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Aktuell

  • "Reklamation" reicht nicht...
    holzwurmH holzwurm

    Die Möglichkeit zur Nachbesserung ist ja eigentlich die Voraussetzung um hinter her eine Reklamation zu schreiben, wenn die Nachbesserung nix gebracht hat.

    Aber selbst dieser Hinweis steht nicht in den AGBs und von den Reiseleitungen vor Ort heißt es auch nur so lapidar "Sollten sie Probleme haben können Sie sich gerne an uns wenden. Wir sind gerne bei deren Behebung behilflich"

    Es erfolgt keinerlei Hinweis, daß dies Voraussetzung für eine erfolgreiche Reklamation ist.

    Dadurch kann natürlich der Reiseveranstalter viele Reklamationen wegen Formfehler ablehnen.

    Und dies finde ich eigentlich nicht ganz OK.

    LG
    holzwurm

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Buchung über 3(!) Reisebüros.Ist das üblich?
    holzwurmH holzwurm

    @ Kessy,

    ich würde es jedenfalls selbst so wie geschildert handhaben bzw. würde den Kunden drauf hinweisen und sagen:

    "Moment mal wir selber können zwar kein MWR buchen, aber ich gebe Ihren Wunsch an einen Kollegen weiter, der dann in unserem Auftrage den Vorgang bearbeitet und betreut. Haben Sie ein Problem damit?"

    Entweder bleibt mir der Kunde trotzdem oder er sucht sich ein anderes Reisebüro.

    Was dann mit der Provision passiert, wie die geteilt wird, ist völlig uninteressant und geht den Kunden ja nix an. Das kann man auch noch klären wenn der Kunde weg ist.

    LG
    holzwurm

    Reiseveranstalter

  • "Reklamation" reicht nicht...
    holzwurmH holzwurm

    mosaik wrote:
    Abschließend möchte ich aber nochmals daran erinnern, dass mit jener noch so gerechtfertigten Forderung um Ergänzung von AGB's diese lang und länger werden und dann noch weniger gelesen werden...

    meint
    Peter

    Und anders herum, nicht jeder schaut zuerst die AGBs der RV und anschließend das BGB an um alle Info, die für einen Reklamationsfall nötig sind, zu bekommen.

    Meist werden - wen überhaupt - nur die AGBs der Reiseveranstalter angeschaut.

    LG
    holzwurm

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Buchung über 3(!) Reisebüros.Ist das üblich?
    holzwurmH holzwurm

    @ Peter

    da siehst Du etwas falsch in Bezug auf die Buchungsbestätigung:

    Nicht RB 3 hätte die Buchungsbestätiung mit den Kontaktdaten von RB 1 weitergeben müssen, sondern vielmehr RB2 hättte dies tun müssen, da das RB 2 - ich gehen mal davon aus das RB 2 über eine Sammelagentur bei einer Kooperation bucht und somit eine Buchungsberechtigung bei RB 3 hatte.

    Ich gehe jetzt mal von mir aus:

    Ich bin als RB 2 bei einer Kooperation angeschlossen und habe ein CRS auf meinem Rechner. Alle Buchungen, die ich einbuche werden mit den Kontaktdaten von der Sammelagentur (Kooperation bzw. RB 3 ) ausgestellt. Das ist legitim und diese Unterlagen kann man auch jederzeit einem Kunden aushändigen, da in der Regel ein Stempel meines Reisebüros auf die Buchungsbestätigung kommt.

    Würde sich jetzt noch ein drittes Reisebüro (RB 1) einklinken, das wiederum bei mir bucht, weil es selber keine Agentur hat, dann müsste ich entweder eine Buchungsbestätigung erstellen, die das dritte Reisebüro (RB 1) in der Kette abstempeln und unterschreiben müsste bei dem der Kunde tatsächlich gebucht hat. Ob die Buchungsbestätigung mittels Word oder Überkleben der ursprünglichen Kontaktdaten und anschließend kopieren und weiterreichen erfolgt spielt keine Rolle. Auf jeden Fall muß der Vorgang so gestaltet werden, daß das RB 2 als berechtigter Bucher im System den Ablauf rückverfolgen kann.

