Hallo,
ich habe momentan auch einen Fall, von Rückforderung bzw. Reisepreisminderung aufgrund fehlender Leistungen.
(siehe meinen Beitrag hier im Forum).
Ich habe nach einer Beratung mein Schreiben mit der Rückforderung nicht selbst verfasst, sondern einen Anwalt beauftragt.
Rechtschutz hat ja heutzutage Jeder, ohne den kommt man heutzutage nicht mehr aus. Somit kostet mich das ganze nur ein müdes lächeln und ich kann mir sicher sein, dass mein Anwalt, der sich übrigens sehr gut mit Reiserückforderungen auskennt, die Sache korrekt handhabt.
Wenn man selbst schreibt besteht die Gefahr, dass man Fehler macht und man ohnehin mit einem Reisegutschein oder ähnlichem abgestempelt wird.
Sowas kommt bei mir nicht in die Tüte, ich will Teuros zurück und zwar innerhalb einer gesetzten Frist. Vorteil nummer zwei, sollte die Gesellschaft oder das Unternehmen nicht zahlen, folgt automatisch eine Klage, welche mich ebenfalls nichts kostet. Das ganze geht natürlich nur, wenn man tatsächlich zum mindern eines Preises berechtigt ist, aber so ist es ja in meinem Fall.
Ein Beratungsgespräch solltest Du in jedem Fall machen, vorausgestzt Du hast Rechtschutz, wovon ich aber mal ausgehe.
Ciao