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  • Infos von RVs/Usern zu Reisen nach Ägypten
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    Was soll die endlose Debatte über Reisehinweis oder Reisewarnung?

    Wer nicht reisen will, soll seinen Vertrag n. § 651 j BGB beim RV wegen der Unruhen in Ägypten kündigen.

    RV die in der jetzigen Situation darauf nicht eingehen werden wohl nur auf dem Klageweg eines Besseren belehrt werden können ( soweit Sie dann noch existieren ).

    Ägypten

  • Infos von RVs/Usern zu Reisen nach Ägypten
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    Zitat völlig entbehrlich, daher gelöscht

    Halte ich in der Lage für eine echte Alternative. Entscheidend ist die obj. Gefährdungslage vor Ort und nicht eine Reisewarnung des AA ( § 651 J BGB )!
    Allerdings ist man vor Gericht und auf Hoher See in Gottes Hand!

    Ägypten

  • Infos von RVs/Usern zu Reisen nach Ägypten
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    Der Euro wird so stabil wie die DM.
    Niemand hat vor eine Mauer zu bauen.
    Die Titanic ist unsinkbar.
    Die Badeorte am roten Meer sind sicher und es ist auch für die Zukunft mit einem ungestörten Urlaub zu rechnen.

    Leute macht Euch ein eignes Bild - und wenn das nicht ausreichend geht -werdet endlich mißtrauisch!!!

    Ägypten

  • Infos von RVs/Usern zu Reisen nach Ägypten
    HosenanzugH Hosenanzug

    Thema RV und kostenlose Stornierungen:

    1. neben freiwilligen Kulanzleistungen der RV ( die naturgemäß meist aus wirtschaftl. Gründen nicht gewährt werden ) ist allein § 651 J BGB ! Bitte einmal durchlesen !
      Eine Reisewarnung ist nicht Bedingung sondern nur ein gewichtiges Indiz für das Vorliegen einer erheblichen Gefährdung des Reisezwecks. D.h. auch ohne Reisewarnung kann ein Fall des § 651 J BGB durchaus vorliegen.

    2. Wer nicht gern in einem Krisengebiet Urlaub machen möchte kann und keinen kulanten RV hat ist daher auf den Klageweg angewiesen.

    Ansonsten: Keiner weis wirklich wie die Sache ausgehen wird - daher seit vorsichtig!

    Und: Meine besten Wünsche für Alle die sich im Krisengebiet befinden.

    Ägypten
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