So, bevor ich mich nun zur nächtlichen Ruhe begebe, möchte ich dann doch noch was loswerden:
@Kourion
Der Irrglaube von Seite 10, dass eine Insolvenz zwingend notwendig ist, ist allgemein falsch. Es reicht eine einfache Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Der Grund der Liquidation ist unerheblich - letztendlich wäre eine Insolvenz der Grund einer Liquidation, wenn diese nicht, wie hier zu vermuten, vorweg genommen worden wäre.
@Mancheiner
Den Anspruch an die Versicherung sollte man schon rechtlich begründet stellen. Versicherungen sind gewillt, Schäden schnell zu begleichen, wenn die rechtliche Grundlage auf Leistung besteht. Diese gebührend einzufordern ist jedoch für Laien nicht einfach.
@miner
Meiner Meinung nach musst du dich nicht rechtfertigen, wenn du dein Recht einforderst. Dies ist nun mal, dass du in kürzester Zeit dein einbezahltes Geld zurück erhälst.
@Mam62 - es soll Leute geben, die das Geld für einen Urlaub übrig haben, aber nicht dafür, noch einen Ersatzurlaub zwischenzufinanzieren. Steig mal runter von deinem hohen Ross und lass die Überheblichkeit. Weiterhin ist dein Beispiel mit den kleinen Firmen und den "Großen" ein ganz schwaches Argument, das haben schon andere Veranstalterpleiten bewiesen.