    Dies bedeutet, eine Kopie der originalen Buchungsbestätigung muß mit der geänderten Buchungsbestätigung beim RB 2 verbleiben.

    So sehe ich den eigentlichen Ablauf.

    Vielleicht haben das RB 2 und RB 1 noch keine Erfahrung in solchen Dingen, weil dies zum ersten Mal der Fall war.

    Und am Rande sei bermerkt, daß MWR sehr wohl Direktinkasso als auch Agenturinkasso anbietet. Es kommt auf den Agenturvertrag an. Meine Kooperation hat z. B. seit 01.02.08 das Direktinkasso und hatte vorher Agenturinkasso bei MWR.

    LG
    holzwurm

    Reiseveranstalter

  • Übertragung der Aufsichtspflicht
    holzwurmH holzwurm

    Ich kann auch nur das empfehlen, was CarstenW schon schrieb.

    Das dürfte der sinnvollste Weg sein um allen Problemen aus dem Weg zu gehen.

    LG
    holzwurm

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • 14 tage rücktrittsrecht
    holzwurmH holzwurm

    Wenn die Air Cairo innerhalb der EU bzw. Deutschland nicht mehr landen dürfte, stünde sie auf der entsprechenden schwarzen Liste.

    Es gibt eine Tasc Force in Deutschland, die die Flugzeuge kontrolliert. Aber frag mich nicht nach welchen System die Flieger ausgewählt werden.

    LG
    holzwurm

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Buchung über 3(!) Reisebüros.Ist das üblich?
    holzwurmH holzwurm

    ... und per Lastschrift sollte es auch funktionieren.

    LG
    holzwurm

    Reiseveranstalter

  • Suche einen Reiseanbieter für eine Zugreise
    holzwurmH holzwurm

    Der Veranstalter DERTOUR bietet Städtereisen per ZUg, Flug oder Eigenanreise an.

    Wende Dich vertrauensvoll an ein Reisebüro Deiner Wahl.

    LG
    holzwurm

    Reiseveranstalter

  • 14 tage rücktrittsrecht
    holzwurmH holzwurm

    kostenloses Storno ist nicht möglich.

    Der Veranstalter hat freie Wahl bei der Airline und Flugzeiten. Das steht aber in jedem Katalog drin.

    LG
    holzwurm

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Buchung über 3(!) Reisebüros.Ist das üblich?
    holzwurmH holzwurm

    Lese Dir mal die Veranstalter-AGBs im Katalog oder hier bei HC durch. Dort sollte hervor gehen wie die Zahlungsabwicklung von statten geht.

    LG
    holzwurm

    Reiseveranstalter

  • fliegen und gipsarm??????????
    holzwurmH holzwurm

    Vom Arzt ne Freigabe holen, daß er fliegen darf. In der Regel bekommt man dann für die Reise keinen vollen Gips mehr , sondern vielmehr zwei Gipsschalen, die mittels Binde fixiert werden können.

    LG
    holzwurm

    Airlines

  • Buchung über 3(!) Reisebüros.Ist das üblich?
    holzwurmH holzwurm

    Bei MWR kommt normalerweise - wie bei den anderen großen Veranstaltern auch - die Rechnung direkt vom Veranstalter.

    Mir ist nicht bekannt, daß MWR noch Agenturinkasso zulässt. Wenn dann kann es höchstens noch bei kurzfristigen Buchungen sein. Wobei da dann schon viele Veranstalter dann auf Lastschrift oder Kreditkarte setzen oder die Reisedokus dann am Flughafen gegen Bargeld raus geben.

    RB 1 bleibt Dein Ansprechspartner, das ist schon OK so. Schließlich bekommt es ja auch sehr wahrscheinlich den größten Brocken von der Provision. Dann soll es auch was dafür tun.

    LG
    holzwurm

    Reiseveranstalter

  • Buchung über 3(!) Reisebüros.Ist das üblich?
    holzwurmH holzwurm

    ADEgi wrote:
    Insgesamt zwar außergewöhnlich aber ansonsten scheint alles in Ordnung zu sein.

