Wenn es sich um einen reinen Kulanz-Gutschein handelt, JA. Wenn es ein gekaufter Gutschein ist oder zum Ausgleich einer anerkannten (!) Reklamation statt Bargeld von Dir akzeptiert wurde, dann eher nein.
Natürlich hättest Du den Gutschein nicht annehmen müssen. Wenn es eine berechtigte Reklamation war, hättest Du auf Barauszahlung bestehen können. Ob sich der Veranstalter darauf eingelassen hätte, oder ob Du hättest klagen müssen und ob diese Klage dann Erfolg gehabt hätte, wird Dir keiner sagen können.
Ich denke ja. Wenn Du nicht einverstanden gewesen wärst, hättest Du innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt des Schreibens etwas unternehmen müssen.
4. Wenn der Veranstalter nicht kulant ist, hast Du meiner Meinung nach leider keine Chance mehr. Ist zwar nicht sehr kundenfreundlich von ihm, aber er ist im Recht.