Harabeli wrote:
Den hier häufig vorkommenden, veranstalterfreundlichen, halb- oder völlig unqualifizierten Rechtsmeinungen möchte ich mal eine andere gegenüberstellen: http://www.kanzlei-rueger.de/resources/SS_FTI_1.pdf
Hier wird die Auffassung vertreten, dass es in einem Fall wie diesem um einen einseitigen Kalkulationsirrtum des Reiseveranstalters handelt, der keinen gesetzlichen Anfechtungsgrund darstellt, auch wenn der RV das 100fach behauptet.
Hallo Harabeli,
trifft Anfang Februar auch auf mich zu,da dieselbe Reisegesellschaft.Scheint also sogar System oder Schlampigkeit zu sein.Spannend für mich,wie dies ausgegangen ist,da ich Antwort von einer "Nichtvertretungsberechtigten"erhalten habe.
Danke für diese anwaltliche Schrift!
jogi5