chriwi wrote:
Kann sein, dass manche nur wegen der Möglichkeit was zurück zu fordern auf Urlaub fahren?!
Noch nicht gewusst.
Das ist die neuste Sportart und nennt sich:
"Ich will mein Urlaubsgeld zurück!!!"
LG
holzwurm
chriwi wrote:
Kann sein, dass manche nur wegen der Möglichkeit was zurück zu fordern auf Urlaub fahren?!
Noch nicht gewusst.
Das ist die neuste Sportart und nennt sich:
"Ich will mein Urlaubsgeld zurück!!!"
LG
holzwurm
Und um die Ausgangsfrage des TE nochmals zu beantworten.
Nein man kann nichts dagegen unternehmen. Auch beim Reiseveranstalter nicht.
Das Hotel entscheidet über den Leistungsumfang am Anreise- bzw. Abreisetag. Jedoch muß spätestens mit dem Abendessen am Anreisetag bzw. bis einschließlich Frühstück am Abreisetag die gebuchte AI-Leistung erbracht werden. Und dies war ja beim TE erfolgt.
LG
holzwurm
wiener-michl wrote:
Und ob der Barkeeper in einem Ai-Hotel auf barzahler eingerichtet ist wage ich auch stark zu bezweifeln.
Das ist das kleinste Problem.
z. B. könnte man ja an der Rezeption Getränkebons verkaufen mit denen man sich seinen Drink an der Bar holen kann.
Es ist alles nur eine Frage der Organisation.
LG
holzwurm
@ Grella,
wie oft muß man sich wiederholen.
Die Verpflegung beginnt offiziell generell - egal ob Pauschalreise oder Eigenanreise - mit dem Abendessen und endet mit dem Frühstück.
Alles was davor oder danach gewährt wird ist und bleibt freiwillig und muß nicht gewährt werden.
Und wenn ein Hotel sagt bei mir ist um 12 Uhr Schluß mit AI, dann ist das zu akzeptieren. Das nächste Hotel sagt um 10 Uhr ist bei mir Check-Out und zugleich Schluß mit AI, dann ist dies ebenso zu akzeptieren.
Dabei spielen die Flugzeiten keine Rolle.
Wir können hier noch lange rum diskutieren. Wir kommen auf kein anderes Ergebnis.
Letztendlich entscheidet das Hotel wie lange die AI-Leistungen gewährt werden und nicht der Gast.
LG
holzwurm
gastwirt wrote:
wenns wenn alles so wäre, wie von dir beschrieben stelle ich mal folgende frage: ich buche pauschal 7 tage griechenland im august für ca.800€, du bekommst 10%, das hotel am tag 12.50 €. die chartergesellschaft 200 €. macht ca 370 €! wo ist mein rest?preis fürs zimmer hab ich jetzt nicht berücksichtigt
Fürs Zimmer kannst Du auch noch mal ca. 150 Euro rechnen und der Reiseveranstalter will schließlich auch noch was verdienen.
Und somit sind wir schnell bei den 800 Euro.
Und eines ist klar. Die Airline und der Reiseveranstalter kassieren den größsten Brocken von den ca. 800 Euro.
LG
holzwurm
Also ich war 2006 in Tunesien und nach der Rückkunft in Frankfurt an keinen Duty-Free oder TRavel Value vorbei gekommen.
Es sei denn es wurde inzwischen wieder geändert.
LG
holzwurm
@ Berthold
Deine Rechnung stimmt fast.
Jedoch hättest Du die im Beispiel genannte 17 Euro mit 110 Prozent gleich setzen sollen und natürlich für die Folgerechnungen entsprechend auch.
Dann wäre es kaufmännisch richtig gewesen.
Aber zur Darstellung ist die vereinfachte Variante OK.
Ich kenne ein Hotel auf Kreta, da bekam damals das Hotel gerade mal 20 Euro vom RV pro Tag und Gast für Zimmer. Frühstück und Abendbrot.
