@vonschmeling sagte:
Selbstverständlich kann Uca von der Reise zurücktreten wenn er nicht das gebuchte Hotel erhält und hat Anspruch auf Erstattung des Erlangten.
Lediglich eine Entschädigung z.B. wegen unnütz aufgewandter Urlaubszeit kommt nicht in Betracht.
In dem verlinkten Artikel der Verbraucherzentrale ist die Formulierung "müssen sie nur annehmen falls ..." irrtümlich. Der Reisende hat sich ggf. ganz bewusst für ein Hotel entschieden - aus welchen Gründen auch immer. Auch wenn vor Ort eine Alternative angeboten wird - und sei sie noch so toll! - kann der Reisende die Annahme verweigern und die Heimreise begehren.
Bei der Verlegung in ein anderes als dem gebuchten Hotel handelt es sich um eine Verletzung eines wesentlichen Vertragsbestandteils. Unterschiede bestehen bei gleichwertiger oder besserer Unterbringung nur im Hinblick auf Ansprüche auf Kompensation.
Insgesamt ist der Artikel etwas "unscharf", da einerseits von Mängeln die Rede ist andererseits von Überbuchung.
Insgesamt scheint es eine Auslegungssache zu sein und ich warte mal ab, was mir angeboten wird. Blöd trotzdem, wenn die Vorfreude keine mehr ist 
