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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @vonschmeling sagte:

    Ferner bin ich aber auch der Ansicht, dass die Angaben der Zurich / Karea so zu verstehen sind, dass bei der Inanspruchnahme einer Teilleistung keine Pauschalreise mehr vorliegt und der Schutz erlischt.
    Nur ganz explizit steht das bisher tatsächlich nicht nachzulesen.

    Ich habe das anders gelesen und bin ganz klar anderer Ansicht

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @vonschmeling sagte:

    Ryanair scheint noch zu befördern, bei Easyjet ist scheints nicht mehr alles so ganz und gar easy.

    Mal eine Frage, worauf gründet sich die Aussage mit Easyjet?
    " Scheint" - oder liegen konkrete Infos vor.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @Nabru73,
    IIch hab auch die Nacht vor dem Flug nicht geschlafen, wenn was nicht geklappt hätte am Flughafen, dann wäre ich eben wieder nach Hause gefahren und hätte zu Hause Urlaub gemacht. Aber: es war alles bestens und der Urlaub war schön.Ich bin froh, daß ich geflogen bin.

    Wenn Du es nicht versuchst, ist auch Dein Geld weg und Du hattest keinen Urlaub.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    Kathina44K Kathina44

    @Nabru73: Und warum sollte der Flieger Dich nicht mitnehmen? Du hast gültige bezahlte Borkarten und gerade bei der Hotline die Bestätigung erhalten, daß Dein Flug ok ist.
    Welche Bestätigung benötigst Du denn noch?

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @Detlef M,
    Ich habe die Pauschalreise nicht auseinandergerissen, die von mir gebuchte Pauschalreise wurde von TC abgesagt.

    Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Pauschalreise und eine solche habe ich gebucht, daher kann ich meinen Schaden da auch geltend machen.

    Seit Mitte September war ich im Besitz gültiger Bordkarten für den Ryanair- Flug. Was sollte ich denn damit machen ? In die Mülltonne hauen?
    Also habe ich die gültigen, bezahlten und auf meinen Namen ausgestellten Flugtickets genutzt.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @Magghy, dachte ich mir, daß Dein Flug noch besteht. Da wurde nichts storniert.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    Kathina44K Kathina44

    @Teili, dankeschön, aber das ist mir bekannt.
    Alles einleuchtend. Klar, daß TC die Reise, wenn man sie trotzdem antritt, nicht gewährleisten kann. Ist ja abgesagt, also man bekommt keinen Transfer, keine Reiseleitung und kein Hotel. Ist doch klar zu verstehen.

    Und: Man kann die Kosten der Reise auch nicht mehr vollständig von der Insolvenzversicherung bekommen, auch klar, nicht vollständig, nur den Reisepreis abzüglich Flug. Ist alles klar soweit.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    Kathina44K Kathina44

    @ Ballonflieger, selbstverständlich werde ich meine Kosten der gebuchten und bezahlten Pauschalreise bei der Versicherung einreichen und die Kosten vom Flug ( die mir bekannt sind) abziehen

    Im übrigen habe ich keine Pauschalreise angetreten sondern lediglich das Flugticket genutzt

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    Kathina44K Kathina44

    @Magghy, daß kann ich mir nicht vorstellen, daß jetzt Dein Easyjet- Flug durch TC storniert wurde. Echt nicht. Glaube ich nicht. Würde ich dort die Hotline anrufen und nachhaken.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    Kathina44K Kathina44

    @vonschmeling sagte:

    @etläuft
    Leider gehört auch das zu den bisher nicht eindeutig geklärten Sachverhalten, soweit es mich betrifft habe ich nur zu bedenken gegeben.

    Hier wurde es aber die ganze Zeit so dargestellt, als ob es eine Tatsache ist. Offenbar ist es nicht so.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    Kathina44K Kathina44

    Ich meinte: Es war doch NICHT Easyjet oder?

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    Kathina44K Kathina44

    @ Detlef M:
    Das mit den stornierten Flügen war aber noch Easyjet- oder?

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    Kathina44K Kathina44

    @ Magghy, also 946 Euro für die Flüge, also da würde ich die Flüge auf jeden Fall nicht verfallen lassen. Du bekommst doch von der Versicherung sowieso nur einen Bruchteil wieder.
    Mallorca hat ein gut ausgebautes Busnetz und die Busse sind günstig, also kein teures Taxi notwendig.
    Hast Du denn mal mit dem Hotel telefoniert, welches ihr ursprünglich gebucht hattet und angeboten, bei Ankunft selbst zu zahlen? Vielleicht hättet ihr einen günstigen Preis bekommen- bei uns war es so.
    Welche Familie kann es sich denn leisten, Flüge im Wert von fast 1000 Euronen verfallen zu lassen?

