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  • Reiserücktrittsversicherung wegen Einberufung der Bundeswehr?
    holzwurmH holzwurm

    "Mandy1304" wrote:
    Hallo Holzwurm,

    erstens zähle eine Optionsbuchung nicht mit, sondern ausschlaggebend ist die Buchungsbestätigung und dann wie schon erwähnt bei der Hanse Merkur hat man bis 21 Tage nach Reisebuchung noch die Chance versichert zu werden.
    Es sind nicht immer 14 Tage, kommt immer ganz drauf an und wenn die es so schreiben, dann ist das sicherlich auch so, weil sonst kann man dagegen angehen.
    So sehe ich das.

    Lg Mandy

    Bei HanseMerkur kommt das Wort "Buchungsbestätigung" nirgends in den Abschlußbedingungen vor. Statt dessen heißt es dort "ab Reisebuchung".

    Eine Reisebuchung findet statt, wenn ich ins Reisebüro gehe und dort der Mitarbeiterin sage, daß sie für mich die Pauschalreise nach A ins Hotel Z buchen möge. Du hast dann spätestens mit der Unterschrift unter das ausgedruckte Papier vom Reisebüro eine Reisebuchung getätigt.

    Sollte noch eine Optionsfrist enthalten sein, dann kommt die Buchung automatisch nach Ablauf derer zustande. Mit gleichem Termin beginnt auch die entsprechende gebührenpflichtige Stornofrist zu laufen auch wenn Du die Reisebestätigung des Veranstalters noch nicht im Briefkasten hast.

    Vom dem her ist es meiner Ansicht nach rechtlich schon ein Unterschied ob in den AGBs drin steht "ab Reisebuchung" oder "ab Ausstellungstag der Reisebestätigung". Ich sehe darin juristisch einen sehr großen Unterschied der sich zeitlich bemerkbar macht, aber für den Laien nicht nachvollziehbar ist.

    Selbst wenn die HanseMerkur nach z. B. telefonischer Rückfrage gegenüber dem Versicherten das Zeitfenster erst ab Ausstellungsdatum der Reisebestätigung rechnet, kann es aufgrund der Formulierung in den AGBs möglicherweise im Falle einer juristischen Auseinandersetzung von Anwälten und Richtern anders ausgelegt werden. Ich möchte nicht wissen, ob die HanseMerkur im Streitfalle dann nicht doch versucht es so auszulegen wie ich es jetzt sehe und der Verbraucher ist nachher der Dumme. Am Telefon kann man vom Service-Center sehr viel erzählt bekommen. Letztendlich zählt nur das was in den AGBs steht. Im Streitfalle kann kann es dann um beträchtliche Summen gehen, die entweder dann die RRV übernimmt oder man dann selber drauf sitzen bleibt. Ich möchte es nicht drauf ankommen lassen.

    Aber vielleicht kann uns darüber mal der der User Mosaik aufklären.

    Gruß
    holzwurm

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiserücktrittsversicherung wegen Einberufung der Bundeswehr?
    holzwurmH holzwurm

    "BirgitB" wrote:
    Lieber Holzwurm,

    ein Blick in die Abschlussbedingungen zeigt, dass es bei der Hanse Merkur 21 Tage sind.

    Ich zitiere:

    Abschlussfrist: Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist noch bis zu 21 Tage nach Reisebuchung abschließbar. Der Abschluss muss zusammen mit der Reisebuchung erfolgen, wenn zwischen Buchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen.

    Und hier ist es eigentlich egal ob 21 oder 14 Tage, da die Buchung der Reise erst 11 Tage "alt" war.

    Viele Grüsse

    Birgit

    Dann handhabt es die HanseMerkur halt etwas anders.

    Aber lese mal den Text genau durch. Dort steht ab Reisebuchung. Bei der zitierten Elvia heißt es ab Ausstellungsdatum der Buchungsbestätigung. Somit rechnet die HanseMerkur eine evtuelle Optionsfrist und den Durchlauf beim Reiseveranstalter in die 21-Tage-Frist mit ein.

    Dann bleiben auch bei HanseMerkur letztendlich ab Ausstellungstag der Reisebestätigung nur knappe 14 Tage zum Abschluß übrig.

    Von dem her kann man ganz allgemein sagen, daß man mit der Aussage "Abschlußfrist innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum der Reisebestätigung" richtig liegt. Und dies unabhängig vom RRV-Anbieter.

    Klar ist es egal ob es jetzt in diesem Fall 14 oder 21 Tage sind.

