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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @mnml, wo findet Ihr diese Vertriebsinfo. Ich bin leider immer darauf angewiesen,dass hier jemand das update verlinkt. Bin zu blöd

    In der Vertriebsinfo steht, dass die Frage, ob das gebuchte Hotel noch versichert ist, wenn der Flug in Anspruch genommen wird, mit Priorität versucht wird zu klären.

    Mein laienhaftes Rechtsverständnis sagt mir, dass es für Kreditkartenzahler gut wäre, wenn dem nicht so wäre, denn dann würde für den Hotelpreis (+Transfer), das Chargebackverfahren sofort Anwendung finden können.

    In meiner Buchungsbestätigung sind die unterschiedlichen Preise einzeln aufgeführt, so dass man es genau trennen kann.

    Wie seht Ihr das?

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    Ich werde als Pauschalreisender trotzdem das Chargeback für den Fall beantragen, dass nur eine Quote erstattet wird.

    Das muss nicht sofort sein, aber unter Einhaltung der Fristen der jeweiligen KK, bei DKB z.B. innerhalb von 100 Tagen ab Abflugdatum.
    Falls Kaera nicht innerhalb des Zeitraumes erstattet, so habe ich wenigstens die Frist gewahrt und einen Fall eröffnet.
    Das Ganze würde ich mit dem Hinweis versehen, dass Schadensmeldung ergangen ist und falls es soweit kommt, die Bescheinigung über die verminderte Schadensregulierung nachgereicht wird.

    Vermutlich sind die Fristen von Bank zu Bank, bzw von KK zu KK verschieden.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    Wie wäre es denn mal mit diesem Rechenbeispiel:

    Die Versicherung tritt ein für alle Schäden der Kunden, die sich am Insolvenztag im Urlaub befunden haben und der Kunden , die eine Reise mit Abreisedatum bis 31.10.2019 gebucht und Anzahlung oder Restzahlung ( natürlich auch nur für Reisen innerhalb dieses Zeitraumes) geleistet haben. Dazu kommen die Schäden des anderen insolventen Veranstalters.

    Wieviele Kunden das für diesen Zeitraum von knapp sechs Wochen betrifft, vermag ich natürlich nicht zu sagen, ist aber wahrscheinlich für den IV recht einfach zu überblicken.
    Da bei vielen Kunden noch gar keine Abbuchung erfolgt ist, kann ich mir vorstellen, dass die Aussagen der Experten in Touristik aktuell und der Tagesschau doch nicht so unglaubwürdig sind und die Geschädigten ihr Geld zurück bekommen.

    Für die Reisen ab 1.11. gibt es halt noch keine klare Ansage, aber zumindest steht die Versicherungssumme erneut zur Verfügung.

    Forderungen von Hotels, Transferunternehmen, Reisebüros usw. aus dem Sommer sind Insolvenzmasse.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    heidiskigeilH heidiskigeil

    https://www.tagesschau.de/wirtschaft/thomascook-condor-insolvenz-103.html Herr Tenhagen sagt in diesem video, dass alle Kunden zu
    100 % ihr Geld zurück erhalten.

    Tagesschau um 20.00 Uhr. Ich hoffe, der Link funktioniert

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @sabsie4517 sagte:

    In der offiziellen Mail von HC steht das nicht so drinnen!

    Hier der Auszug:

    ACHTUNG:
    Wenn Sie eigenständig, trotz der Absage des Veranstalters, Ihre ursprünglich gebuchte Reise antreten, müssen Sie bitte folgendes berücksichtigen: 
     Ihr gesetzlicher Schutz als Pauschalreisender ist nicht mehr gegeben: Sie reisen auf eigene Verantwortung.  
     Andere Bestandteile Ihrer Reise werden wahrscheinlich nicht gewährleistet (Transfer, Hotel, Reiseleitung, etc.).  
     Sie können Ihren Reisepreis nicht mehr vollständig bei dem zuständigen Insolvenzversicherer geltend machen.

    Wenn ich den Flug in Anspruch nehme, will ich natürlich die Kosten dafür auch nicht erstattet haben, sondern nur den anteiligen Reisepreis für Hotel, Transfer und Reiseleitung. Das mindert doch auch die Kosten der Versicherung. Wenn meine Reise dann plötzlich keine Pauschalreise mehr ist, müsste ja wieder chargeback greifen.

    Was genau ist denn mein gesetzlicher Schutz als Pauschalreisender? Eine viel zu niedrige Versicherungssumme? Oder etwa doch Haftung durch den Staat.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @reinesherz sagte:

    WICHTIGER HINWEIS FÜR ALLE, DIE TROTZ ABSAGE DER REISEN IHRE BESTEHENDEN FLÜGE ANTRETEN!

    Die Zürich Versicherung hat auf Anfrage mitgeteilt, dass die Insolvenzversicherung nur für die vollständige Reiseleistung, aber nicht für Teilleistungen zählt. Wird eine Leistung genutzt, fällt die Pauschalreise auseinander. Die dann entstehenden Einzelleistungen sind NICHT versichert. Wird also der Flug in Anspruch genommen gibt's von denen keinen einzigen Cent zurück, von dem was ihr an den Veranstalter gezahlt habt. Thomas Cook hat nun bis 31.10.2019 alle Reisen abgesagt. Auch wenn es Beförderungsleistungen gibt die bezahlt sind - rechtlich gesehen wurde die Reise abgesagt weshalb die Versicherung davon abgeraten hat, die Reise anzutreten.

    Also überlegt euch gut, was ihr tut.

    wenn ich dann eine Einzelleistung habe , müsste ich dann den Rest ja über chargeback geltend machen können

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  • Insolvenz Thomas Cook
    heidiskigeilH heidiskigeil

    @holginho sagte:

    ***
    Sorry, bei aller teils verständlicher Verärgerung...aber, geht's noch?

    Vielleicht sollte man es für einige Leute mal gemalt darstellen, aber, RB (egal ob HC oder irgendein anderes) können (dürfen!!!) nichts sagen bevor etwas offiziell gemeldet wird oder sie vom betreffenden Unternehmen die Legitimation dazu erhalten haben. Tun sie es doch, stellen sie sich grob vertragsbrüchig - mit in Folge sehr drastischen Strafzahlungen.

    Sie können aber entscheiden, wessen Angebote sie auf ihrer Plattform veröffentlichen. Und das war ja wohl noch vor wenigen Tagen der Fall. Der Supermarkt um die Ecke kann auch entscheiden, ob er dem Kunden faule Äpfel in die Tüte packt,oder lieber nicht.

    Reiseveranstalter
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