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  • Welche Reiserücktrittsversicherung???
    Inga16I Inga16

    Also zur Info: es gibt von 2013 auch einen Artikel im Ärzteblatt, in dem Ärzte diesen Paragraphen bei der Versicherung hefitgst kiritisieren. Es gab in München, wo diese Versicherung sitzt, genau so ein Urteil (Richter urteilen leider auch oft poistiv für den "Stärkeren" ). Es gab leider keine Revisiion - dh. was würde zb. der Europäische Gerichtshof urteilen...Aber das kann man sich als kleiner Reisender finanziell nicht leisten (gegen finanzstarke Versicherungskonzerne).

    Und: da die Krankheit unerwartet kam - hätte ich das vorher wissen können, dass meine Tochter akut erkrankt? Genau dafür sollte ja die Reiserücktrittsversicherung einspringen!
    Hätte man eine andere Krankheit, gibt es dann womöglich wieder einen Grund, warum die Versicherung gerade da nicht zahlt.

    Ich habe inzwischen auch andere Rücktrittsversicherungen angesehen: es gibt Versicherungen, die nur dann nicht zahlen, wenn die Krankheit vorher schon bekannt war und man in Behandlung ist. Aber diesen Paragraphen, dass man bei psychischen Erkrankungen wie bei der ERV gibt es nicht.

    Jedenfalls werde ich nie wieder bei der ERV eine Versicherung abschließen und rate allen davon ab!!!

    Was nützt eine Versicherung, die man extra bezahlt und dann nicht eintritt, wenn man sie braucht?

    Versehentlich erzeugtes Smilie entfernt!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Welche Reiserücktrittsversicherung???
    Inga16I Inga16

    Diese sogenannte Reiseversicherung der ERV ist ein Witz!Nachdem ich im April für meine Tochter und mich eine Städtereise im August gebucht, nahm ich dazu eine eine Reiseversicherung.

    Nun kam es leider kurz vor der Reise zu einem psychischen Zusammenbruch meiner Tochter (Gymnasium - Schulstress), so dass sie akut in eine Klinik eingeliefert werden musste.Nachdem ich dann mühevoll alle Unterlagen erstellt hatte - auch die Bescheinigungen von der Klinik, habe ich heute ein Schreiben der ERV bekommen, dass ich keinerlei Ersatz für meine Reise bekomme, da es einen Paragraphen in ihren Versicherungsbedingungen gibt, der psychische Erkrankungen ausschließt.

    Also: eine psychische plötzliche Erkrankung ist keine Erkrankung lt. dieser Versicherung.Somit habe ich nicht nur den fast kompletten Reisepreis (ich hatte 3 Tage vorher stornieren müssen), sondern auch noch die hohen Reisekostenversicherungskosten bezahlt.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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