hallo,
toll das sich nocheiner meldet habe meine anwalt gefrag und der sagte man solle dieses schreiben absenden:
Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,
hiermitweise ich das Schreiben per email vom xxxxxxxxxxxx Mangels Vollmacht nach 174BGB zurück.
Buchungsnummer: xxxxxxxx
Kundenummer: xxxxxxxxxxxx
Das Schreiben per Email wurde bekanntlich von xxxxxxxxx unterschrieben.Diese ist dafür nicht bevollmächtigt.
Eine gültige Buchungsbestätigung wurde von ihnen am xxxxx an mich versendet.
Hiermitsetze ich ihnen eine Frist von 1 Woche zur Beantwortung dieses Schreibens und zurEinhaltung ihrer vertraglichen Pflichten mir gegenüber!
haben die anderen damals auch gemacht. kostet ja nicht viel. muss persönlich an geschäftsführer von fti (namen darf man ja nicht nennen) senden.
hab ich gestern abgesendet: denke wenn das mehr leute machen koennte es klappen. einer den ich noch kenne hat allerdings ein schreiben von nem bevollmächtigten erhalten...aber egal schreib es und weg damit...mal sehen was di sagen
Was Du aber trotzdem wegen Schutz der Persönlichkeitsrechte nicht tun soltest: Namen nennen, bitte lass das, ok?