Ich bereite gerade eine Veranstaltung für 2009 vor.
Das Angebot als Gruppe lautet ca. 35 Euro pro Person und Tag für Zimmer, Frühstück und 4 Gang Menü am Abend. Wenn man das Hotel ohne Gruppe besucht kann man ca. 10 Euro mehr rechnen und bekommt aber das gleiche Essen wie die Gruppe.
Wenn da für die Verpflegung zwischen 7 und 12 Euro pro Person und Tag - HP oder AI mal außer Betracht lassend - übrig bleiben wird das viel sein.
meint
holzwurm
Ich schaue es aus kaufmännischer sowie rechtlicher (Strafttstbestände, Eigentum) Sicht an.
Und dies ist wohl legitim und ist auf jedes Land übertragbar.
Wenn es Dir nicht passt überlese diesen Thread.
holzwurm
Ich kann nur empfehlen nicht den besten Buggy mit zu nehmen.
Wenn der Buggy übers Band zurück kommt wird meist von den Loadern nicht gerade zimperlich mit den Sachen umgegangen.
Also lieber einen mitnehmen, den man zur Not auch am Urlaubsflughafen beim Rückflug stehen lassen bzw. verschrotten kann.
meint
holzwurm
Die 10 Euro sollen nur mal einen Betrag X darstellen. Es können auch 15 Euro sein.
Und nun zum Bierpreis:
Das eine Hotel nimmt im Jahr 100.000 Liter ab und das andere Hotel vielleicht nur 30.000 Liter.
Da ist doch klar, daß der Hotelier, welcher mehr Bier von der Brauerei abnimmt andere Konditionen bekommt.
LG
holzwurm
So ist es.
In der Regel steht dem Hotel pro Gast einen Tagessatz von ca. 10 Euro für die komplette Verpflegung zur Verfügung.
Jedes Hotel ist bestrebt mit diesem Satz auszukommen.
Es hängt dadurch auch viel von den Einkaufskonditionen der Rohstoffe/Getränke sowie den Personalkosten an der Bar ab.
Das eine Hotel zahlt z. b. für 100 Liter Bier im Einkauf 300 Euro und hat qualifiziertes Personal (teuer)hinter der Theke. Das andere Hotel für das gleiche Bier vielleicht nur 200 Euro und schlechter qualifiziertes Personal (billig).
Daher können diese Unterschiede bei den AI-Leistungen zustande kommen.
Bei manchen AI-Hotels sind die importierten Getränke gebührenpflichtig. In anderen wiederum sind sie inclusive. Darüber regt sich keiner auf!!
Aber weil es nach 12 Uhr am Abreisetag nichts mehr gibt macht man ein Fass auf und will dann noch mit Trickserei durch andere Gäste den Abreisenden versorgen.
Ich verstehe die Welt nicht mehr.
LG
holzwurm
Du willst nicht verstehen.
Auf welcher Basis sollen die AI-Hotels dann ihre Kalkulation aufsetzen wenn dies jeder so machen würde.
Soll dann pro Tag gleich die doppelte Menge an Getränke kalkuliert werden?
Schließlich reisen z. B. pro Tag 500 Gäste ab und in gleicher Zahl kommen in der Regel wieder Neue.
Wenn jeder Anwesende einen Abreisenden mit Drinks versorgen würde, müssten die Preise entsprechen steigen. Schließlich hat das Hotel kein Geld um es so einfach von anderen aus dem Fenster werfen zu lassen.
Die Zeche zahlen dann letztendlich die Urlauber durch höhere Preise.
Ich weis nicht ob Du das willst.
Denk mal darüber nach.
LG
holzwurm
Die standesamtliche Hochzeit ist maßgebend.
Ohne diese kannst Du keine kirchliche Hochzeit durchführen.
Sonst könnte ja heute jemand standesamtlich heiraten und in z. B. 10 Jahren erst kirchlich und dann nach der kirchlichen Feier noch Honeymoon-Spezial in Anspruch nehmen wollen.