    Wir können ja alle RRVs auf ihre Abschlußbedingungen durchforsten und hier zitieren. Aber dann kommen die Forenteilnehmer ganz durcheinander. Deswegen meine klare Aussage mit 14 Tagen ab Ausstellungsdatum der Bestätigung. Damit liegt man bei keiner Versicherung falsch.

    Gruß
    holzwurm

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • HolidayJack nein danke!
    holzwurmH holzwurm

    "Thorben-Hendrik" wrote:
    Und warum ziehen sich dann die Briefkasten-Firmen dorthin zurück ❓

    z. B. ist es in Spanien und auch Kanaren einfacher und billiger eine spanische GmbH (vergleichbar mit der deutschen GmbH) zu gründen. Des weiteren sind auf den Kanaren die ganzen Unternehmenssteuern um einiges niedriger als in Deutschland.

    Es gibt aber nicht nur Briefkasten-Firmen dort.

    Für Firmen die ihre Dienstleistung nur per Internet vermarkten mag dies vielleicht so erscheinen.

    Andererseits muß ich sagen, wenn der deutsche Staat es nicht hin bekommt vergleichbare Vorteile für deutsche GmbHs in Deutschland zu schaffen, dann braucht er sich aber auch nicht wundern, wenn viele Firmen erstens gar nicht in Deutschland gegründet werden bzw. ins Ausland verlegt werden.

    Gruß
    holzwurm

    Reiseveranstalter

  • Reiserücktrittsversicherung wegen Einberufung der Bundeswehr?
    holzwurmH holzwurm

    "Mandy1304" wrote:
    Hallo Holzwurm,

    es sind 21 Tage nach Reisebuchung, aber bei uns waren es gerade mal 11 Tage nach Reisebuchung.

    Lg Mandy

    Nein, es sind 14 Tage ab Ausstellungsdatum der Reisebestätigung!!

    siehe hier ein Auszug aus der Elvia:

    Abschlusshinweis:
    Nur bei Buchung oder innerhalb von 14 Tagen nach Festbuchung (Datum der Buchungsbestätigung). Bei Buchungen ab 14 Tage vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag möglich.

    Und bei der Europäischen oder sonstige RRV-Anbieter ist es in der Regel auch nicht anders.

    Wenn man die Optionsfrist und die Bearbeitungszeit beim Reiseveranstalter mit rechnet kommt man fast auf die 21 Tage.

    Wenn man ohne Optionsfrist sofort die Reise fest einbuchen lässt, hat man spätestens 2 Tage nach der Buchung die Reisebestätigung. Und wie im Auszug der Elvia schon geschrieben ist für die 14 Tage-Frist immer das Ausstellungsdatum der Reisebestätigung maßgebend.

    Wenn Du andere Fristen zum Abschluß einer RRV hast, dann bedürfen diese einer Zustimmung des Reiseversicherers. Und ich glaube kaum, daß dieser nur für Dich eine Ausnahme macht.

    Gruß
    holzwurm

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • brasilien mit TAP - gepäck?
    holzwurmH holzwurm

    "KaGu" wrote:
    Mach eine E-Mail oder Faxanfrage bei Lufthansa und TAP dann hast du eine genaue Aussage und vorallem schriftlich

    und dann zum Einchecken mitnehmen.

    Gruß
    holzwurm

    Airlines

  • Hochzeitsreise
    holzwurmH holzwurm

    "MartinaLieb" wrote:
    Doch das geht!

    Haben das schon öfter geschafft 😉
    Man muss nur bischen suchen und flexibel mit dem Abflughafen sein.
    Viel Erfolg bei der Suche und ganz viel Spaß 😄

    Na klar geht das.

    Aber was bringt mir ein Abflug auf einem Flughafen der dann u. U. 800 oder mehr Kilometer entfernt ist. Diese Zeit und Anreisekosten sowie evtl. Je eine Zwischenübernachtung muß man dann auch berücksichtigen. Ob man dann immer noch billiger weg kommt ist fraglich.

    Gruß
    holzwurm

    Allgemeine Fragen

  • HolidayJack nein danke!
    holzwurmH holzwurm

    "Thorben-Hendrik" wrote:
    Bei denen ist Hopfen und Malz verloren, suche Dir lieber einen seriösen Veranstalter der nicht seinen Sitz auf den Kanarischen Inseln hat rechtlicher Sonderstatus....wenn da was schief geht wird es rechtlich total schwierig bis aussichtslos...

    Bin nicht mal sicher ob für die überhaupt EU Recht gilt weil die Kanaren ja einen Sonderstatus haben, deshalb gibt es dort ja auch so viele Briefkasten Firmen...

