Hallo Carmen 1979,
einen Rechtsanspruch auf Anerkennung des deutschen Schwerbehindertenausweises hast du meines Wissens nach zwar nicht, aber was du auf jedenfall machen kannst ist bei der für dich zuständigen Behörde eine so genannte "Bescheinigung für das Ausland" beantragen. Das ist dann ein kleiner "Zettel" in Größe des SBA, der auf verschiedenen Sprachen auf den Besitz des Schwerbehindertenausweises und somit die Schwerbehinderteneigenschaft hinweist.
Nach den von mir erhaltenen Rückmeldungen (ich arbeite in dem Bereich) haben bereits einige Klienten dadurch Vergünstigungen im Ausland, besonders auf Reisen, erhalten.
Also einfach versuchen, du hast ja nichts zu verlieren und das Teil ist auch gebührenfrei. 
Gruß Jens