Bleibt mal auf dem Boden der Tatsachen.
denkt
holzwurm
@ Adelaide
Den Begriff "Eigentum" habe ich absichtlich gewählt, denn bis zu diesem Zeitpunkt an dem das Bier über die Theke geht ist und bleibt es nun mal Eigentum des Hotels.
Und wer meint er müsste gleich mehrere Drinks holen als er selber zeitgleich verzehren kann vergreift sich durch Weitergabe an Dritte am Hoteleigentum.
meint
holzwurm
@ gastwirt
Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen.
@ Berthold
Fragen kostet aber trotzdem nichts. Mehr als ne Ablehnung von seiten der RRV kann nicht kommen.
Aber man wies woran man ist.
meint
holzwurm
Du bist nicht bereit über den Tellerrand hinaus zu schauen
Auch wenn meine Sichtweise für Dich übertrieben sein mag.
Wenns doch einer macht und es gibt Ärger dann ist das Geschrei groß.
Nur mal so am Rande:
Die Getränke gehören dem Hotel. Und wenn Du jetzt jemandem einen Drink ausgibst obwohl er keinen Anspruch darauf hat dann vergreifst Du Dich im rechtlichem Sinne an fremdem Eigentum.
Machst Du sowas auch in Deiner Kneipe um die Ecke auf Kosten des Knepenbesitzers, wenn er ne Veranstaltung mit AI durchführt und Dein Kumpel keinen Anspruch darauf hätte, aber Du ihm ein Bier ohne zu fragen besorgst. Ich glaube dann wärst Du die längste Zeit sein Gast gewesen sein.
Ich glaube Dir ist das Wort "Eigentum" kein Begriff.
LG
holzwurm
Das vielleicht nicht
Aber es gibt in jedem Hotel gewisse Spielregeln und an diese hat man sich als Gast zu halten. Schließlich ist der Gast nicht der Hausherr, sondern nur Nutzer der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Anlage inclusive der personenbezogenen Verpflegung.
Wer sich nicht daran hält muß - wenn es dem Mangement nicht passt - mit einem Rauswurf rechnen.
Ich weis nicht was besser ist?
Anderen ein Bier ausgeben und dann evtl. aus dem Hotel zu fliegen und dadurch den Reisepreis zu verlieren (weil selbstverschuldet) oder lieber doch kein Bier ausgeben und somit allen Problemen aus dem Weg zu gehen.
LG
holzwurm
@ wiener-michl
ich glaube Du hast den Thread nicht ganz gelesen.
Es gibt genügend Argumente die gegen Deine Meinung sprechen.
Ich sage nur strafbare Handlung. Und wie die im Ausland geahndet werden kann kannst Du Dir sicherlich selber vorstellen.
LG
holzwurm
Puh wrote:
@ holzwurmDanke für den Hinweis. Bei uns soll der Hinflug um eine Woche differieren, Rückflug wäre für alle gleich.
mfG Puh
Ich hatte es mit einem getrennten Rückflug und mit NEC mittels Traffics Cosmo getestet.
Aber bei TUI sollte es eigentlich auch funktionieren.
Vermutlich hängt es vom verwendeten CRS ab.
LG
holzwurm
@ Berthold
Jedoch könnte unter Umständen wegen dem Ausbildungsbeginn bzw. Umzug trotzdem die RRV einspringen, da dies bei der Buchung evtl. noch nicht bekannt war.
Eine Anfrage bei der RRV kostet ja nur ein Telefonat, denn bei Eintritt in die Arbeitslosigkeit bzw. Austritt aus der Arbeitslosigkeit springt sie ja auch ein.
Man darf der RRV nur nichts von der Trennung auf die Nase binden.
Dadurch könnte alle beide evtl. mit einem blauen Auge (Stornokosten) davon kommen.
LG
holzwurm