Hallo zusammen,
wir fliegen in Kürze mit 3 Personen nach Marsa Alam.
Darf man beim Aufgabegepäck pro Person nur 1 Gepäckstück - sprich 3 insgesamt- mitnehmen oder geht es nur nach Gewicht?
Hallo zusammen,
wir fliegen in Kürze mit 3 Personen nach Marsa Alam.
Darf man beim Aufgabegepäck pro Person nur 1 Gepäckstück - sprich 3 insgesamt- mitnehmen oder geht es nur nach Gewicht?
Hallo zusammen,
möchten eventuell mit Kindern über Silvester ins Voyage.
Was taugt das Voyage Belek als "Winterhotel"?
Schwimmbäder innen , Sauna etc. ok?
Kann man bei schönem Wetter auch draussen sitzen/essen?
Wie ist der Silvesterabend?
etc.
Qualität Familienzimmer/Kinderbetreuung?
Baulärm wegen der Baustelle?
Wer war schon mal um diese Zeit dort?
xenaares wrote:
@kirmi!
Lt. z.B. dieser Beschr. (auch bei anderen RV) Amara Dolce Vita "Kinder"...
Kinderwagenverleih auf Anfrage gegen Gebühr (Kosten pro Tag?) mgl..
Danke ! Diese Info habe ich auch - doch diesen Katalogangaben traue ich nicht recht.
Oft handelt es sich um alte unbrauchbare Buggys oder es sind nur 1-2 vorhanden, die aber ständig ausgeliehen sind etc.
Daher meine Frage, ob jemand etwas zum Thema Buggy-Ausleihe aus der Praxis berichten kann - gibts da jemanden?
Hallo,
wir waren bereits einmal im ADV - jetzt im März aber das erste Mal mit Baby.
Kann jemand sagen, ob man sich vor Ort einen Buggy leihen kann?
Kosten?
usei wrote:
Man hat damit begonnen, die Zimmer mit Laminat auszustatten. Es geht recht zügig voran. Haus1 und 2sind schon fertig und werden schon wieder vermietet. Die Zimmer machen einen guten Eindruck. Es bleibt festzustellen, ob es nunmehr lauter wird.
Ich habe nur eine leichte Dämmschicht gesehen.
Schätzungsweise werden dieArbeiten fortgesetzt, wenn die Weihnachts- und Sylvestergäste das Hotel wieder verlassen haben.LG
Usei
Hallo Usei,
bist Du gegenwärtig im Hotel?
Welche Blocks/Zimmer würdest Du wg. der Renovierungen gegenwärtig empfehlen?
Trinchen25 wrote:
Hallo Kirmi,
die Restaurants und die Disco befinden sich in Block 4 - 6. Der Wellness-Bereich befindet sich in Block 3. Die Romabar ist ebenfalls in Block 3 und dann gibt es noch eine sehr schöne Bar, die ist im Untergeschoss des Gebäudes, wo oben die Reception ist. Dort sind auch die Reiseveranstalter und Geschäfte zu finden.
Ich weiß nicht, welche Blöcke im Winter benutzt werden, wir waren im Sommer in Block 3 und das war super!! Vor allem hat man da nichts von den Restaurants mitbekommen.
Dann wünsche ich euch einen schönen Urlaub!! Wir freuen uns auch schon auf den Sommer!!
Vielen Dank für die Infos!
Hallo zusammen,
wir fahren Ende Dezember ca 2 Wochen mit 2 Kindern (8; 1/2 Jahr) ins Aspendos und
haben viele Fragen:
Hat einer der Stammgäste einen Lageplan des Hotels, der zeigt in welchen Blocks
sich die Restaurants, die Disco, der Wellnes-Bereich etc. befinden oder
kann das jemand kurz beschreiben?
Welche Zimmer sind im Winter zu empfehlen (möglichst ruhig, aber nicht zu weit vom
Schuss)? Nur Block 3+6?
Kann uns da jemand helfen?
Male_Lady wrote:
Also weil mich das Thema jetzt doch mal interessiert:
Mir ist sowas noch nie passier...
Sorry, wenn ich die Frage jetzt zum 1000. mal Stelle, aber kann wann erfahre ich von meinem Veranstalter, dass die Flugzeiten sich geändert haben?
Kann dass sogar während dem Urlaub passieren? Wenn ja, wann wird einem Bescheid gegeben, dass der Flug doch früher/später geht?