    Gruß

    Berthold

    ... und die sogenannte Unterbuchung wird von den Reiseveranstaltern nicht gerne gesehen.

    LG
    holzwurm

    Reiseveranstalter

  • Buchung über 3(!) Reisebüros.Ist das üblich?
    holzwurmH holzwurm

    Dann wollen wir mal aufklären:

    RB 1 hat keine eigene Agentur bei MWR und bedient sich RB 2 zwecks Buchung der Reise. Da RB 2 auch keine eigene Agentur hat, sondern bei einer Kooperation (da gibt es einige von) angeschlossen ist und somit die Buchung über eine sogenannte Sammelagentur der Kooperation gebucht hat erscheint gegenüber dem Veranstalter und Dir als Endkunde RB 3 auf der Buchungsbestätigung im Briefkopf.

    An der Provision haben im Endeffekt alle 3 RBs verdient.

    Nur so kann ich mir den Ablauf Deiner Buchung vorstellen.

    LG
    holzwurm

    Reiseveranstalter

  • Wird man in den Hotels eigentlich anders behandelt, wenn man z.B bei TUI, GTI, FTI usw. gebucht hat?
    holzwurmH holzwurm

    Wenn es Unterschiede gibt, dann spielen diese sich meist auf Ebene der Zimmer ab.

    z. B. TOC bessere Zimmerlage (Stockwerk), TUI = exclusiv Meerblickzimmer, NEC= nur Landseite.

    DEs weiteren können sich die Leistungen auf dem Zimmer unterschieden.

    z. B. TUI hat Bademantel und kostenlose Minibar inclusive, bei NEC gibt es diese Leistungen nur gegen Entgeld.

    Im öffentlichen Bereich, der für alle Gäste zugänglich ist, wird man in den seltensten Fällen eine unterschiedliche Behandlung der Gäste feststellen.

    LG
    holzwurm

    Reiseveranstalter

  • "Reklamation" reicht nicht...
    holzwurmH holzwurm

    Meiner Ansicht nach gehören die entsprechenden Hinweise, was im Falle einer Reklamation zu beachten und zu tun ist genauso in den AGBs untergebracht. Schließlich hat jeder RV einen etwas anderen Ablauf zur Abbarbeitung von Reklamationen.

    Somit kann man aus Kundensicht den Reiseveranstaltern eigentlich auch einen Formfehler vorhalten.

    LG
    holzwurm

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Stornogebühren nach EU-Recht
    holzwurmH holzwurm

    .. oder schauen ob die gewünschten Hotels über einen deutschen Reiseveranstalter z. B. DERTOUR buchbar sind.

    LG
    holzwurm

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Stornogebühren nach EU-Recht
    holzwurmH holzwurm

    Die Stornobedingungen kann jedes Hotel selbst festlegen.

    Ich habe schon Hotels gehabt, die haben ein kostenloses Storno bis zum Tag der Anreise um 16 Uhr zugelassen. Bei anderen bis zu 3 oder gar 7 Tagen vor Anreise. Adere wiederum haben generell 20 Prozent verlangt.

    LG
    holzwurm

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Europa-Park Rust: Gästehaus, Ferienwohnung oder Hotel Resort?
    holzwurmH holzwurm

    Diana2000 wrote:
    Gästehäuser sollen in Rust und Umgebung sehr beliebt sein bei Familien?! Stimmt das?

    LG
    Diana

    Ja, es gibt auch einige.

    Schau mal unter www.rust.de Menüpunkt "Tourismus" und dann "Unterkünfte" nach.

    Vielleicht ist da was passendes dabei.

    LG
    holzwurm

    Deutschland

  • Europa-Park Rust: Gästehaus, Ferienwohnung oder Hotel Resort?
    holzwurmH holzwurm

    Hast Du Dir mal die Hotelpauschalen von den Hotels angeschaut, die zum Europapark gehören. Da ist der Eintritt bereits inclusive. Außerdem kommst Du früher in den Park als die normalen Gäste.

    LG
    holzwurm

    Deutschland
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