icepower wrote:
@ Juli
das heißt also im Klartext, dass ich bei einem gewonnenen Prozess keinerlei Kosten habe (auch nicht die SB), richtig?
Bei einem Prozess, den man zu 100% gewinnt, trägt der Gegner alle Kosten. Da dann auch Deine Rechtsschutzversicherung nichts bezahlen muss, fällt auch der Selbstbehalt nicht an. Aber Vorsicht: Es kann auch sein, dass man einen Prozess nur teilweise gewinnt (also z.B. man bekommt nur 600 € statt der geforderten 1000 €). Dann werden idR auch die Kosten im gleichen Verhältnis geteilt (hier müsste man also 40% der Kosten selbst tragen, der Gegner trägt die restlichen 60%).
Ein vernünftiger Anwalt wird aber wissen, wie er eine Klage formuliert, dass es möglichst nicht zu einer teilweisen Niederlage vor Gericht kommt. Das hier näher darzustellen würde aber eindeutig zu weit führen...
Einen passenden Anwalt kann man über die örtliche Rechtsanwaltskammer finden (http://www.brak.de/seiten/01_03.php) oder, was natürlich noch besser ist, jemand kann einem eine Empfehlung geben. Im Übrigen sind normalerweise auch die Rechtsschutzversicherungen bei der Suche behilflich. Die Versicherung hat auch ein Interesse daran, dass der Anwalt was taugt, schließlich übernimmt sie ja das Kostenrisiko...
Wenn Du gewinnst, zahlt der Gegner sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltskosten (sowohl seine als auch Deine). Allerdings nur in der Höhe, wie sie im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgesehen sind. Du darfst also mit dem Anwalt keine Honorarvereinbarung treffen, sonst bleibst Du auf dem sitzen, was den Satz nach dem RVG übersteigt.