Danke
...also passieren kann das jederzeit.
Wir hatten noch das "Glück", dass wir über einen etablierten Reiseveranstalter gebucht hatten, der uns sofort infomiert hat. Wenn man sich das Bewertungsportal für diese Airline zu diesem Thema anschaut, sieht man aber, dass viele sogar erst am Flughafen oder während des Flugs erfahren, dass es eine Zwischenlandung bzw. sonstige Verzögerungen gibt, oder das frühere Rückflüge erst 1 Tag vorher im Hotel bekanntgegeben werden.
Mir ist es auch noch nie passiert- werde daraus lernen und insb. diese Airline nicht mehr buchen.
Hallo Privacy,
danke für die schnelle Antwort.
Muss mich korrigieren, gemeint war nicht September, sonderN April, der Flug geht also bereits am Karfreitag.
Wir fliegen eigentlich sehr oft, haben diese Art der extremen Auslegung der AGB seitens einer Fluggesellschaft aber bisher noch nie erlebt.
Warum werden hier -im Vergleich z.B. zur Deutschen Bahn- die Verbraucher vom Gesetzgeber eigentlich so extrem benachteiligt. Nach einer Buchung ist man ja der Willkür der Fluggesellschaft komplett ausgeliefert. Und wenn man -wie in den Osterferien üblich - mit (Klein) Kindern unterwegs ist - ist das mehr als nur eine "Unannehmlichkeit - sondern unzumutbar.
Es scheint ja auch nicht ganz zufällig zu sein, dass der Kunde zunächst durch günstige Flugzeiten angelockt, dann aber der Hinflug auf später und der Abflug auf früher verlegt wird - der Kunde verliert z.T. einen halben/ganzen Urlaubstag (aber die All-inklusive Hotels in der Türkei sparen viel Geld). Ein Blick in ein Bewertungsportal für Airlines zeigt , dass "unsere" Fluggesellschaft das systematisch macht und daher dort auch einsamer Spitzenreiter mit über 800 Einträgen ist.
Was hälst Du von dem zitierten Urteil? Ist das nicht ein Hinweis, dass man die AGB nicht willkürlich strapazieren kann?
Kann man hier nicht über seine Verkehrs-Rechtsschutversicherung den Stornierungsbetrag wieder einklagen - oder lehnen das die Rechtsschutversicherunen ab?
mfg
Kirmi
Wesentliche Änderung der Flugzeit - Rücktritt vom Reisevertrag
Hallo,
auch wir haben Ärger wegen einer Flugzeitänderung bei einer Türkeireise.
Wir haben am 23.3. eine Kombireise Flug+Hotel bei einem Reiseveranstalter
gebucht. Damals Direktflug Linz-AYT 2.9. 19.20-23.30, am 26je.3. kam per
eMail Änderung der Flugzeit 19:20-02:25. Nach Rückfrage wurde erklärt,
wir fliegen jetzt erst nach Hannover, dann nach Antalya. Wir fliegen also erst
mal 1400 km Umweg, um dann 1900 km zum Ziel zu fliegen. D.h. Reise/Flugzeit ändert sich
von 2 auf 5 Stunden und bis wir im Hotel sind, wird es ca. 4.30 Uhr - mit Schlaf
ist dann nicht mehr viel. Und das mit kleinem Kind und schwangerer Frau.
Auf Beschwerde hin wird uns eventuell ein Alternativflug angeboten - gegen Umbuchungsgebühr
von 100 E.
Welche Möglichkeiten gibt es, zu reagieren. Muss Umbuchungsgebühr bezhalt werden?
Kann in diesem Fall auch storniert werden?
Hierzu gibt es ja ein interessantes relativ neues Urteil des AG München vom 6.5.2009, AZ 212 C 1623/09 nachdem bei einer wesentlichen Verlängerung der Reisezeit eine wesentliche Änderung der Reiseleistung vorliegt. Trotz Hinweis auf die Unverbindlichkeit der Flugzeiten soll daher nach § 651 a Absatz 5 BGB eauch ein Reiserücktritt möglich sein.
www.lexisnexis.de/rechtsnews/ag-muenchen-verlaengerung-der-flugzeit-um-5-stunden-ist-wesentliche-aenderung-der-reiseleistung-170976
Hallo,
wir planen 1 Woche Urlaub im RD in der letzten Februarwoche.
Bräuchten noch Infos zu den folgenden Punkten:
Wer kann uns helfen?
Kirmi