"Erika1" wrote:
Wobei sich mir die Frage stellt, ob ein Pilot die Frachtliste zu sehen bekommt - eigentlich sollte sie ihm egal sein. Da waren andere, die entschieden haben.
Ich kann Sie dir beantworten... Ja! Vor dem Flug bekommt die Besatzung einen Service-Request, also wieviele Rollstühle, Blinde etc. an Bord sind und eben auch TIERE! auch bei Cargo-Airlines muss der Pilot wissen, was er fliegt- ggfs. wegen Gefhrenstoffen!
So, angenommen der Beitrag ist war, denn hätte derjenige den Jackpot abgeschossen!
Voraussetzung, es gab eine schriftlich bestätigte Anmeldung für einen Chinchilla und die Airline kann nicht nachweisen, dass ein nicht passendes Flugzeug eingesetzt wurde (in der FK100 dürfen gl. ich keine Tiere) und der Chinchilla erfüllte ALLE Richtlinien (Impfung, Verpackung), so sagt Air Berlin AGB's:
"Ein Beförderungsanspruch besteht aus Sicherheits- und Platzgründen nur, wenn die beabsichtigte Beförderung des Tieres bei Buchung angemeldet und durch die Fluggesellschaft bestätigt wurde."
Somit wurde der Beförderungsanspruch von AB verweigert und damit stehen 250€ Schadenersatz, plus Rückerstattung des Ticketpreises oder Umbuchung auf den nächsten Flieger. Und da Ablehnung von AB, müssten wohl auch die Mietwagenkosten übernommen werden... 