Die Frankfurter Tabelle wurde von der 24. Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts entwickelt. Deswegen heißt sie so.
Sie gibt brauchbare Anhaltspunkte für die Minderung des Reisepreises - je nach vorliegendem Reisemangel.
Die Prozentsätze sind aber für andere Gerichte oder auch für die Reiseveranstalter keineswegs bindend - stellen aber einen Anhaltspunkt (für alle) dar.
Ich bin auch nicht kleinlich und wenn mal ein Handtuch fehlt, das Bad nach dem Putzen immernoch dreckig ist, das Essen verschimmelt ist... aber irgendwann ist eine Grenze erreicht. Diese ist halt individuell unterschiedlich.
Ihr könnst Euch aber sicher sein, dass der Reiseveranstalter nicht so großzügig ist. Überweise ihm doch einfach mal "ein paar" Euro weniger und warte ab, ob der das genau so gelassen sieht. Also erwarte ich auch, dass ich die vertraglich zugesicherteLeistung erhalte - so wie er den vollen Reisepreis von mir bekommt.
Wir haben dieses Mal (leider) das aller erste Mal reklamieren müssen. Es fehlte ein Badzimmer, ein Zimmer war komplett falsch etc. Wir waren den ganzen, ersten Urlaubstag an der Rezeption rumgehockt und durften warten... 
Die ganzen Kleinigkeiten wie fehlende Handtücher, Wasser aus den Wänden und Decke, Tage lang keine Handtücher (im 5 * Haus!!!), Zimmer wurde nicht sauber gemacht etc. haben wir zwar erwähnt, dafür aber nichts zurück gefordert.
Mal schauen wie "kulant" sich die Fa. Neckermann zeigt. Lt. Frankfurter Tabelle übrigens eine Forderung von über €600 = ca. 30%.