Nicole0701. wann ist die Reise?
JanisJo
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JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital -
JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-DigitalWarum zahlt man ohne einen Sicherungsschein einer Pauschalreise zu erhalten , das ist illegal! Ok, nützt jetzt nichts,
die Zahlungen sind auf einem Treuhandkonto und gebucht hast wohl kaum im Dezember, also wann genau hast Du gebucht? -
Wissenswerte Gerichtsentscheidungen "rund ums Reisen"Supi, jetzt klappt es - ohne Handy ! Lieber Sokrates
Danke Dir 
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JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-DigitalHallo Kerihl; Du bekommst das Geld von der Generali zurück, sobald alles vor dem 30.09. gebucht und auch gezaht wurde.
Warum ist das jezt fett gedruckt
Ick lern dat nieeeee . Ähhhhh 
und ist am Thema endlos vorbei - Reiserecht - dort schauen!
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Wissenswerte Gerichtsentscheidungen "rund ums Reisen"Ganz ehrlich, wenn auch im falschem Forum - hat man es als Neuling hier extrems schwer!
Es sei denn man heisst vonschmeling, oder ist ein nichtpromovierter Doc33666....
Aber gut, ich geb mir Mühe

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Wissenswerte Gerichtsentscheidungen "rund ums Reisen"Ok, zurück zum Thema.
Gerade bei der AB Pleite ist jetzt zu achten, wer das Ticket ausstellte, somit ist das Urteil gerade jetzt relevant.ps. Ich weiss von und zu schmeling, das es für dich ein Gähnen ist

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Wissenswerte Gerichtsentscheidungen "rund ums Reisen"@vonschmeling sagte:
12.09.2017
AZ XI ZR 102/16,106/16 (BGH)*:
Fluggesellschaften müssen bei Verspätungen und Annullierungen ihrer Subunternehmer Passagiere selbst entschädigen.
Wie der BGH in einer Grundsatzentscheidung jetzt klarstellte, muss diejenige Airline die Ausgleichszahlung leisten, bei der der Flug gebucht wurde.Anlass für den Rechtsstreit war ein Flug von Düsseldorf nach Marokko im Juli 2014. Die Passagiere hatten bei Royal Air Maroc gebucht, durchgeführt wurde der Flug jedoch von einer spanischen Fluggesellschaft. Er landete mit mehr als 7h Verspätung.
Die Vorinstanzen wiesen die Klage auf Ausgleichszahlung gegen Royal Air Maroc mit der Begründung ab, die Kunden hätten die falsche Airline verklagt.
Der BGH hob diese Entscheidungen nun zu Gunsten der Kläger auf und sprach ihnen einen Anspruch von 400€ je Ticket gegen Royal Air Maroc als ausführendes Luftverkehrsunternehmen zu.Ja und nun? Ich wolte die jeztige Situation Unterstreichen ? Ich stehe in DUS am AB Schalter und wollte nur aufklären.....
Posting und Zitat getrennt!