Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
jogi5J

jogi5

@jogi5
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. jogi5
  4. Beiträge
Über
Beiträge
3
Themen
1
Geteilt
0
Gruppen
0
Follower
0
Folge ich
0

Beiträge

Aktuell

  • Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
    jogi5J jogi5

    Harabeli wrote:
    Den hier häufig vorkommenden, veranstalterfreundlichen, halb- oder völlig unqualifizierten Rechtsmeinungen möchte ich mal eine andere gegenüberstellen: http://www.kanzlei-rueger.de/resources/SS_FTI_1.pdf
    Hier wird die Auffassung vertreten, dass es in einem Fall wie diesem um einen einseitigen Kalkulationsirrtum des Reiseveranstalters handelt, der keinen gesetzlichen Anfechtungsgrund darstellt, auch wenn der RV das 100fach behauptet.

    Hallo Harabeli,

    trifft Anfang Februar auch auf mich zu,da dieselbe Reisegesellschaft.Scheint also sogar System oder Schlampigkeit zu sein.Spannend für mich,wie dies ausgegangen ist,da ich Antwort von einer "Nichtvertretungsberechtigten"erhalten habe.

    Danke für diese anwaltliche Schrift!
    jogi5

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
    jogi5J jogi5

    chepri wrote:
    Um was für eine Reise handelt es sich denn? Wie hoch war denn der ursprünglich gebuchte und bestätigte Preis und wie teuer soll die Reise denn jetzt sein?

    Der neue Reisepreis hatte sich danach unerwartet mehr als verdoppelt.von 1000 bis über 2000€.

    jogi5

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
    jogi5J jogi5

    Wieder mal Reiserecht!!

    Habe eine Reise über ein Internet-Reisebüro zu einem günstigen Preis gebucht.
    Die Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters kam einen Tag später zu dem im Internet ausgeschriebenen Preis.
    Einen weiteren Tag später hat der Veranstalter die Buchungsbestätigung wegen einer zu geringen Preisangabe und einesEingabefehlers wegen Irrtums angefochten und so den Reisevertrag als nicht geschlossen betrachtet.
    Es gibt zwar ein Urteil des Frankfurter Landgerichts von 1988 ,aber auch ein gegenteiliges vom Gericht in Bad Homburg 2001.
    Hat jemand Erfahrung über die Rechtslage und die Chance,zu dem gebuchten Reisepreis die Reise durchzusetzen?

    MfG

    jogi5

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  • 1 von 1

  • Inhalte melden
  • Veranstalter AGB
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Privatsphäre-Einstellungen
  • AGB
  • Impressum
© 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
  • Erster Beitrag
    Letzter Beitrag