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  • Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
    hgwaiiH hgwaii

    Auf jeden Fall danke für Ihre Hilfe!
    Trotzdem stirbt die Hoffnung zuletzt... Ich will mir einfach die Illusion noch nicht ganz nehmen lassen 😄

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
    hgwaiiH hgwaii

    Den Anbieter zu kontaktieren, würde ich natürlich lieber vermeiden.
    Ich werde wohl noch ein paar Tage abwarten und einen Anwaltsfreund um Rat bitten.
    Aber ihr habt schon Recht, dass wahrscheinlich eigenes aktiv werden und nachfragen Sicherheit geben würde, nur dass dies höchstwahrscheinlich der Todesstoß für meine Buchung wird.
    Ich frage mich außerdem, ob eine dreimalige(!) Preisbestätigung per Mail (Buchungsbestätigung, Reisebestätigung und Bestätigung der Anzahlung sowie Hinweis auf den Restbetrag) nicht bereits zu viel für eine gerechtfertigte unverzügliche Anfechtung ist.
    Aber ich vermute leider nicht. 😞

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
    hgwaiiH hgwaii

    Danke! Hab ich mir schon gedacht, dass es darauf hinaus laufen wird.
    Ja das stimmt natürlich, jedoch würde es dann wahrscheinlich auf ein billiges 3 Sterne Hotel in Alanya hinauslaufen (kleines Studenten-Budget :D) und das wäre ja schade.
    Bleibt die Hoffnung, dass der Preisfehler der immerhin schon 7 Tage alten Buchung auch weiterhin unentdeckt bleibt.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
    hgwaiiH hgwaii

    Sehr geehrte Holidaycheck Gemeinde,

    habe eine etwas komplexere Frage an die Spezialisten 😉
    Letzten Freitag, also vor 6 Tagen habe ich auf Holidaycheck ein Angebot für ein 5 Sterne Hotel in Side gefunden. 14 Tage mit eigener Anreise in den Sommerferien 2016 Mitte August für 144€ pro Person. Dass es sich hierbei um einen Preisfehler handeln muss, war mir gleich klar. Schließlich buchte ich die Reise auf der Direktseite der TUI-Tochter Gulet.at . Nach der ersten Buchungsbestätigung folgte auch die zweite Buchungsbstätigung inklusive Rechnung. Heute kam noch die Nachricht über die eingegangene Anzahlung ein.

    Ich weiß von den §§ 119,120 BGB und dem Anfechtungsparagraphen §147 BGB. Dass der RV sich in meinem konkreten Fall auf einen Irrtum berufen kann und damit den Vertrag anfechten könnte, ist klar. Aber da ich ja nur eigene Anreise gebucht habe, fehlen natürlich noch die Flüge. Nun stellt man sich den Suboptimalfall vor, bei der eine Flugbuchung besteht aber das Hotel storniert/annulliert wird.

    Im Normalfall wäre dann der RV schadensersatzpflichtig an mich, nach §122 BGB (Schadensersatzpflicht des Anfechtenden) da ich ja auf die Gültigkeit des Vertrages vertraue und damit einen Folgeschaden habe (Stornokosten des Fluges oder sogar gesamte Flugkosten bei fehlender Storno-Möglichkeit).
    Nun ist es aber so, dass der zweite Absatz von §122 BGB besagt: *(2) Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Beschädigte den Grund der Nichtigkeitoder der Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte (kennen musste).*Diese Tatsache ist nun beim besten Willen nicht abzustreiten, diesen Preisfehler würde nun wirklich jeder erkennen. Aber wie seht ihr die Sache bzw. habt Erfahrung oder Expertenwissen? Danke für eure Antworten!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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