Alles richtig...aber..
Ein Empfänger der nichts bekommen will- bekommt auch nichts 
Ganz einfach:
Er behauptet in dem Umschlag war nichts 
oder es waren Grüße zu seinem Geburtstag 
Der Zugang des Schriftstückes mit dem Text: Mieterhöhung oder Kündigung etc. muß bewiesen sein.
Und das ist es bei einem privaten Einschreiben nicht!
Es ist nur vermerkt, dass EIN Brief zugestellt wurde.
Nur wenn ein GV das Schriftstück zustellt!
Im Zweifel frägst du deinen Anwalt 
Und Einwurfeinschreiben?
Was glaubt ihr wie oft der Empfänger behauptet: War nichts im Briefkasten, er wurde aufgebrochen oder er wurde rausgefischt!




