr zurückgeben, war es der Veranstalter fällt das diesem zu.
Jedenfalls ist es nicht rechtens, die Erstattung vorzuenthalten, da du ja nicht umgebucht hast.
Danke für den Hinweis @vonschmeling !
Dann werde ich der OTA nochmals auf die Füße treten, bzw. mich selbst an Condor wenden. @melanief08 scheint ja schon eine Zusage von Condor erhalten zu haben.
Wie geschrieben erklärte die OTA (offensichtlich bullsh...), dass der Veranstalter berechtigt sei, Flugzeiten und Airlines zu ändern und daher nicht für persönlich gebuchte Zusatzleistungen aufkommen würde. Die Airline würde auch nicht aufkommen, wenn die Änderung nicht durch sie bedingt wäre.
