Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
karibiktigraK

karibiktigra

@karibiktigra
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. karibiktigra
  4. Beiträge
Über
Beiträge
11
Themen
0
Geteilt
0
Gruppen
0
Follower
0
Folge ich
0

Beiträge

Aktuell

  • Bulgarien Saison 2020
    karibiktigraK karibiktigra

    Mich würde auch interessieren, weshalb man vom Sonnenstrand abriet? Wir (müssen) morgen dahin fliegen und uns ist auch nicht ganz geheuer dabei ... leider umfasst die Reisewarnung den Flughafen Burgas nicht.

    Bulgarien

  • LMX Teil II
    karibiktigraK karibiktigra

    @Chryssi221: meine Frage von letzthin ging ja in dieselbe Richtung; zwischenzeitlich habe ich denn doch mal juristische Hilfe gesucht.
    Fazit: die Staffelung in den AGB ist pauschal, d.h. diesen Prozentsatz erhält LMX in jedem Fall bei einem Storno (ohne Corona).
    Alle höheren Forderungen müssen durch Rechnungen, die bereits in der Vergangenheit durch LMX beglichen wurden, oder durch vertragliche Vereinbarungen über nicht mögliche Stornos seitens LMX bspw. mit dem Hotel, belegbar sein.
    Kann LMX diese Ausgaben tatsächlich belegen, müsst ihr lt. AGB leider zahlen ...
    Und leider gibt es keinen Rechtsanspruch darauf vor dem Storno zu erfahren, wie hoch die Entschädigung tatsächlich sein wird.

    Reiseveranstalter

  • Bulgarian Air Charter
    karibiktigraK karibiktigra

    @Sachsenlandd: es wäre schön, Du würdest hier mitteilen, ob ihr letztlich tatsächlich abgehoben seid - wir haben nämlich am 11.8. dieselbe Strecke vor uns ...

    Airlines

  • LMX Teil II
    karibiktigraK karibiktigra

    Hallo zusammen.
    Wir haben im Januar eine LMXI-Reise nach Bulgarien gebucht und tragen uns mit dem Gedanken, diese selber zu stornieren.
    Nun liest man ja Einiges über die Geschäftsgebahren von LMX und so habe ich über den Vermittler angefragt, wie hoch denn die Stornogebühren bis zum 30. Tag vor Abreise tatsächlich sind, denn laut AGB beträgt die Rücktrittspauschale zwar 35 Prozent, aber da es sich jedoch um eine "Packaging"-Reise handelt, und man im Internet von deutlichen höheren Kompensationsforderungen seitens LMX liest, möchte ich VOR dem 30. Tag vor Antritt wissen, welche Entschädigungszahlung TATSÄCHLICH auf uns zukommen würde.
    Meine Frage: habe ich einen Anspruch darauf zu erfahren, welche Stornokosten tatsächlich entstehen bevor ich das Storno wirklich auslöse? LMX stellt sich nämlich tot und auch der Vermittler (weg.de) meldet sich auf diverse E-Mails und telefonische Anfragen nicht.
    Danke für ein Meinungsbild.

    Reiseveranstalter

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    karibiktigraK karibiktigra

    Nur zum Verständnis: Ein PCR-Test kostet die Krankenkasse nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab in der Kassenärztlichen Versorgung zukünftig 39,40€ Und nicht mehr 59€ - das hat allerdings überhaupt keine Aussagekraft für Test, die jemand für sich ganz privat ordert! Ganz im Gegenteil...
    Und die Krankenkassen werden zukünftig zwar weit mehr Tests, aber bei weitem nicht alle und erst recht keine Tests für Urlaubsatteste finanzieren.

    Allgemeine Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    karibiktigraK karibiktigra

    Heiterkeit? vielleicht, aber nur kurz
    Spätestens vor Gericht vergeht denen das Lachen.
    Das war beim letzten Mal auch schon so.
    Außerdem kann das jeder halten, wie er mag

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    karibiktigraK karibiktigra

    Das bestreite ich ganz entschieden - u.a. deshalb weil ich aus genau demselben Grund 2015 schon einmal geklagt und gewonnen habe - es macht keinen Unterschied, aus welchem Grund der Flieger am Boden bleibt, wenn die Alternativen unzumutbar sind. Ich habe schließlich eine Pauschalreise gebucht … 😉

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    karibiktigraK karibiktigra

