Zum besseren Verständnis: Diese Ankündigung allein exkulpiert den Veranstalter nicht von Reklamationen im Nachgang der Reise.
Packt die exklusive Gang die Abrissbirne aus und wird dadurch die Erholung beeinträchtigt, kann man Ansprüche selbstverständlich trotz der vorherigen Ankündigung geltend machen.
Ich kann da keine irgendwie geartete Methode mit G´schmäckle erkennen.
Anders verhielt sich das in meinem Fall: Der Veranstalter wies auf eine Baustelle im Hotel (Riu Tuareg) hin und erbot sich gleich, den Reisepreis um 500€ p.P. zu mindern bei Aufrechterhaltung der Buchung, alternative Option war eine aufpreis- und gebührenfreie Umbuchung in ein vergleichbares Hotel (Riu Karamboa) . Es stellte sich heraus, dass diese Baustelle uns überhaupt nicht tangierte. Hätte ich Anlass gehabt und im Nachgang reklamiert, könnte der Veranstalter meine Ansprüche mit der bereits geleisteten Erstattung verrechnen.