huch...
schön das alles geklärt ist.
wobei ich noch mal meinen senf zum milchkauf geben muss:
wir sagten keine wirkliche rechtliche bindung an den ausgeschriebenen preis.
bindend, ausser bei irrtum!! --> es stellt in der praxis kein großes problem dar, da der verkäufer ja nicht einseitig den preis bestimmt.
über den preis muss man sich einig sein. stimmt der gekennzeichnete preis nicht, dann "irrt" der kunde. vertrag wird ex tunc (rückwirkend) aufgelöst....
das gleiche war ja bei der reise auch so. sie hätte kein recht auf den günstigeren preis gehabt, aber auf ein kostenfreies storno.
nett und sinnvoll ist natürlich ein kompromiss....