Reklamationen werden ohne Anwalt grundsätzlich abgelehnt!
Was die Kundenfreundlichkeit und den Umgang mit Beschwerden angeht kann ich mich den beiden vorausgegangenen Bewertungen nur anschließen.
Ich reise schon seit fast 30 Jahren bevorzugt mit Wikinger. Es gab immer wieder kleinere und größere Kritikpunkte, überwiegend war ich mit Wikinger aber zufrieden.
Jetzt habe ich zum ersten Mal, bei meiner 21.Wikinger-Reise einen Reisemangel reklamiert und eine Entschädigung gefordert.
Kurzer Sachverhalt: Kuba-Reise mit Wikinger.
Ich kannte die Verhältnisse auf Kuba von zwei früheren Reisen. Die Reise verlief wie erwartet, teils sogar überraschend gut. Sehr gute Wikinger-Reiseleitung. Die "deutschsprachige kubanische Reiseleiterin" war jung und hübsch, sprach aber nur sehr wenig deutsch. Ok, egal, die Wikinger-Reiseleiterin machte ihren Job ausgezeichnet. Die Kubanerin war eben mit dabei (zum Aufpassen?) und belegte den besten Platz vorne im Bus.
Nun zum eigendlichen Problem:
Laut Reisebeschreibung waren ausdrücklich zwei Übernachtungen in der Bergwelt der Sierra Maestra im Program. Für mich war dies mit ein wesendlicher Grund diese Reise überhaupt zu buchen. Doch daraus wurde nichts. Statt in der angebriesenen Bergwelt und Natur wurden wir diese zwei Nächte in einem von Autoabgasen umspühlten Stadthotel in Bayamo untergebracht. Es wurde lediglich ein Tagesausflug mit längerer Busfahrt in die Sierra Maestra unternommen.
Ich weiß von allen vorausgegangenen Wikinger-Reisen, daß im Reiseprogram ausgeschriebene Leistungen immer penibel beachtet und auch erbracht wurden. Zwar weist Wikinger im Programheft ausdrücklich auf die Problematik in Kuba hin. Staatliche, örtliche Reiseagentur, keinen Einfluß auf die örtliche Reiseleitung, willkürliche staatliche Tourismusplanung u.s.w.
Kurz, Wikinger gibt sich das "Rundum-Sorglos-Paket", der Kunde kauft praktisch "die Katze im ****".
Dennoch sollte man als unbedarfter Reisegast davon ausgehen, daß wenn im Program definitiv "wir übernachten in der Sierra Maestra" steht, dies eine gesicherte Leistung ist, die garantiert erbracht wird. Wenn dem nicht so ist, darf damit nicht geworben werden! Tut man es trotzdem ist das schlicht und einfach Betrug!
Ich habe diesen Umstand bei Wikinger reklamiert und eine angemessene Entschädigung gefordert.
Reaktion: Klare Ablehnung, es liege kein Reisemangel vor.
Es gab einen intensiven Austauch per e-Mail mit der Wikinger-Qualitätssicherung. Keinerlei Einsicht, kein entgegenkommen, kein Reisemangel.
Grundsätzlich scheinen die Wikinger-Mitarbeiter darauf geschult zu sein, Reklamationen grundsätzlich, egal welcher Art auch immer, abzulehnen. Selbst Drohungen, den Reisemangel einzuklagen werden völlig ignoriert.
Man spekuliert darauf, daß der geprellte Reisegast den Gang zum Anwalt scheut und trotz eindeutiger Sachlage aufgibt.
Auf meinen Vorwurf, Wikinger würde bewusst mit Leistungen werben, die vorhersehbar nicht garantiert erbracht werden können und das glatte Irreführung und Betrug sei, antwortete Herr S. von der Qualitätssicherung:
Es liegt uns fern, unserer Gäste in die Irre zu führen oder gar zu betrügen. Die im voran gegangenen Schriftverkehr beschriebene Unzuverlässigkeit des kubanischen Systems trifft alle Reiseveranstalter. Wie auch unsere Mitbewerber fahren wir aufgrund der immer schwieriger gewordenen Situation vor Ort unser Kubaprogramm deutlich zurück. Wir hoffen dadurch, in der vor uns liegenden Zeit die für alle Kubaanbieter imageschädigenden örtlichen Besonderheiten reduzieren zu können.
Aha, man ist sich der Problematik also völlig bewusst, hat wohl auch schon in den vergangen Jahren mit Reklamationen zu kämpfen gehabt. Man verkauf weiter Kuba-Reisen zu saftigen Preisen (wir reden hier über eine Reise über 5000€/Person!)und wirbt wissentlich mit Leistungen, die oft nicht erbracht werden. Das Risiko trägt aber einzig und allein der unbedarfte Reisegast.
Wikinger sieht sich also sogar als Opfer eines "Imageschädigenden örtlichen Veranstalters".
Sehr geehrter Herr S.:
Wikinger arbeitet schon seit vielen Jahren mit diesem staatlichen Veranstalter zusammen. Das Image von Wikinger Reisen wird durch das Verhalten von Wikinger gegenüber seinen geprellten Gästen selbst geschädigt!
Ein kundenfreundliches und verantwortungsvolles Unternehmen hätte in so einem Fall seinen Kunden von sich aus einen Entschädigung z.B. in Form eines Reisegutscheines angeboten. Damit wäre die Sache erledigt und das Image von Wikinger unbeschädigt geblieben!
Statt dessen diese Antwort von Herrn S.:
vielen Dank für Ihre Mail. Ich denke, dass nunmehr alle Argumente ausgetauscht sind . Von unserer Seite werden wir nun die Diskussion beenden.
Fazit:
Reklamationen jeglicher Art sind bei Wikinger-Reisen Zeitverschwendung. Entweder man findet sich mit dem Reisemangel ab, oder man überläßt die Angelegenheit gleich einem Anwalt.