Guten Morgen!
Könntest Du das bitte etwas konkretisieren? Wurde Deiner Mutter GAR KEIN anderer Flug angeboten oder wurde sie vielleicht einfach um etwas Geduld gebeten, während der Veranstalter nach Alternativen (evtl. auch von anderen Flughäfen oder am Folgetag) sucht?
Wenn das Ganze am 12.05. spät abends passiert ist, dann war die Nachricht über die Entziehung der Landeerlaubnis ja noch ganz frisch, wahrscheinlich war Deine Mutter eine der ersten Betroffenen. Daß die Veranstalter in dieser für alle überraschenden Situation nicht sofort Alternativen aus dem Ärmel schütteln können, dürfte klar sein. Bei den meisten Veranstaltern mußte wohl angesichts der Uhrzeit ohnehin erstmal der Krisenstab zusammengetrommelt werden. Eine gewisse Zeit, um Abhilfe zu schaffen, muß dem Veranstalter gewährt werden.
Angenommen, Deine Mutter hätte "nur" keine Lust/keinen Nerv gehabt, sich die Warterei oder eine Bus-/Bahnfahrt zu einem anderen Flughafen zu fahren anzutun(was ich durchaus verstehen kann) und hat daraufhin gebührenfrei (was auch schon eine Kulanzleistung des Veranstalters ist) storniert - dann besteht für sie kein Anspruch auf Schadensersatz.