    Auch für die Kanaren gilt EU-Recht, da sie politisch zu Spanien gehören. Ledigtlich im steuerlichen Bereich haben sie den Sonderstatus (z. B Zigaretten).

    Gruß
    holzwurm

    Reiseveranstalter

  • Reiserücktrittsversicherung wegen Einberufung der Bundeswehr?
    holzwurmH holzwurm

    "Mandy1304" wrote:
    Hallo,

    Was wäre denn daran so schlimm? Habe unseren Urlaub am 28.04 gebucht und heute die neue Versicherung abgeschlossen, also 11 Tage nach Reisebuchung und das ist doch alles korrekt oder nicht? Hab doch bis 21 Tage Zeit.

    Lg Mandy

    Irrtum vom Amt.

    Eine Reiserücktrittsversicherung muß innerhalb 14 Tagen nach Buchung abgeschlossen werden.

    Gruß
    holzwurm

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Postkarten aus Mallorca
    holzwurmH holzwurm

    "Steffi2208" wrote:
    So zwischen 3 Tagen und 2 Monaten.......
    sind unsere Erfahrungen...
    ist wie eine Lotterie....

    Unsere Erfahrung sogar über 6 Monate. Trotz Abgabe im Hotel.

    Die Karte kam dann über einen Umweg (Malta) nach Deutschland.

    Gruß
    holzwurm

    Mallorca

  • ITS oder Tjaereborg
    holzwurmH holzwurm

    Ich denke, daß man bei jedem Reiseveranstalter positive oder auch negative Sachen findet, wenn man will bzw. anders gesagt es wir bei jedem RV mal unrund laufen.

    Gruß
    holzwurm

    Reiseveranstalter

  • Welcher Flughafen? FKB oder STR?
    holzwurmH holzwurm

    "chriwi" wrote:
    Ist das nicht egal? Würde den Flughafen nehmen, wo die Abflugzeiten, Flugpreis, Anfahrtzeit und ev. Parkgebühr besser passen. Flughäfen sind doch nur Mittel zum Zweck, nicht mehr.

    Sagen wir mal so.

    Es kommt auf den Preisunterschied und die Ablfugzeiten an.

    Wenn es nur ein paar Euro aus macht und sonst alles passt, würde ich wegen der schnelleren Abfertigung einen kleineren Flughafen wählen.

    Gruß
    holzwurm

    Airlines

  • Hotel nicht fertig
    holzwurmH holzwurm

    "Sina1" wrote:
    Das mag zwar sein - nur werden die "Servicesterne" aus dem subjektiven Bauchgefühl des jeweiligen Betrachters vergeben. Auch in einem 3 - Sterne - Hotel kann ich "gefühlten 5 Sterne - Service" erleben 😉

    Man kann aber die Servicesterne auch von einem bestimmten Ausbildungslevel abhängig machen.

    z. B. durch Fortbildungsnachweise nach der Lehre oder ob das Personal überhaupt eine entsprechende Ausbildung hat oder nicht.

    Viele Hotels arbeiten oftmals gerade im Hotelbereich (Zimmerreinigung) mit billigen Arbeitskräften, die von tuten und blasen keine Ahnung haben.

    Die Hotelbewerter sollten dann bei der wiederholten Bewertung auch mal unter die Betten schauen usw. Da kommen dann die Defizite hervor, die eigentlich eine Sternebewertung in einem ganz anderen Licht erscheinen lassen. Die Hygiene/Sauberkeit des Zimmers sollte eigentlich das A und O in der Branche sein und mit bewertet werden.

    Aber ne Zimmerputze hat max. 30 min pro Zimmer. Wie soll sie das dann sauber bekommen. Selbst bei einem Gastwechsel steht nicht viel mehr Zeit zur Verfügung.

    Und dies sind in meinen Augen alles Faktoren die genauso dazu gehören. Nicht nur die Einrichtungen des Zimmers bzw. Hotels oder ob der Mülleimer im Zimmer feuerfest ist.

    Gruß
    holzwurm

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel nicht fertig
    holzwurmH holzwurm

    "Sina1" wrote:
    Was haben Softskills wie z. B. "Service" denn mit den Hotelsternen zu tun?!?

    Meiner Meinung nach hat der Service genauso was mit den Sternen zu tun wie die Ausstattung. Nur fließt er halt nicht in die Bewertung von DEHOGA ein.

    Was bringt austattungstechnisch ein 5 Sterne Hotel, wenn der Service nicht mal einen verdient hat.

