Alles klar. Ich berichte weiter, wenn ich mehr Infos bekomme. Danke euch allen 
Ich bins37
Beiträge
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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn -
Alles zu Änderungen bei Flügen nach ReisebeginnDanke, rufe Morgen meinen RA an.
Wieviel schuldet mir schon die Fluggesellschaft? Wie rechnet man das?
1600 EUR + 5% seit dem 11.04.2014 -
Alles zu Änderungen bei Flügen nach ReisebeginnIch habe eine RSV

1600 EUR + 5% seit dem 11.04.2014
Also zur Heute bestimmt schon eine gute Summe
Ich kämpfe schon seit Oktober 2013

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@Ahotep
Ist aber so!!! Er hat mir nichts gesagt, nur abwarten. Und die kosten...ich habe Rechtschutzversicherung. Sie bezahlt doch alles
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Alles zu Änderungen bei Flügen nach ReisebeginnÜberflüssiges Zitat entfernt!
@doc3366
Macht er aber nicht. Abwarten ist seine Antwort. Und ich warte schon seit über 1 Jahr -
Alles zu Änderungen bei Flügen nach ReisebeginnÜberflüssiges Zitat entfernt!
@vonschmeling
Ja, wurde sogar übersetzt und zugestellt. Aber trozdem , wie ich alles verstanden habe, weisst mein Rechtsanwalt nicht, wie er (oder wir) in der Türkei vollstrecken können. -
Alles zu Änderungen bei Flügen nach ReisebeginnAm 07.04.2015 habe ich von Amstgericht Versäumnisurteil bekommen, dass die Fuggesellschaft (Tailwind) mir zahlen muss. Aber seit dem ist nichts mehr passiert. Wie kann ich an mein Geld kommem? Mein Rechtsanwalt , imxo, weisst auch nicht
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Gewinnspiel mit Schauinsland-Reisen859866 Bewertungen wurden abgegeben
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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginnvonschmeling:
Ist das Kunst oder kann das weg?
Lass bitte nur Beitrag von 08.04.2015 21:54:45. Alles anderes kann weg
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Alles zu Änderungen bei Flügen nach ReisebeginnAhotep:
Was wäre für andere interessant?
Du wolltest lediglich den Tenor erläutert haben, der sich von selbst erklärt.
Und für Rückfragen hast Du einen Anwalt.Ok, kannst du dann meine letzte Beiträge löschen? Danke
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Alles zu Änderungen bei Flügen nach ReisebeginnBitte nutze den Button Beitrag verfassen
@Ahotep:Es wäre eventuell für alle andere hier im Forum interessant

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Alles zu Änderungen bei Flügen nach ReisebeginnÜberflüssiges Zitat entfernt
@Ahotep:Genau
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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn@Ahotep:
Nöö, hab ich nicht

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Alles zu Änderungen bei Flügen nach ReisebeginnHallo,
heute habe ich einen Brief von meinen Anwalt bekommen, wo drin steht, dass Amstgericht den Versäumnisurteil , ohne mündliche Verhandlung auf Antrag der klagenden Partei, für Recht erkannt:
-Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1600 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über jeweiligen Basiszinsatz seit dem 11.04.2014 zu zahlen
-Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 255,85 Euro freizustellen
-Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte
-Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar
-Der Streitwert wird auf 1600 Euro festgesetzt.Der Kläger beantragt, wie erkannt. Die Beklagte hat keinen Antrag gestellt
Kann mir jemand das erläutern?
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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginnginus:
Ich weiß es leider auch nicht, aber vielleicht war es eine türkische Airline
?Eigentlich ein aberwitziger Zustand; ob die VO(EG)261/04 für meinen Rückflug bei Pauschalreisen gilt, ist allein die Airline-Auswahl des RV maßgebend.
Es sei denn, wie ich oben schon schrieb, die richterliche Betrachtungsweise habe sich (allgemein) durchgesetzt es handle sich um einen sog. Rundflug bei z.B. DE-Antalya-DE und somit sei das Antrittsland ein europäisches?
Aber diese meine gedanklichen Nachfragen sind vermutlich zu speziell.ginus
PS: Nein, man muss genau sein. Es muss oben heißen ... somit sei das Antrittsland ein EU Land (europäisch ist die Türkei in Teilen ja auch).
Es war leider eine türkische Airline (Tailwind)
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Alles zu Änderungen bei Flügen nach ReisebeginnGuten Abend,
vor knapp einen Jahr passierte folgendes:
Laut unsere Reiseunterlagen hätten wir am 20.10.2013einen Rückflug von Antalya nach Erfurt (Abflug 16:00 Ankunft 18:55)gehabt. Als wir am 19.10.2013 im Hotel die Abreise Informationen bekamen, standschon ganz was anderes (Abflug 19:20 Ankunft 21:55). Am20.10.2013 wurden wir zum Flughafen gebracht und dort haben wir erfahren,dass Abflug auf 20:20 verlegt wurde. Aber jetzt kommt: nach ungefähr eineStunde Flug teilt uns eine von Stewardess, dass wir wegen technischen Defekt imIstanbul landen müssen. Zum Glück sind wir heile gelandet. Nach ungefähr eineinhalbStunden Warten im Flugzeug haben die uns in eine kleine Abflughalle gebracht.Wir haben gewartet, gewartet und gewartet. Wieder zum Glück bekamen wir endlichInfo, dass die Fluggesellschaft keinen Ersatz Flugzeug hat und erst am21.10.2013 um 06:40 einen haben wird. Nach schlaflosen Nachtwollten wir nur eins: nach Erfurt. Aber wo wir um 06:40 noch kein Flugzeuggesehen haben, war nur die große Enttäuschung von dem Reiseland Türkei. Wirsaßen und warteten. Ungefähr um 07:40 haben wir dann an der Infotafel gesehen,dass wir doch noch nach Deutschland zurück fliegen werden und zwar 08:15.Wir sind ca. 10:30 im Erfurt gelandet.
Sollen wir eine Klage einreichen? Wie sehen die Chancen,dass wir die Entschädigung bekommen? Oder sogar: Haben wir einen Anspruch aufeine Entschädigung? Und ob wirin der Türkei erfolgreich vollstrecken können?