ist ja interessant in welche Richtung sich die Spritdiskussion entwickelt.
Prinzipiell ist´s so, daß der Ticketkauf einem Vertrag entspricht von A nach B transportiert zu werden; wird also in C gelandet ist der Vertrag nicht erfüllt.
Heuer im Juli bin ich z.B. mit meiner Familie auf dem Weg nach LGA wegen schwerer Gewitter in der NY Area in BWI "gestrandet". Weiter gings nach einer (selbst organisierten) Übernachtung am nächsten Tag mit demselben Flugzeug. Eine weitere denkbare Variante wäre, daß die Fluglinie von C nach B einen Bodentransport organisiert und den Vertag so erfüllt.
Es gibt in Europa ein paar Flugplätze, die zu gewissen Jahreszeiten auf Tage hinaus fast unerreichbar sind, hier kann´s z.B. passieren, daß vertrauend auf eine optimistische Wetterprognose gestartet wird um dann leider doch 2-3 Stunden später wieder am Ausgangsflughafen zu stehen.
Das Ticket ist trotz des "Rundfluges" nach wie vor gültig für einen Flug von A nach B.
Zusammenfassend: egal wer/was an einer Diversion Schuld ist, wird man so schnell wie möglich zum Zielort transportiert; einzig wer die resultierenden "Nebenkosten" übernimmt (Hotel, Essen, etc.) liegt daran ob die Fluglinie an der Ausweichlandung Schuld trägt oder ob der Grund "höhere Gewalt" ist.