    Gruß
    holzwurm

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel nicht fertig
    holzwurmH holzwurm

    "Thorben-Hendrik" wrote:
    Weiterer KIanckpunkt ist, an dem tag an denen die Sterne vergeben werden, waren Sie ja vielleicht berechtigt, wenn am nächsten tag alles wieder abgebaut wird oder der service gecancellt, dann bleiben die Sterne trotzdem.....

    Sowas kann Dir auch bei uns passieren, denn die DEHOGA-Prüfer stehen ja nicht jeden Tag in dem Hotel.

    Ist mir selber schon passiert: Es standen 3 Sterne drauf, waren aber nie und nimmer 3 Sterne drin.

    Gruß
    holzwurm

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel nicht fertig
    holzwurmH holzwurm

    "Thorben-Hendrik" wrote:
    Exclusivität hat nix mit "Sternen" zu tun und schon garnicht mit den Türkischen Sternen, die sind genauso inflationär wie die Währung....jeder kann dort seiner Hütte soviele Sterne geben wie er will.....

    Nein, das geht nicht.

    auch die Türkei setzt - wie in Deutschland auch - bestimmte Mindeststandards für die Vergabe von Sternen voraus.

    xxxxxxxxxxxxxxxxx

    Gruß
    holzwurm

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • 2 Wochen vor Abflug zur Hotelumbuchung geraten worden
    holzwurmH holzwurm

    "rastaman" wrote:
    Danke holzwurm,
    playa de las america war auf alle Faelle auch ne gute wahl (alles da was man so braucht 😉 ).

    gruss rastaman

    In welchem Hotel bist Du jetzt?

    Gruß
    holzwurm

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • 2 Wochen vor Abflug zur Hotelumbuchung geraten worden
    holzwurmH holzwurm

    "rastaman" wrote:
    Hallo,
    bin jetzt seit Gestern in Teneriffa und bin total happy mit dem umgebuchten Hotel 😄

    Hab dort auch nicht ein minderwertiges Ecconomystudio bekommen, sondern ein traumhaftes mit Meerblick, da die Anlage nur zu ca. 50% ausgelastet ist.

    Ganz nebenbei habe ich mir Heute das urspruengliche gebuchte Hotel angesehen....und es ist bei weitem nicht so gut 😉

    Bericht folgt....

    Dann herzlichen Glückwunsch, daß alles zu Deiner Zufriedenheit geklappt hat und natürlich einen schönen Urlaub.

    Gruß
    holzwurm

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Welcher Flughafen? FKB oder STR?
    holzwurmH holzwurm

    Ich kann nur soviel sagen, daß der Flughafen in Karlsruhe/Baden-Baden kleiner ist und somit die Abfertigung beim Abflug und bei der Ankunft schneller von statten geht.

    Gleiches gilt auch im Vergleich zwischen Friedrichshafen und Stuttgart.

    Gruß
    holzwurm

    Airlines

  • Mallorcaneulinge mit 3 Kleinkinder im Herbst 07
    holzwurmH holzwurm

    "salea" wrote:
    Hallo,
    wir haben ja schon gebucht, wollten eh mit Verpflegung, die Onlinebuchung liess aber auch keine andere Variante zu, das war mir halt aufgefallen.

    Gruss Sabine

    Die Appartments lassen sich normalerweise bei Neckermann laut Katalogseite mit folgenden Verpflegungsarten buchen:

    • ohne Verpflegung
    • mit Halbpension

    Es kann höchstens sein, daß das entsprechende Kontigent ausgebucht war.

    Aber selbst wenn man das App ohne Verpflegung gebucht hat, besteht die Möglichkeit das Frühstück oder die Halbpension vor Ort im Hotel dazu zu buchen.

    Von dem her stehen beim Appartment im Platja Daurada eigentlich alle Optionen offen.

    Und falls jemand die Kontaktdaten vom Platja Daurada sucht. Dieser findet man unter www.eixhotels.com.

    Gruß
    holzwurm

    Mallorca

  • Mallorcaneulinge mit 3 Kleinkinder im Herbst 07
    holzwurmH holzwurm

    Was haltet ihr von einem Appartment. Gibt es als Selbstversorger oder mit entsprechender Verpflegung im Hotel.

    Das Platja Daurada in Can Picafort hat z. B. Appartments.

    Lasst Euch aber von dieser Hotelbewertung was das Alter des Hotels angeht nicht einschüchtern.

    Das Hotel wurde nicht wie in der Bewertung geschrieben in den 70er Jahren gebaut, sondern erst Ende der 80er. Wir waren im Jahr 2000 zum ersten mal drin und damals war es ca. 10 Jahre alt.

    Gruß
    holzwurm

    Mallorca
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