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    Kathina44K Kathina44

    Ich hatte es vorhin schon geschrieben, wir sind mit Ryanair gut hin- und zurückgeflogen.
    Auch ich hatte vorher zweimal bei Ryanair die Hotline angerufen und mir bestätigen lassen, daß alle ok ist und so war es auch. Wir sind gestern aus dem Urlaub zurückgekommen.

    Aussage von Ryanair: Die Flüge würden vor Monaten von TC bezahlt- Sie können fliegen.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    Kathina44K Kathina44

    Wir haben auch die Flüge mit Ryanair benutzt - Hin- und auch Rückflug.

    Ich finde es nicht gut, daß hier Ängste verbreitet werden, denjenigen gegenüber, die vorhaben oder - hatten, die Flüge zu benutzen.

    Bei uns war es so:

    Reise gebucht und schon vollständig bezahlt vor vielen Monaten, Tickets bekommen Mitte September- dann direkt bei Ryanair eingecheckt,Flug benutzt im Oktober.

    Unser Hotel hat uns einen unschlagbaren Preis gemacht und wir haben das direkt dort bei Ankunft dann bezahlt.

    Wir hatten einen sehr schönen Urlaub.

    Den Hotelpreis fordere ich nun bei der Versicherung ein.
    Wo genau kann ich denn nachlesen, daß - wenn man den Flug benutzt hat- den kompletten Versicherungsschutz bei der Zurich verliert? Diese konkrete Info habe ich nicht gefunden.

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  • Hotel Paloma Grida Village & SPA Belek
    Kathina44K Kathina44

    Gibt es dort eine deutschsprachige Kinderanimation? Wir möchten mit unserer Tochter,10 Jahre, dorthin reisen

    Türkei (alt)

  • Hotelumbuchung
    Kathina44K Kathina44

    "...bei einer Preissteigerung der tagesaktuelle Preis zugrundegelegt wird.
    Eine Preissenkung wird leider nicht weitergegeben.
    Bei einer Pauschalreise ist eine Verlängerung um 2 Tage tatsächlich gleichbedeutend mit einer Umbuchung, da beide Leistungsbestandteile Beherbergung und Flug geändert werden müssen.
    Daher - billiger wird´s nie - höchstens teurer! "

    Ok, das habe ich jetzt verstanden. Dann ist es so und ich werde auf die Umbuchung verzichten und lasse alles so wie es ist.
    Danke für die Antwort

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotelumbuchung
    Kathina44K Kathina44

    Danke für die schnelle Antwort. Ich hatte vor einiger Zeit, als ich schon mit dem Gedanken des Reise umbuchen gespielt habe, von dem RV telefonisch genau die entgegengesetzte Antwort bekommen: nämlich: Es gilt dann der Reisepreis zum Umbuchungszeitpunkt. Auch hier im Forum gibt es in einem anderen Beitrag diese Aussage. Deshalb fällt es mir schwer, diese Antwort des RV zu akzeptieren und ich habe Zweifel, dass es immer so ist. Der RV ist Öger tours.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung einer Reise- neuer Reisepreis
    Kathina44K Kathina44

    Ich habe vor Monaten eine Reise für die Herbstferien 2016 gebucht. Nun wollte ich die Reise umbuchen- also um zwei Tage verlängern. Der aktuelle Reisepreis ist nun niedriger als zum Buchungszeitpunkt.
    Der RV hat mir mitgeteilt, dass bei einer Umbuchung immer der Preis gilt, welcher zum Buchungszeitpunkt ( also vor ein paar Monaten galt) gegolten hat. Ich dachte immer, der neue Reisepreis ( also aktuell zum Umbuchungszeitpunkt ) würde gelten. Das verstehe ich nicht.
    Wer kennt sich aus und gibt mir einen Rat?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotelumbuchung
    Kathina44K Kathina44

    Ich habe vor Monaten eine Reise für die Herbstferien 2016 gebucht. Nun wollte ich die Reise umbuchen- also um zwei Tage verlängern. Der aktuelle Reisepreis ist nun niedriger als zum Buchungszeitpunkt.
    Der RV hat mir mitgeteilt, dass bei einer Umbuchung immer der Preis gilt, welcher zum Buchungszeitpunkt ( also vor ein paar Monaten galt) gegolten hat. Ich dachte immer, der neue Reisepreis  ( also aktuell zum Umbuchungszeitpunkt ) würde gelten. Das verstehe ich nicht. 
    Wer kennt sich aus und gibt mir einen Rat?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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