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kalinkorK

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  • Mehrere Mängel an Ferienwohnung - was/wie fordern?
    kalinkorK kalinkor

    Danke für die Antworten.
    Habe hier mal eines der Bilder der Ferienwohnung hochgeladen, da oben der Link rausgenommen wurde
    -so wie wir sie im Internet gebucht haben:
    http://img193.imageshack.us/img193/7808/sarteo3211.jpg

    @Tirrenia und mawota

    ab September ist auch auf Sardinien Nebensaison 😉
    und wir suchten uns schon extra eine der teureren Wohnungen. Wir waren nämlich sicher nicht auf der Suche nach einem Billigurlaub, dann hätten wir nicht Sardinien gewählt. Und dann würde ich mich auch nicht über die Wohnung beschweren.

    Bis 20.08. hätte genau diese Wohnung noch 1410 EUR PRO WOCHE gekostet. Ich denke, da kann man dann auch erwarten, dass man nicht so eine Bruchbude erhält, sondern das was man gebucht hat. Ab September kriegt man auf Sardinien Ferienwohnungen ab 250 € pro Woche, das heißt nicht, dass die Wohnungen dann minderwertiger werden, sondern lediglich, dass die Hauptsaison vorbei ist.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Mehrere Mängel an Ferienwohnung - was/wie fordern?
    kalinkorK kalinkor

    Hallo,
    mein Freund und ich mieteten für 10 Tage eine Ferienwohnung auf Sardinien. Von dem Vermieter vor Ort wurden wir zuerst zu einer Wohnung (wenn man es überhaupt so nennen darf...) begleitet, welche nicht im geringsten dem entsprach, was wir gemietet haben. Wir haben dies sofort beanstandet und uns geweigert in diese Wohnung zu ziehen. Daraufhin teilte uns der Vermieter mit, dass die Ferienwohnungen überbucht wurden und unsere Wohnung nicht mehr zur Verfügung steht. Er bot uns schließlich eine andere Wohnung (als einzig weitere Möglichkeit) an, welche wir dann auch bezogen.

    Die Wohnung in der wir 10 Tage verbrachten entsprach nun trotzdem weder von außen,:

    (gebucht)

    (erhalten)
    http://img36.imageshack.us/img36/1366/dsci0306b.jpg

    noch von der Ausstattung dem, was wir gebucht haben. Es fehlten Waschmaschine, Klimaanlage und Fernseher, die definitv bei der Ausschreibung, sowie auf dem Mietschein angegeben waren.

    Wir haben das ganze über ×Werbung× gebucht. In den AGB stand, dass wir Beanstandungen dort innerhalb von 48 Stunden angeben sollten. Der Herr, der für uns zuständig war, verschonte uns von einen Tag auf den nächsten, bis wir schließlich abreisten. Wir telefonierten in der Zeit sehr häufig mit ihm, die Anrufe gingen dabei immer von uns aus, was uns enorme Telefonkosten verursachte. Der Punkt war nämlich,dass er immer sagte, er würde uns morgen (+ Zeitangabe) anrufen und weitere Informationen mitteilen. Er rief nie in der vereinbarten Zeit zurück.

    Nach dem Aufenthalt bekamen wir eine E-Mail. Sie wären zu einer Rückerstattung von 80 € bereit (Wir zahlten insgesamt 580 €). Hierbei wurde allerdings nur Waschmaschine und Fernseher als Erstattungsgrund angegeben.

    Wir ließen uns durch diese Sache zwar nicht den Urlaub verderben, jedoch ging uns leider viel Zeit unseres Urlaubs verloren. Dadurch, dass wir ständig verschont wurden und wir keine vernünftigen Auskünfte erhalten haben. Anfangs wurde uns auch noch Hoffnung auf einen möglichen Umzug gemacht.

    Welche Möglichkeiten haben wir bzw. was wären angebrachte Forderungen?
    Greift nun das schweizer Reiserecht oder das italienische?

    Danke schon mal!

    Viele Grüße,
    Katarina

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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