Hallo, ich hätte auch eine Frage dazu, hoffentlich wird der Beitrag noch beantwortet. Ich habe drei Tage vor Antritt eine Hotelreise in Deutschland storniert. Ich sagte bei der Reservierungsanfrage am Telefon, ich weiss nicht, ob ich die Reise wegen einen Säugling antreten kann.
Der Hotelanbieter, kein Problem, dann kann ich es stornieren (dies geschah alles am Telefon),
(da es ein Geschenk ist, wollten sie mir einen Gutschein zusenden (welchen ich auch bekam), auf meine Frage: "was passiert, wenn man die Reise nicht antritt?" daraufhin die Rezeptionistin: "der Gutschein ist erst gültig, wenn man ihn bezahlt". ich reservierte, als ich dann die Buchungsbestätigung bekam, waren darunter in einer PDF Datei die AGBs (für mich nicht ersichtlich, ich hab sie mir auch nicht durchgelesen und war auch nicht bemüht AGBs zu suchen, da ich es ja schon am Telefon abgeklärt habe), in den AGBs steht drin, bei kurzfristiger Absage 60 Prozent an Stornokosten. Jetzt bekam ich eine Stornorechnung über den vollen Preis, auf eine Email, ob das rechtens ist, antwortet der Hotelier nicht. Es kam ein Schreiben von seinem Anwalt. mit Anwaltskosten 85 Euro und den vollen Preis. Kann mir jemand helfen, was hier rechtens ist? Ist es rechtens die AGBS erst mit der verbindlichen Buchungsbestätigung zukommen zu lassen oder muss der Kunde zuvor darüber informiert werden?
vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen