Hi. Bin seit gut einer Woche aus dem Tunesien Urlaub zurück. Hatte mit meiner Familie (meine Mutter, meine Söhne 13 Jahre und meine Tochter fast 2 Jahre) zwei Doppelzimmer mit Verbindungstür gebucht. Bekommen haben wir ein Vierbettzimmer. Zuerst hieß es, die Buchung sie vom Reiseveranstalter falsch angekommen, was die Reiseleiterin jedoch verneinte. Dann sollten wir nach einer Woche in das richtige Zimmer umziehen, doch als es soweit war ging es wieder nicht weil die Leute, die die Zimmer belegten angeblich ihren Urlaub plötzlich verlängert hätten. Es stellte sich jedoch heraus, dass die Doppelzimmer mit Verbindungstür einzeln verkauft worden waren, was dem Hotel natürlich mehr Geld einbringt. Erneute Beschwerde bei der Reiseleitung brachte nichts ausser einer schriftlichen Bestätigung, dass unsere eigentlichen Zimmer überbucht seien und wir im Vierbettzimmer untergebracht wurden. Frage: Bis wie lange nach Rückkehr aus dem Urlaub muss ich beim Reiseveranstalter eine Rückerstattung geltend machen und wieviel Geld kann man dafür verlangen?

Joline Sabrina
@Joline Sabrina
Beiträge
-
Frankfurter Tabelle