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  • Lastminute im Aufwind!!!
    jeckJ jeck

    Hallo,

    für mich war es neu, dass L’tur einerseits die allgemein bekannte, höchste Kategorie Luxushotel verwendet, andererseits aber bei nur vier eigenen Kategorien auch Hotels der gehobenen Klasse mit 4 Sternen als „Luxushotel“ anbietet. L’tur verschafft sich damit wohl Vorteile im Wettbewerb. Aber wo bleiben wir Kunden dabei?

    Mein erster Beitrag war - zugegeben - etwas zu kurz. Damit Ihr besser versteht, worum es geht, zitiere ich das rechtskräftige Urteil des LG Verden vom 14.06.2006:

    "So bezeichnet die Klägerin selbst im Internet (an anderer Stelle) das Hotel als „Luxushotel“ in der „gehobenen Kategorie“, also einer Klassifizierung unterhalb der Luxusklasse... Die Eingruppierung in zwei unterschiedliche Klassifizierungen selbst durch die Klägerin lässt erkennen, dass auch diese den Klassifizierungen eine auf das Buchungsverhalten einflussreiche Wertigkeit beimisst."

    Wachstum beruht nicht immer auf Seriosität.

    Schönen Urlaub

    jeck

    Jeck- das haben haben wir schon verstanden. Allerdings rechtfertigt Deine Aussagae keine Warnungen vor einem Veranstalter. da kannst Du Dir mal großen Ärger einholen. Und wir können dich dann nicht vor Abmahnungen etc.schützen.
    (Nachhaltiges)Wachstum ist auch ein Zeichen, dass viele Leute mit einem Veranstalter eben sehr zufrieden sind!

    Günter/HolidayCheck

    Reiseveranstalter

  • Lastminute im Aufwind!!!
    jeckJ jeck

    [

    Eine "Last-Minute-Reise" ist nur eine Reise, die kurzfristig billiger als früher zu buchen ist. Das heißt nicht unbedingt, dass die Reise ihren Preis wert ist. Was oberflächlich vorteilhaft scheint, entpuppt sich häufig als ungünstig. Der Reiseveranstalter (RV) bietet die Reise ja - zu seinem Vorteil - billiger als früher an, weil sie aus irgendeinem Grund nicht zu "verkaufen" ist. Solche Gründe können sein: Überangebot, Kontingent zu groß eingekauft, Hotel wenig bekannt - aber auch: überhöhter Preis für schlechte Leistung.

    Wenn die Reise schlecht zu verkaufen war, ist die Gefahr jedenfalls groß, dass der RV seinen Wissensvorsprung für sich behält oder sogar aktiv täuscht und der Kunde hierauf so kurz vor dem Urlaub hereinfällt. Zum Beispiel hat L'Tur/Last Minute Restplatzreisen GmbH ein 4-Sterne-Hotel, das von anderen RV als Komforthotel mit 4 Sternen, Sonnen u.s.w. angeboten wurde, statt Komfort- als Luxushotel ausgegeben und im folgenden Prozess geltend gemacht, sie habe eine eigene Kategorie; wenn der Kunde ihre Eingruppierung mit der anderer Veranstalter vergleiche, sei dies nicht ihr Problem.

    Den Prozess - 3 C 344/05 AG Stolzenau = 2 S 24/06 LG Verden - hat sie zwar in beiden Instanzen verloren. Ich befürchte jedoch, dass L'Tur ihre Praktiken nicht ändert. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxjeck

    Abgeändert/gelöscht, das war dann etwas zuviel!

    Reiseveranstalter
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