Richtig gerechnet, 364 € x 2 = 728 €. Richtig ausgewiesen, es ist davon auszugehen, dass dies euer Mehrkosten-Anteil des genutzten Rückflluges sind. Dazu addiere man dann die bereits im Rahmen der Pauschalreise gezahlten Flugkosten. Dann multipliziere man das Ganze mit der Zahl aller Passagiere des Rückfluges. Nach einigen Minuten eifrigen Schätzens und Rechnens ergibt sich dann der reale Preis des Sonderfluges.
Die kostenfreie Rückbeförderung ist natürlich Fluggastrecht. Sie ist jedoch nur möglich solange es freie Sitzplätze (in der gebuchten Sitzklasse) in den startenden Maschinen gibt. Bei einer so enormen Passagierstau wie in den Tagen der isländischen Vulkanasche kam es auch mal zu Wartezeiten von zwei Wochen und mehr. Die ersten regulär wieder fliegenden Maschinen mussten natürlich ihre regulär gebuchten Passagiere aufnehmen und konnten nur teilweise Stauopfer aufnehmen. (Steh-, Frachtraum- oder Aussenplätze gibt es ja schliesslich nicht.) Also hiess es doch entweder warten bis ein passender Regulärflug frei wäre oder den nächstbesten, eigens zur Rettung der Zwangsurlauber eingesetzten Sonderflug nehmen.