Hier das Zitat aus Stern:
Frage:
Ich habe schon vor Ewigkeiten meinen Sommerurlaub gebucht, nun ist mir im "Endspurt" eine Erkrankung des Handgelenks dazwischen gekommen. Deshalb wurde ich von der Ärztin für zwei Wochen krank geschrieben - allerdings überschneidet sich das mit meiner Urlaubsbuchung. Darf ich trotzdem fahren?
Antwort:
Je nach Situation und Erkrankung ist im Krankenstand auch eine Reise durchaus möglich. Wer das vorhat, sollte sich den Trip vorher aber unbedingt genehmigen lassen. Denn auch hier gilt: Was der erfolgreichen Genesung nicht im Weg steht, ist erlaubt.
Wer sich also lieber von seiner Mama gesundpflegen lassen will, darf heimfahren. Bei einer Bronchitis ist auch ein Erholungswochenende an der See durchaus möglich. Einzige Bedingung: nicht ohne Erlaubnis. Dabei muss immer der zustimmen, der während der Erkrankung den Lohn weiter zahlt. Sind noch keine sechs Wochen seit der Krankschreibung vergangen, ist der Chef dafür zuständig. Später muss dann bei der Krankenkasse nachgefragt werden.
Es ist außerdem ratsam, geplante Unternehmungen auch von Arzt schriftlich genehmigen zu lassen. Wer ohne Erlaubnis des Chefs verreist, riskiert laut Weigelt die Einstellung der Lohnfortzahlung respektive seines Krankengeldes durch die Kasse.
Anmerkung meinerseits:
Bei einem ungenehmigten Urlaub während der Krankheit kann auch eine Abmahnung oder u. U. auch eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber die Folge sein.
Am besten ist man holt sich zuerst das OK vom Arzt und das OK vom Chef oder der Krankenkassen. In den meisten Fällen stimmt der Chef oder die Krankenkassen ohne Diskussion zu, da es der Arzt am besten beurteilen kann ob es förderlich ist oder nicht.
Ich denke eindeutiger kann man die Frage nicht beantworten.
lg
holzwurm