    @vonschmeling
    Vielen Dank für Deine Mühe - dennoch, diese Aussicht teile ich nicht -
    wenn ich wegen Unzumutbar der Alternativen vom Vertrag zurücktrete (und nicht etwa storniere, was in der Juristerei einen feinen Unterschied darstellt), dann habe ich Anspruch auf Schadensersatz.
    Die "besonderen Umstände" interessieren mich nur am Rande - würde ich zur Fälligkeit des Reisepreises nicht zahlen können, weil z.B. mein Arbeitgeber zahlungsunfähig ist, würde das den RV auch nicht interessieren und er würde mich mit einer Schadensersatzklage überziehen. Es sei denn, ich hätte mich gegen derartige Ausfälle VERSICHERT - und genau das sind die RV: ein Reisepreissicherungsschein ist nicht nur ein Stück Papier; er hat auch einen Gegenwert.
    Insofern noch einmal Danke, aber ich bin gänzlich anderer Ansicht.
    Schönes Wochenende!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Germania (ST)- was passiert nun mit meinem Flug?
    karibiktigraK karibiktigra

    Hallo.
    Uns hat es auch getroffen - am 17.02.19 mit Abflug 06:05 Uhr aus DRS wollten wir für 11 Tage nach Hurghada über weg.de (RV Gulet bzw. TUI) gebucht - den Hinflug sollte Germania (!) übernehmen, den Rückflug eine andere Airline.
    Nun bleibt Germania ja am Boden - unser RV hat uns als Alternative einen Hinflug ab CGN am 17.02., 20:30 Uhr angeboten. Oder aber wir könnten die gesamte Buchung stornieren. Dass CGN nix wird weiß jeder, der schon mal mit der DB versucht hat von Ost nach West zu gelangen …
    weg.de hat sich selber um Alternativen bemüht und schließlich einen Hinflug ab LEJ für den 19.02., ab 09:00 Uhr gefunden und den RV um Klärung / Umbuchung / Reisepreisminderung ect. gebeten.
    Statt teilt uns der RV lapidar mit, das könne man schon so buchen und "Eine Umbuchung ist zum selben Reisepreis möglich".
    Großzügig gäbe es ein Rail&Fly-Ticket (nicht nutzbar, weil von Dresden der erste Zug erst 7:37 Uhr in LEJ ist, was für einen Charter Check-In zu spät ist!!!) obenauf … Oder aber wir könnten die gesamte Buchung stornieren, mal wieder …
    Ganz grundsätzlich wäre ich auch mit einer Verkürzung der Reisezeit von 11 auf 9 Tage und einem Ausweichen für den Hinflug auf LEJ als Abflughafen einverstanden - aber doch nicht zum selben Preis!!! 
    Hat jemand Erfahrungen mit solchen Umbuchungen und inwieweit hier Preisminderungen durchsetzbar sind?
    Dankeschön für eure Ratschläge.
    LG aus Dresden

    Airlines

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    karibiktigraK karibiktigra

    Danke, hab ich auch gerade gefunden …

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    karibiktigraK karibiktigra

    Guten Abend zusammen - ich bin zwar neu hier, such aber dringenden Rat von erfahrenen "Verreisern" …
    Schon in 10/18 hatten wir für den 17.02.19 mit Abflug 06:05 Uhr aus DRS einen 11-tägigen Urlaub in Ägypten über weg.de (RV Gulet bzw. TUI) gebucht - den Hinflug sollte Germania (!) übernehmen, den Rückflug eine andere Airline.
    Nun bleibt Germania ja am Boden - unser RV hat uns als Alternative einen Hinflug ab CGN am 17.02., 20:30 Uhr angeboten. Dass das nix wird weiß jeder, der schon mal mit der DB versucht hat von Ost nach West zu gelangen …
    weg.de hat sich selber um Alternativen bemüht und schließlich einen Hinflug ab LEJ für den 19.02., ab 09:00 Uhr gefunden und den RV um Klärung / Umbuchung / Reisepreisminderung ect. gebeten.
    Statt teilt uns der RV lapidar mit, das könne man schon so buchen und "Eine Umbuchung ist zum selben Reisepreis möglich".
    Großzügig gäbe es ein Rail&Fly-Ticket (nicht nutzbar, weil von Dresden der erste Zug erst 7:37 Uhr in LEJ ist, was für einen Charter Check-In zu spät ist!!!) obenauf … Oder aber wir könnten die gesamte Buchung stornieren.
    Ganz grundsätzlich wäre ich auch mit einer Verkürzung der Reisezeit von 11 auf 9 Tage und einem Ausweichen für den Hinflug auf LEJ als Abflughafen einverstanden - aber doch nicht zum selben Preis!!! 
    Hat jemand Erfahrungen mit solchen Umbuchungen und inwieweit hier Preisminderungen durchsetzbar sind?
    Und selbst wenn ich letztlich gezwungen sein sollte, vom Reisevertrag wegen Unzumutbarkeit der Alternativen nach Ausfall des Hinfluges zurück zu treten: wie sieht es mit Schadensersatzansprüchen wegen entgangener Urlaubsfreuden aus?
    Vielen Dank für Eure Unterstützung.
    LG aus Dresden!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  • 1 von 1

  • Inhalte melden
  • Veranstalter AGB
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Privatsphäre-Einstellungen
  • AGB
  • Impressum
© 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
  • Erster Beitrag
    Letzter Beitrag